Stromabrechnung für den Vermieter

  • Moin

    Ich bin Mieter eines 3 Familienhauses in dem die Vermieterin und wir im Hause wohnen.
    Da der Hausflur und der Heizungsraum über meinen Stromzähler läuft wollte ich nun eine Abrechnung für die Vermieterin schreiben, da wir über ein gekommen sind bei einzug das wir halbe/halbe machen.

    Meine Rechnung wie folgt
    -------------------------
    Zwischenzähler für Heizungsraum und Hausflur

    Zählerstand Anfang 03.04.2014 178,2 KW/H
    Zählerstand Ende 02.07.2014 287,2 KW/H

    Differenz 109 KW/H
    Teiler durch Parteien 2
    Endverbrauch 54,5 KW/H

    Arbeitspreis KW/H 23,17 ct
    Grundpreis im Jahr 71,76 €

    Summe Arbeitspreis 12,63 €
    Summe Grundpreis Teiler 4 5,98 €

    Endsumme 18,61 €
    ---------------------------------

    Wäre das so korrekt?
    Der Arbeitspreis ist ja auch für meine komplette Wohnung den ich ja meine Vermieterin schlecht in Rechnung stellen kann aber einen Teil davon kann ich doch der Vermieterin gelten machen oder? Hier habe ich den Arbeitspreis durch 4 geteilt, schien mir angemessen oder ist dieses verkehrt?

    Infos wären sehr hilfreich.
    Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.

    Edit
    Auf dem Papier sieht das natürlich ordentlicher aus.

  • Sag mal, sonst gehts noch?

    Noch keine 1,5 Stunden rum und du beschwerst dich darüber, dass du noch keine Antwort hast.

    Mach deinen Quatsch gefälligst alleine.

    Für solche Dreistigkeit habe ich kein Verständnis.

  • Sag mal, sonst gehts noch?

    Noch keine 1,5 Stunden rum und du beschwerst dich darüber, dass du noch keine Antwort hast.

    Mach deinen Quatsch gefälligst alleine.

    Für solche Dreistigkeit habe ich kein Verständnis.

    Auch wenn ich hier leider nicht weiter helfen kann, abgerudert TE hat 2 Tage UND 1,5 Stunden gewartet, bevor er nachgefragt hat. Kein Grund gleich garstig zu werden....


    LG CunaBaby

  • Sag mal, sonst gehts noch?

    Noch keine 1,5 Stunden rum und du beschwerst dich darüber, dass du noch keine Antwort hast.

    Mach deinen Quatsch gefälligst alleine.

    Für solche Dreistigkeit habe ich kein Verständnis.

    ...........:o:o:o

  • Bei 2 Tagen und 1,5 Stunden darf man doch mal nach fragen.

    Bitte einmal Hirn und Augen einschalten, bevor man sich lächerlich macht mit Aussagen die nicht zutreffen.

  • Da der Hausflur und der Heizungsraum über meinen Stromzähler läuft wollte ich nun eine Abrechnung für die Vermieterin schreiben, da wir über ein gekommen sind bei einzug das wir halbe/halbe machen.


    Ich weiß nicht so recht, ob ich jetzt sauer auf Dich sein muss ...
    In einem anderen Thread diskutiere ich lang und breit mit Dir, wer dann eigentlich mit wem was und warum eigentlich abrechnen müsste, und jetzt lese ich, dass Ihr Euch schon bei Einzug geeinigt habt. :rolleyes:

    Der Arbeitspreis ist ja auch für meine komplette Wohnung den ich ja meine Vermieterin schlecht in Rechnung stellen kann aber einen Teil davon kann ich doch der Vermieterin gelten machen oder? Hier habe ich den Arbeitspreis durch 4 geteilt, schien mir angemessen oder ist dieses verkehrt?

    Ich gehe davon aus, dass Du hier den Grundpreis meinst, oder?

    Den würde ich anders berechnen. Da der Zähleranschluss für Deine Wohnung und für andere Teile des Mietobjekts nötig ist, würde ich der Vermieterin auch die vereinbarte Hälfte der Grundkosten aufdrücken.

    Berechnen würde ich das so:

    Grundpreis für 365 Tage ist 71,76€.
    Euer Abrechnungszeitraum 3.4.14 bis 2.7.14 sind 91 Tage.
    Grundpreis für Euren Abrechnungszeitraum ist 71,76€ : 365 Tage x 91 Tage = 17,89€
    Die vereinbarte Hälfte davon ist 8,95€.

  • Ich weiß nicht so recht, ob ich jetzt sauer auf Dich sein muss ...
    In einem anderen Thread diskutiere ich lang und breit mit Dir, wer dann eigentlich mit wem was und warum eigentlich abrechnen müsste, und jetzt lese ich, dass Ihr Euch schon bei Einzug geeinigt habt. :rolleyes:

    Nicht sauer sein, ja wir hatten uns bei dem Zähler mündlich unter Zeugen geeinigt, das wir da halbe halbe machen.


    Zitat


    Ich gehe davon aus, dass Du hier den Grundpreis meinst, oder?

    Ja ist der Grundpreis

    Zitat


    Den würde ich anders berechnen. Da der Zähleranschluss für Deine Wohnung und für andere Teile des Mietobjekts nötig ist, würde ich der Vermieterin auch die vereinbarte Hälfte der Grundkosten aufdrücken.

    Berechnen würde ich das so:

    Grundpreis für 365 Tage ist 71,76€.
    Euer Abrechnungszeitraum 3.4.14 bis 2.7.14 sind 91 Tage.
    Grundpreis für Euren Abrechnungszeitraum ist 71,76€ : 365 Tage x 91 Tage = 17,89€
    Die vereinbarte Hälfte davon ist 8,95€.

    Wäre eine Idee, da vereinbart wurde 50/50 mündlich.
    Ich dachte mir halt 1/4 weil ja meine Wohnung mit gespeißt wird über den Hauptzähler den ich an Eon zahle.
    Ich ging halt davon aus, weniger zu Berechnung und sie nicht den halben Grundpreis für alles zahlen soll.

    Wenn ich so im nachhinein überlege, hast du schon recht, da der Heizungsraum ja 24/7 betrieben wird mit Strom.

    Ich werde es umändern und ihr dann die Rechnung zukommen lassen in Schriftform.

  • Wäre eine Idee, da vereinbart wurde 50/50 mündlich.


    Eben! Denn das ist Euer vereinbarter Aufteilungsschlüssel: Fifty-Fifty.
    Ihr hättet auch vereinbaren können: Nach Fläche oder nach Nutzer-/Personenzahl oder meinetwegen nach Anzahl der Kabel, die vom Verteilerkasten in Deine Wohnung und in Ihre Gemeinschaftsräume gehen ... ;)

    Habt Ihr aber nicht getan, sondern Ihr habt 50/50 vereinbart. Somit wäre diese hier angeführte Berechnung des Grundpreisanteils die einzig wahre. Da hat dann übrigens auch "24/7" nichts mit zu tun.

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