Wohnraumnutzung ohne Nutzungsänderung durch Bauamt/Bauaufsichtsbehörde

  • Hallo, ich habe bitte eine Frage:

    seit nunmehr 4 Jahren wird uns ein "Wohnraum" vermietet, der nach Auskunft des Bauamtes in ihren
    Unterlagen als Abstell- und Geräteraum gekennzeichnet ist. (ehemaliges Bauernhaus)
    Eine Nutzungsänderung (die erforderlich ist und war) wurde nicht erteilt, weil gar kein Antrag zur Nutzungsänderung gestellt wurde. Demnach ist dieser "Wohnraum 30,42 m² zu Wohnzwecken nicht vermietbar, weil an einen Wohnraum andere Bedingungen gestellt werden (Isolierung, Brandschutz, Heizung, Wasser etc.), was dem Vermieter bekannt ist, er uns jedoch verschwiegen hat.
    Wir konnten bei Einzug nicht davon ausgehen, dass dieser Wohnraum zu Wohnzwecken überhaupt nicht vermietbar war.
    Dadurch zahlen wir entsprechend eine höhere Miete (Miete für Abstellraum ca. 1,50€ p. m², Miete für Wohnraum ca. 4,50€ p.m²)

    Ist das Mietbetrug ?
    Was erwartet den Vermieter, der so handelt und das Bau- Bauaufsichtsamt hierüber keine Kenntnisse hat?
    Dankeschön für Eure Hilfe

  • Zitat

    Ist das Mietbetrug ?

    Erst mal ist es Steuerbetrug oder wie man das nennt. Denn für Abstellräume muß der Eigentümer keine oder nur eine ganz geringe Grundsteuer zahlen.

    Den Mietvertrag allerdings tangiert das aus meiner Sicht nicht.

    Zitat

    Was erwartet den Vermieter, der so handelt und das Bau- Bauaufsichtsamt hierüber keine Kenntnisse hat?

    Was erhofft sich der Mieter von dieser Denunzierung?

  • Hallo Wolfgang65,

    wie anitari richtig darstellt, ist es aus steuerlicher Hinsicht nicht in Ordnung. Ob es in die Kategorie SteuerBETRUG fällt, wage ich zu bezweifeln. Es geht ja nur um einen kleinen Raum.

    Bei der Miete kannst du nicht 1,5 €qm ansetzen, da deine Wohnung ganz offensichtlich kein Abstellraum mehr ist, sondern zur Wohnung umgebaut wurde, sonst hättest du sicher bei der Übergabe gemerkt, dass es keine Wohnung ist.

    Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
    Wenn es dir darum geht die Miete zu reduzieren, weil es ein Abstellraum ist, dann kannst du das vergessen. Du hast dort schließlich gewohnt.
    Wenn du das "Abstellraum-Argument" durchziehen willst, müßtest du in letzter Konsequenz ausziehen.
    Wenn du deinen Vermieter erpressen willst, kannst du nicht allzuviel verlangen, so schlimm ist das Vergehen nicht ;-).

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Das verstehe ich schon, das Problem ist aus meiner Ansicht etwas anders gelagert.
    Das Bau- und das Bauaufsichtsamt erklärt, dass die Nutzungsänderung von bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen in eine Wohnnutzung, grundsätzlich einer Baugenehmigung bedarf und diese Gebäudeteile ohne diese Genehmigung nicht als Wohnraum zu vermieten sind.
    Wir wissen mittlerweile, dass weder ein Antrag zu Nutzungsänderung vorlag, noch das eine Genehmigung erteilt wurde, weil gar kein Antrag gestellt wurde. Das ist quasi "so unter der Hand und ohne Behörde" konstruiert worden.
    Hieraus ergibt sich doch nun für den Mieter eine absurde Situation.
    Nämlich: Ein nicht vermietbarer Raum wird quasi heimlich als Wohnraum vermietet und zwar zu demselben qm-Mietpreis, wie die
    übrige Wohnung.
    Oder anders gefragt:
    Kann und darf ein Vermieter einen nicht genehmigten Abstell- und Geräteraum zu Wohnzwecken (heimlich) vermieten.
    Bitte einmal Eure Einschätzung hierzu und
    vielen Dank auch.

  • Hallo Wolfgang65,

    natürlich kann er es machen und genauso natürlich darf er es aber nicht.

    Und jetzt??

    Die Frage haben die Forenteilnehmer schon vorher verstanden und entsprechend beantwortet, wie auch immer aus deiner Sicht das Problem "gelagert" ist.

    Welchen Hintergrund hat denn die Ermittlung gegen deinen Vermieter?

    Schreib endlich mal worauf du hinaus willst oder wende dich an ein anderes Forum.

    Gruss
    H H

  • Dass der Vermieter ü. Bauaufsicht/Ordungsamt udgl. Konsequenzen zu tragen hat ist offensichtlich.
    Können sich mietrechtlich Schadenersatzansprüche ableiten lassen?
    Wir als Mieter haben bei Einzug nicht erkennen können, dass dieser Raum gar nicht vermietet werden darf.
    Und weil der Vermieter dies auch verschwiegen hat (er wußte z.B. dass die dort verbaute Heizung nie über 18 Grad warm wird), hat er dieselbe Miete berechnet wie für einen normalen Wohnraum.

  • [QUOTE=Hallo Wolfgang65,
    dann lass' Dir doch vom Bau- und dem Bauaufsichtsamt bestätigen, dass es kein Wohnraum ist und ... zieh`schnell aus.

  • Dass der Vermieter ü. Bauaufsicht/Ordungsamt udgl. Konsequenzen zu tragen hat ist offensichtlich.
    Können sich mietrechtlich Schadenersatzansprüche ableiten lassen?
    Wir als Mieter haben bei Einzug nicht erkennen können, dass dieser Raum gar nicht vermietet werden darf.
    Und weil der Vermieter dies auch verschwiegen hat (er wußte z.B. dass die dort verbaute Heizung nie über 18 Grad warm wird), hat er dieselbe Miete berechnet wie für einen normalen Wohnraum.

    Aha, es geht am Ende doch nur ums Geld, wie erbärmlich.

    Das nenne ich mal eine schnelle Reaktion; bereits nach 4 Jahren merkst du, dass die Heizung nie über 18 Grad warm wird (nicht mal im Sommer?) und willst jetzt den Großteil der jemals bezahlten Miete zurückbekommen. Na dann mal viel Spaß.

    Das wird nichts. Lese dich mal bezüglich rückwirkender Mietminderung schlau.
    Für den Mangel, "in nicht genehmigter Wohnung gewohnt" gibt es auch kein Schmerzensgeld.

    Da ist es noch wahrscheinlicher, dass auf den bösen Vermieter, der 30 qm illegal vermietet hat, ein Kopfgeld ausgesetzt ist. Wende dich doch mal an Interpol.

    Gruss
    H H

  • KOmmt drauf an was du gemietet hast würd ich sagen. Hast du einen Wohnraummietvertrag ?

    Aber nun mal so grundsätzlich, wenn jemand ein Dixieklo anmietet und darin wohnt, dann nach 4 Jahren merkt das es ein Klo ist und kein Wohnraum, kann er sich doch auch nicht beschweren ???

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