Muss ich als Mieter Rauchmelder bezahlen?

  • Hallo Pampelpeter,

    der Vermieter hat das Recht, 11% der Anschaffungs - u. Installationskosten der Rauchmelder auf 12 Monate verteilt auf die Mieter umzulegen. Normal in Form einer Mieterhöhung! Unsrer hats in den Nebenkosten aufgeführt, was mir aber egal ist, aber nicht korrekt. In den Nebenkosten darf er normal nur die Wartungskosten reinschreiben, also z.B Überprüfung durch Firma, wenns denn so sein sollte oder Batterien, wenn er sie kauft.

    LG Wuschel

  • Hallo,

    Hm, da habe ich ja wieder was gemacht. Wir rüsten die grade einfach überall nach aus Sicherheitsgründen nach, ist ja schließlich unser Haus, was im Zweifel abbrennt.

    Allerdings kosten die uns um € 5,00 im Baumarkt und machen so viel krach, da von einem ein ganzes Haus wach ist :) Hab das Teil mal mit meinem Thermomix versehentlich in Aktion gebracht... puh, hab erst gedacht mein Thermomix explodiert, bis ich kapiert habe, dass des der Rauchmelder ist. Seit dem schalte ich ihn aus beim kochen :)

    Nun ja jetzt haben wir sie selber bezahlt, künftig werde ich das vielleicht ändern....

    GLG Cunababy

  • Allerdings kosten die uns um € 5,00 im Baumarkt [...]
    Nun ja jetzt haben wir sie selber bezahlt, künftig werde ich das vielleicht ändern....


    Um dann was genau zu tun? 55 Cent auf 12 Monate verteilen und die Miete um den Betrag erhöhen? ;)

    Denk lieber dran, die Pflicht zur Wartung und Funktionsprüfung (nebst Batteriewechsel) wirksam auf die Mieter zu übertragen - falls in Deinem Bundesland möglich.

  • Da hast du wohl recht ;)))

    Naja, man muss ja auch nicht jeden Cent auf die Mieter abwälzen, immerhin zahlen die mir ja auch meine Immobilien ab...

    Das mit der Wartung stimmt allerdings.

    Wie viele Rauchmelder habt ihr denn so? Wir haben in jedem Raum außer Bad einen und dann noch im Flur...

    LG CunaBaby


  • Wie viele Rauchmelder habt ihr denn so? Wir haben in jedem Raum außer Bad einen und dann noch im Flur...

    Jeweils ein Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.
    Wenn Sie beim Anrichten des Mittagessen an Wachsamkeitstörunge leiden können auch noch die Küche oder die Abstellkammer ausrüsten.

  • Mache es ganz einfach.

    Es gibt keine Pflicht, dass die Rauchmelder vom Vermieter gestellt werden müssen.

    Kauf dir selber, vorzugsweise Vernünftige.

    DIe Wartung übernimmst du.

    In NRW sind Rauchmelder ab 2017 für Bestandsbauten verpflichtend.

    MfG,
    Slide

    LL.B. Laws

  • Hallo Mietrecht-Hilfe-Gemeinde,

    möchte hier noch was hinzufügen. Seit diesem Jahr bin ich Mitglied des Mieterschutzbundes, weil meine Abrechnung nicht mehr nachvollziehbar war :confused:.

    Da bekam ich bezüglich der Rauchmelder folgende Info! Wenn Rauchmelder eingbaut werden, darf der Vermieter von den Gesamtkosten 11% pro Jahr und pro Rauchmelder auf die Mieter, die gerade drinwohnen, umlegen als Nebenkosten. Zieht aber ein neuer Mieter ein, wo die Dinger schon hängen, darf er es bei diesem nicht mehr in den Nebenkosten aufführen :), sondern kann es vor dem Einzug in die Kaltmiete reinwurschteln.

    Also, ich bekomm mein Geld für die Rauchmelder zurück!! Mieterhöhung hatte ich erst um 24 Euro, da kann er es dann in Gedanken sich abhaken :D.

    LG Wuschel

  • Zitat

    Da bekam ich bezüglich der Rauchmelder folgende Info! Wenn Rauchmelder eingbaut werden, darf der Vermieter von den Gesamtkosten 11% pro Jahr und pro Rauchmelder auf die Mieter, die gerade drinwohnen, umlegen als Nebenkosten.

    Die Info ist falsch oder Du hast sie falsch verstanden.

    Bei einer Modernisierung darf der Vermieter 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung "umlegen", nicht als Nebenkosten.

    Außerdem müßte die Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung mindestens 3 Monate vor Beginn angekündigt werden.

  • Hallo,

    Ok, vielleicht wird es als Nebenkosten tolleriert, weil eine Mieterhöhung im 1-2 Eurobereich, bzw. bei den meisten im Centbereich, wohl eher wenig Sinn macht. Die meisten hauen bei Mieterwechsel eh was drauf. Aber so hatte ichs erklärt bekommen. Danke, daß Du es richtig gestellt hast, Recht bleibt Recht!

    LG Wuschel

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