Hallo ihr Lieben,
ich bin noch neu im Forum. Ich bin auf der Suche nach Informationen auf auch gestoßen. Da ich aber noch nichts passendes gefunden habe frage euch mal nach Meinungen und Erfahrungen. Dass die ganze Sache ggf. vom Fachanwalt geklärt werden muss ist mir natürlich klar, aber noch hoffe ich, dass ich das irgendwie so geregelt bekomme.
Ich versuche mal kurz zusammen zu fassen:
Ich habe mit meinem Mieter schon diverse Schwierigkeiten im Bezug auf Geld gehabt. Kurz um, er hat bereits einmal eine Abmahnung erhalten und auch schon eine fristlose Kündigung. Da ich eine viel zu liebe Vermieterin bin hab ich mich mit Ihm auf eine eine Ratenzahlung seiner Schulden geeinigt. Unter der Bedingung, dass er künftig telefonisch erreichbar ist (bzw. zurück ruft), seine Raten und die Miete pünktlich zahlt und sich selbständig meldet, wenn es finanzielle Probleme etc. gibt, damit man frühzeitig eine Regelung findet. Das war mit Mitte Januar.
So das ganze hat dann auch wunderbar geklappt, bis mein Mieter fristgerecht zum 30.06.14 gekündigt hat.
Er hat weder im Mai, noch im Juni die Miete, noch die Raten gezahlt. Er hat also Schulden von über € 1.200 bei mir. Dazu habe ich Ihm ein Einschreiben Rückschein geschickt, dass die Vereinbarung damit hinfällig ist und ich Den Gesamtbetrag bis zum 06.06.14 auf meinem Konto erwarte. Er hat das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt und natürlich nicht gezahlt. Gut, das er nicht zahlt war zu erwarten. Ich habe also dafür einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, der sollte die Tage bei im eintrudeln (und bitte lieber Gott lass Ihn das wieder ignorieren, das macht es mir dann einfacher).
So nun das eigentliche Problem:
Ich habe Ihn, nachdem ich ihn telefonisch ja NIE erreiche, in dem Schreiben von Ende Mai aufgefordert sich bei mir umgehend telefonisch zu melden, damit ich mit ihm absprechen wann ich mit etwaigen Nachmietern in die Wohnung zur Besichtigung kann, damit ich diese dann auch Nahtlos weiter vermieten kann. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er dazu verpflichtet ist mich mit Mietinteressenten nach Absprache in die Wohnung zu lassen. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich ihn notfalls auch mit Rechtsmitteln Schadenersatzpflichtig mache, wenn ich deshalb einen Mietausfall habe.
Tja das Schreiben hat er ja nicht abgeholt, das kam letzte Woche zurück und er hat sich natürlich nicht gemeldet.
Ich habe auch zufällig eine Nachmieter, der aber natürlich vorher die Wohnung sehen will, was ja leider nicht geht.
Nun jetzt habe ich im Netz leider nichts zum Thema Schadenersatz in dieser Situation gefunden. Wie denkt ihr darüber? Ich denke, dass ich hier einen Anspruch geltend machen kann. Nur ist das auch rechtlich durch zu drücken?
Meine Anwälten will ich hierzu erst Anrufen, wenn ich weiß, was aus dem Mahnbescheid geworden ist.
Vielen Dank schon mal, ich bin gespannt, wie ihr das seht.
Beste Grüße
CunaBaby