Hallo,
auf meine Anfrage hin bekam ich nun folgende Unterlagen des Vermieters. In rechnung gestellt wurde in der Nebenkostenabrechnung der Posten "Grundreinigung Hof".In den Mietverträgen der Mieter ist ein solcher Posten nicht aufgeführt, auch keine Gartenpflege o.Ä. (kleiner gepflasterter Hinterhof mit Sichtschutz und einem Baum). Die Rechnung kommt mir suspekt vor, da zu diesem Zeitpunkt ein neuer Sichtschutz angebracht wurde, etwas Moos aus den Pflasterfugen entfernt und 2 (kleinere!) Äste vom Baum gesägt wurden. Die Arbeiten führte ein Sohn des Vermieters durch. Kann das so umgelegt werden? Die Rechnung erscheint mir unschlüssig, ich habe sogar die Vermutung, dass die Materialkosten für den Sichtschutz in Arbeitsstunden "umgerechnet" wurden. Entgegen der Behauptung des Vermieters findet keine jährliche Hofreinigung statt, und etwas in dieser Art wurde bisher nie in Rechnung gestellt. Auf sich beruhen lassen (in Rechnung gestellt wurden € 171,36 auf 4 Mietparteien aufgeteilt, also nicht so viel pro Nase) oder nochmals bemängeln?
Kosten so umlegbar?
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Minn -
23. April 2015 um 20:34 -
Erledigt
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Hallo,
wenn die Kosten nach Betriebskostenverordnung abgerechnet werden, dann darf er die Kosten für die Hofreinigung und die Gartenpflege umlegen. Theoretisch könnte er sogar den Baumschnitt auf die Mieter umlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es die letzten Jahre nicht berechnet hat. Es ist auch egal, ob sein Sohn die Arbeit ausgeführt hat.
Ob du vermutest, dass der Zaun eingerechnet wurde, spielt ebenfalls keine Rolle. Das müßtest du beweisen. Ich finde aber , dass der Betrag von 171,36 Euro eher niedrig ist.
Ich würde bezahlen und die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn du jetzt richtig "auf die Tonne haust", dann könntest du den Vermieter dazu nötigen, sich beraten zu lassen. Dann kommt der Baum auch noch drauf.
Gruss
H HDas ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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war es keine Firma, sondern bekannte und verwandte, dann darf keine Mehrwertsteuer drauf.
Stundenlohn, die ein Handwerker nehmen würde, aber netto.
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Ich war der Meinung, dass solche Kosten (außer der Baumschnitt) nur umgelegt werden können, wenn sie regelmäßig durchgeführt werden und in den umlegbaren Nebenkosten im Mietvertrag verankert sind. Ich kann mich in diesem Punkt auch irren, habe aber auch keine gegenteiligen Infos dazu gefunden.
Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Gartenpflege": "entfällt". Mich machte die Aufteilung, die handschriftlich in die Rechnung eingefügt wurde, stutzig. Ich war an dem Tag, an dem Arbeiten durchgeführt wurden, zu Hause, und die Summe, die für den Baumschnitt angegeben wird, kann so tatsächlich nicht stimmen. Die Hauptarbeit war eindeutig der Zaun (und der Hof und Hauseingang wurden nach Abschluss dieser Arbeiten komplett verdreckt hinterlassen). Um die Summe geht es mir nicht, die ist wirklich nicht hoch. Das angegebene Leistungsdatum stimmt auch nicht´(ich weiß nicht, ob das wichtig ist). -
Ist eine Firma, MwSt. ist also ok.
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Minn,
es liegt an Dir, zu beweisen, dass Einzelpositionen dieser Rechnung getürkt sind. -
Das stimmt, das ist das Problem-und das wird der Vermieter wissen. Allerdings gibt es mehrere Zeugen. Netterweise hatte spontan noch ein Nachbar mitgeholfen, den alten Sichtschutz zu entfernen (hat ihn als Brennholz genommen, wurde also nicht von der Firma mitgenommen und entsorgt). Und 8 Std. Arbeitszeit für 2 Kürzere Äste vom Baum sägen ist wohl kaum realistisch... Da ich die Rechnungskopie erst nach zweimaliger Aufforderung bekommen habe und das Leistungsdatum etwa 3 Monate nach der Arbeitsausführung liegt, kommt mir eben alles nicht ganz korrekt vor´wie z.b. die handschriftliche Eintragung. Mich würde eigentlich in erster Linie interessieren, ob überhaupt diese Art von Arbeiten umgelegt werden kann, wenn sie nicht im Mietvertrag verankert ist .
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Mich würde eigentlich in erster Linie interessieren, ob überhaupt diese Art von Arbeiten umgelegt werden kann, wenn sie nicht im Mietvertrag verankert ist .
Wenn nicht vereinbart und auch nicht auf die BetrkVO Bezug genommen wird, dann nicht. -
Danke, dann habe ich die rechtl. Grundlage doch richtig verstanden!
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Wenn so klar im MV steht das Gartenpflege entfällt ,. dann wüsste ich auch nicht wieso man dir das berechnen dürfte.
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Wenn so klar im MV steht das Gartenpflege entfällt ,. dann wüsste ich auch nicht wieso man dir das berechnen dürfte.
Wenn im Mietvertrag steht dass, die Gartenpflege entfällt, heißt das wohl eher, dass der Mieter diese nicht durchführen muss. Hat aber mit den Betriebskosten nichts zu tun.
Interessant, aber hier noch nicht beantwortet wäre, was gemäß der Betriebskosten vereinbart ist. Wird auf die BkVO verwiesen, ist die Gartenpflege umlegbar.
Gruss
H H -
Wenn im Mietvertrag steht dass, die Gartenpflege entfällt, heißt das wohl eher, dass der Mieter diese nicht durchführen muss. Hat aber mit den Betriebskosten nichts zu tun.
Interessant, aber hier noch nicht beantwortet wäre, was gemäß der Betriebskosten vereinbart ist. Wird auf die BkVO verwiesen, ist die Gartenpflege umlegbar.
Nein, sondern die Kosten der Gartenpflege...:o -
Im Mietvertrag sind die Betriebskosten (mit Verweis auf die jeweils gültige BVO ) aufgelistet (eine Liste als Vordruck´im Mietvertrag), und dort steht eindeutig "Gartenpflege: entfällt" , Es ist auch im Hof seitens des Vermieters nie etwas gemacht worden-bis eben 2013 der Austausch des verrotteten Sichtschutzes, und ich wohne hier schon über 10 Jahre.
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dann musste das auch nicht zahlen
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Dann werde ich das wohl dem Vermieter mal so mitteilen in der Annahme, dass er nicht darauf reagieren wird.
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ich gehe davon aus das du ohnehin bereits bezahlt hast, daher kannst du deine Bedenken gerne mitteilen. Aber richtig liegst du dann in der Annahme das der VM nicht drauf reagieren wird

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Ich hatte ein Nebenkostenguthaben, was auch schon ausbezahlt wurde, ob der Vermieter noch etwas zurückerstattet, ist natürlich sehr fraglich. Bei einer Nachzahlung hätte ich den fraglichen Betrag zurückgehalten.
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