Beiträge von CunaBaby

    Hallo,

    Nach deineneigene Ausführungenhabt ihr einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Das kannst du ja durch die Quittungen Belegen.

    Somit kann dir der neue Eigentümer, wegen Eigenbedarf dann kündigen, wenn er im Grundbuch steht und wenn er den Bedarf entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begründen kann. Abgesehen davon muss er natürlich die gesetzlichen Fristen einhalten. Du kannst dich also ganz entspannt zurück lehnen.

    Und eine Räumungsklage kann er schon deshalb nicht durch bekommen, weil er nach 2 Wochen sicher noch nicht im Grundbuch steht. Und selbst dann müsste er dir erst mal ordentlich kündigen, damit du überhaupt in Verzug kämest.

    LG CunaBaby

    Hallo,

    Habt ihr die Abrechnung per Einschreiben Einwurf beim Vermieter moniert? Wenn nicht solltet ihr das unbedingt noch tun, um auf der sicheren Seite zu sein. Und dann heißt es abwarten. Sprich, so lange der Vermieter dann keine ordentliche Abrechnung bringt würde ich gar nichts weiter tun. Erst wenn er diese bringt und sie immer noch zweifelhaft ist oder wenn er euch schriftlich auffordert trotzdem zu zahlen würde ich den Fachanwalt aufsuchen und diesen dann alles klären lassen.

    Ob euer Vermieter die Kosten dann bei einer außergerichtlichen Einigung trägt bleibt ab zu warten. Kommt auch auf das Verhandlungsgeschick des RA an.

    LG CunaBaby

    Sag mal, sonst gehts noch?

    Noch keine 1,5 Stunden rum und du beschwerst dich darüber, dass du noch keine Antwort hast.

    Mach deinen Quatsch gefälligst alleine.

    Für solche Dreistigkeit habe ich kein Verständnis.

    Auch wenn ich hier leider nicht weiter helfen kann, abgerudert TE hat 2 Tage UND 1,5 Stunden gewartet, bevor er nachgefragt hat. Kein Grund gleich garstig zu werden....


    LG CunaBaby

    Hallo Saschat,

    ich würde die VM, welche sich offensichtlich um die Rückzahlung der Kaution drücken will (denn so ist da ganze Gehampele wohl zu verstehen, und ich hoffe, dass Du die Mails alle schriftlich mit Datum gesichert hast), würde ich sie, auch mit Verweis auf die Tatsache, dass die anderen Mieter ihre BK-Abrechnungen bereits seit ... erhalten haben und kein Grund zur weiteren Zurückbehaltung mehr besteht, per Einwurfeinschreiben auffordern, die Kaution plus Zinsen binnen zwei Wochen abzurechnen, anderefalls ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie einleiten würde.

    Hallo Berny,

    Aber hat die VM nicht tatsächlich 6 Monate Zeit für die anteilige Rückzahlung der Kaution? Oder greift das hier nicht, da ja bereits eine NK Abrechnung an die restlichen Mieter gerichtet wurde? Doch selbst dann dürfte Sie doch eigentlich einenTeil für die Abrechnung 2014 (Januar) einbehalten?

    Oder sehe ich das rechtlich falsch? Dass das Verhalten der VM moralisch mehr als fragwürdig ist sehe ich schon auch so...

    Danke und LG CunaBaby

    Da hast du wohl recht ;)))

    Naja, man muss ja auch nicht jeden Cent auf die Mieter abwälzen, immerhin zahlen die mir ja auch meine Immobilien ab...

    Das mit der Wartung stimmt allerdings.

    Wie viele Rauchmelder habt ihr denn so? Wir haben in jedem Raum außer Bad einen und dann noch im Flur...

    LG CunaBaby

    Hallo,

    Habt ihr einen Zeugen für die Übergabe der Miete und der Kündigung? Das wäre in einem etwaigen Streitfall schon gut.

    Ansonsten würde ich dem VM mitteilen, dass er sich doch bitte schriftlich zu melden hat, wenn er was will und auch nur nach vorheriger Terminangabe in eurem Beisein zu Besichtigungen mit Mietinteressenten in die Wohnung kommt.

    Den Rest würde ich ignorieren. Wenn es nicht nach Katze riecht, dann müsst ihr ja nichts ändern. Und das Laminat ersetzt ihr vor der Wohnungsübergabe. Bei dir Übergabe unbedingt ans Protokoll denken!

    LG CunaBaby

    Hallo,

    Hm, da habe ich ja wieder was gemacht. Wir rüsten die grade einfach überall nach aus Sicherheitsgründen nach, ist ja schließlich unser Haus, was im Zweifel abbrennt.

    Allerdings kosten die uns um € 5,00 im Baumarkt und machen so viel krach, da von einem ein ganzes Haus wach ist :) Hab das Teil mal mit meinem Thermomix versehentlich in Aktion gebracht... puh, hab erst gedacht mein Thermomix explodiert, bis ich kapiert habe, dass des der Rauchmelder ist. Seit dem schalte ich ihn aus beim kochen :)

    Nun ja jetzt haben wir sie selber bezahlt, künftig werde ich das vielleicht ändern....

    GLG Cunababy

    Hallo Zusammen,

    nein der Mieter ist nicht ausgezogen. Ich habe am 30.06. auf Rat auf Rat meiner Anwältin beim Bei der Gemeinde angerufen um zu erfahren, ob er sich bereits umgemeldet hat (um künftig schiftverkehr richtig zu adressieren). Hat er natürlich nicht.

    So, die Dame war dann recht nett und auskunftsfreudig. Ich fragte Sie also, ob sie wisse, wem das Haus schräg gegenüber unserem ( ein kleinerer Nebenort, und angeblich soll das Haus dem Arbeitgeber meines Mieters gehören, bei dem er eingezogen sei) gehöre. Sie wusste es und bestätigte, dass dieser auch als Handwerke im Ort selbständig sei.

    Nun habe ich also dort angerufen und höflich gefragt, ob es denn stimme, dass Herr XYZ dort arbeite und nu auch wohne, weil ich Ihn leider nicht erreiche und er noch die Schlüssel hat. Der Chef bestätigte dies dann und fragte, ob er was ausrichten könne. Darauf sagte ich ihm, dass er dem jungen Mann doch bittbsagen möge er mlchte sich umgehend melden, wenn er nicht noch mehr Schwierigkeiten haben will. Ich habe keine Ahnung was nun der Chef genau gemacht hat, aber mein Mieter hat sich dann sehr schnell gemeldet.

    Wir hatten dann für heute die Übergabe vereinbart. Er kam dann auch brav. Die Wohnung war grundsätzlich sauber. aber die Schließklappe vom Gefrierfach des Kühlschrankes wär abgebrochen und die wänder waren gelb vom Rauch. Also würde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass er noch eine Schlüssel behLten hat und bis zum 14.06.14 den Kühlschrank zu reparieren/ersetzen hat und zu weißeln hat. Bis dahin hat er auch Miete zu zahlen.

    Zum bereits erhaltenen Mahnschreiben bzgl. Der nicht gezahlten Mieten und Der Stromrechnung hat er nicht ein Wort gesagt. die Kaution ist bei Money Fix bereits beantragt und wird auch ausgezahlt. Nur deckt die bei weitem nicht den Schaden.

    Nun bleibt es abzuwarten, ob er bis spätestens 14. alles fertig hat und ob er freiwillig die anteilige Miete zahlt. Sollte er vorher fertig sein zahlt er auch nur, bis er ordentlich an mich übergibt. Ich gehe allerdings davon aus, dass ich diese Miete und den Schaden am Kühlschrank wieder gerichtlich eintreiben werden muss, ganz zu Schweigen von den Nebenkostenabrechnungen 2013 (noch nicht fertig) und 2014.

    Sobald es etwas neues gibt halte ich euch auf dem Laufenden.

    Künftig wird es bei mir nur noch Einwurf Einschreiben geben! Vielen Dank für diesen wirklich hilfreichen Tip!

    Ps: sorry, dass es wieder lang geworden. Ich muss noch üben Dinge kurz zusammen zu fassen :)

    LG CunaBaby

    Hallo,

    Also das könnte natürlich sein. Ich habe eine Mieter mit einer solchen Bürgschaftskaution über Money Fix und die ist auf mich persönlich ausgestellt, also eine andere Person außer mir kann diese Kaution nicht geltend machen. Aber da würde dann auch eine Einwilligung des Mieters gegenüber dem alten und neuen Vermieter nichts ändern. Das müsste dann denke ich von der Bank umgeschrieben werden.

    VG CunaBaby

    Guten Morgen,

    Ja wir hätten Sie auszahlen müssen und hätten Sie im Gegenzug vom Verkäufer einklagen müssen. Da er seine Ansprüche gegen den Mieter auf uns übertragen hatte konnten wir sie dann aufrechnen und mussten sie somit nicht auszahlen

    Ich hoffe so ist es verständlicher. Auf den TE bezogen bedeutet das, dass er die Kaution beim neuen Eigentümer nach dem Auszug einklagen müsste, wenn dieser die nicht raus rückt. Es ist nämlich nicht das Problem des Mieters, wenn der Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer hat. Der Verkäufer übernimmt die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten, also ist er auch für die Kaution zuständig.

    VG Cunababy

    Guten Abend zusammen,

    Ich hatte dazu bis ins vorige Jahr einen längeren Rechtsstreit.

    Der Verkäufer hatte uns die Kaution eines Mieters nach Grundbucheintragung (Mitte 2012) nicht übertragen, weil er diese mit der Nebenkostenabrechnung (2012 aus 2011) und Mietausfall (Anfang 2012) aufgerechnet hatte.

    Beim Auszug (Ende 2012) mussten wir wegen nicht gezahlter Mieten Klage einreichen, weil die Kaution bereits weg war. Der Mieter forderte dagegen die Kaution zurück, weil er die NK-Abrechnung aus 2012 monierte und der Meinung war, dass die Kaution nicht im Laufenden Mietverhältnis aufgerechnet werden könne und somit hätte an uns als neuen Eigentümer hätten übertragen werden müssen.

    Der Richter folgte dieser Auffassung erst einmal, so dass der Verkäufer seine Ansprüche auf uns übertragen "musste" damit wir rechtmäßig aufrechnen konnten und dann noch unsere eigentliche Forderung wegen nicht gezahlter Mieten geltend machen konnten.

    Erst dann gab es die entsprechenden Urteile (3 an der Zahl, wegen Wiederspruch und einem gerichtlichen Fehler) und letztlich nauch den Titel.

    Ich hoffe ich habe es verständlich geschildert. Das ganze würde übrigens so vor dem Amtsgericht entschieden.

    LG CunaBaby

    Guten Morgen. Ich hoffe, Sie haben gut geschlafen.
    Ihre Antwort auf meinen Beitrag aus dem Jahre 2012 erforderte von mir viel Geduld und hat nun ein glückliches Ende gefunden.

    Ups, sorry
    Habe nicht auf das Datum geachtet. Schade das, die Leute nie schreiben, wie die Sache ausgegangen ist. Das würde solche Antworten vermeiden und wäre durchaus interessant.....

    LG CunaBaby

    Das ist durch Sie fehlerhaft interpretiert.
    Ich wiederhole nochmals die entsprechende Passage:
    Ist allerdings im Grundbuch kein Verbot der Hundehaltung eingetragen, kann es dennoch durchaus möglich sein, dass die Eigentümer nicht durch einstimmige Vereinbarung, sondern durch einen einfachen Mehrheitsbeschluß die Hundehaltung ausgeschlossen haben. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nach dem WEG gültig und für alle - auch zukünftigen - Wohnungseigentümer verbindlich, solange nicht einer der Eigentümer dagegen klagt und ein Gericht diesen Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt.

    Um die weitreichende Folge nochmals mit den Worten des BGH zu verdeutlichen:

    "Der Erwerber eines Miteigentumsanteils und des damit verbunden Sondereigentums kann folglich nicht allein auf die im Grundbuch eingetragene Gemeinschaftsordnung vertrauen; er muß sich auch vergewissern, ob sie durch bestandskräftige Beschlüsse abgeändert worden ist." (BGH, Az. V ZB 5/95)

    In Ihrem Fall geht es also nicht in erster Linie um ein Halteverbot, sondern um die Größe des Tieres.
    Ein Beschluß hierzu ist also auch mit einfacher Mehrheit gültig.

    Vor Kauf des Tieres bzw. vor Anmietung der Wohnung hätten Sie sich darüber informieren müssen.

    Hallo,

    Also aus den o.g. Auszügen ergibt sich m.M.n. nichts über die Größe des Hundes, sondern um ein generelles Hundeverbot. Dieses würde im umkehrschluss allerdings auch bedeuten, das alle Hund weg müssten, egal wie groß. Also auch die der etwaigen Eigentümer, die nur den großen Hund los werden wollen.

    Alles ändere, also ein Verbot aufgrund der größe Halte ich für rechtlich nicht haltbar, da es laut TE keinen anderen Grund, als der Größe gibt. Und ist somit meiner Meinung nach anfechtbar.

    Das ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung. Um Gewissheit zu bekommen hilft wohl nur der Gang zu einem Anwalt.

    LG CunaBaby

    Hallo CunaBaby,

    "Er hat das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt"
    - Damit ist zu rechnen. Hättest Du es ihm als Einwurfeinschreiben geschickt, wäre es auf jeden Fall beweisbar in seinen Machtberech gelangt.
    Eines mit Rückschein hingegen ist fast nichts wert.

    "Nun jetzt habe ich im Netz leider nichts zum Thema Schadenersatz in dieser Situation gefunden. Wie denkt ihr darüber?"
    - ... dass dies nicht mehr Mietrecht ist.

    Ist ein Mietausfall, dann Zivilrecht?
    Gut dann werde ich warten, bis was beim Mahnbescheid raus kommt und mich dann mit meiner Anwältin wohl darüber unterhalten müssen. Trotzdem danke.

    LG CunaBaby

    Vielleicht hilfreich zum Procedere. Sie müssen halt abwarten. Eine Verjährung Ihrer Ansprüche wäre erst mal gehemmt
    http://www.koarb.de/media/custom/1446_72_1.PDF?1360153569

    Hey,

    Danke für die Antwort. Der Mahnbescheid ist ja bereits raus, das kenne ich schon, da es nicht der erste Mietpreller ist.

    Mich interessiert vor allem, ob ich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen kann aufgrund eines Mietausfalles. Denn momentan sieht es nicht so aus, als ob ich mit irgendeinem Mietinteressenten noch vor Ende des Monats die Wohnung anschauen kann.

    Liebe Grüße

    CunaBaby

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin noch neu im Forum. Ich bin auf der Suche nach Informationen auf auch gestoßen. Da ich aber noch nichts passendes gefunden habe frage euch mal nach Meinungen und Erfahrungen. Dass die ganze Sache ggf. vom Fachanwalt geklärt werden muss ist mir natürlich klar, aber noch hoffe ich, dass ich das irgendwie so geregelt bekomme.

    Ich versuche mal kurz zusammen zu fassen:

    Ich habe mit meinem Mieter schon diverse Schwierigkeiten im Bezug auf Geld gehabt. Kurz um, er hat bereits einmal eine Abmahnung erhalten und auch schon eine fristlose Kündigung. Da ich eine viel zu liebe Vermieterin bin hab ich mich mit Ihm auf eine eine Ratenzahlung seiner Schulden geeinigt. Unter der Bedingung, dass er künftig telefonisch erreichbar ist (bzw. zurück ruft), seine Raten und die Miete pünktlich zahlt und sich selbständig meldet, wenn es finanzielle Probleme etc. gibt, damit man frühzeitig eine Regelung findet. Das war mit Mitte Januar.

    So das ganze hat dann auch wunderbar geklappt, bis mein Mieter fristgerecht zum 30.06.14 gekündigt hat.

    Er hat weder im Mai, noch im Juni die Miete, noch die Raten gezahlt. Er hat also Schulden von über € 1.200 bei mir. Dazu habe ich Ihm ein Einschreiben Rückschein geschickt, dass die Vereinbarung damit hinfällig ist und ich Den Gesamtbetrag bis zum 06.06.14 auf meinem Konto erwarte. Er hat das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt und natürlich nicht gezahlt. Gut, das er nicht zahlt war zu erwarten. Ich habe also dafür einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, der sollte die Tage bei im eintrudeln (und bitte lieber Gott lass Ihn das wieder ignorieren, das macht es mir dann einfacher).

    So nun das eigentliche Problem:

    Ich habe Ihn, nachdem ich ihn telefonisch ja NIE erreiche, in dem Schreiben von Ende Mai aufgefordert sich bei mir umgehend telefonisch zu melden, damit ich mit ihm absprechen wann ich mit etwaigen Nachmietern in die Wohnung zur Besichtigung kann, damit ich diese dann auch Nahtlos weiter vermieten kann. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er dazu verpflichtet ist mich mit Mietinteressenten nach Absprache in die Wohnung zu lassen. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich ihn notfalls auch mit Rechtsmitteln Schadenersatzpflichtig mache, wenn ich deshalb einen Mietausfall habe.

    Tja das Schreiben hat er ja nicht abgeholt, das kam letzte Woche zurück und er hat sich natürlich nicht gemeldet.

    Ich habe auch zufällig eine Nachmieter, der aber natürlich vorher die Wohnung sehen will, was ja leider nicht geht.

    Nun jetzt habe ich im Netz leider nichts zum Thema Schadenersatz in dieser Situation gefunden. Wie denkt ihr darüber? Ich denke, dass ich hier einen Anspruch geltend machen kann. Nur ist das auch rechtlich durch zu drücken?

    Meine Anwälten will ich hierzu erst Anrufen, wenn ich weiß, was aus dem Mahnbescheid geworden ist.

    Vielen Dank schon mal, ich bin gespannt, wie ihr das seht.

    Beste Grüße

    CunaBaby

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