Beiträge von AndreasC1977

    Der BGH sagt, der Samstag ist ein Werktag für den Fall der Kündigung. Und der BGH hat immer Recht :D
    (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04)

    Also hätte die Kündigung bis Samstag beim Vermieter sein müssen, damit sie fristgerecht ist.

    Genauso wenig, wie die Mieterin ein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung hat.

    Das stimmt, aber eine Mieterin mit kleinem Geldbeutel kann eine 2.100 EUR-Forderun (7 Monate à 300 EUR Fehlbetrag) wahrscheinlich besser in Raten abstottern als in einem Betrag zu zahlen. Und da Mieterwechsel teuer sind, würde ich als Vermieter immer versuchen die Mieterin zu halten und eine verkraftbare Ratenzahlungsvereinbarung aufsetzen.
    Besser als fristlos zu kündigen, Leerstand zu haben, neue Mieter zu suchen, ggf. noch renovieren zu müssen, Rechtskosten zu haben, auf die man evtl. sitzen bleibt, weil die Mieterin ggf. unter der Pfändungsfreigrenze lebt, und auf die Mietschulden ggf. verzichten zu müssen, weil die Mieterin ggf. unter dfer Pfändungsfreigrenze lebt. Mit Vollstreckungstiteln kann ich ein ganzes Haus tapezieren. Für hunderttausend Euro mindestens. Alle 30 Jahre gültig, aber werden nie auch nur einen Cent einbringen, weil die Schuldner ein Leben lang Geringverdiener (wenn überhaupt) sind.

    Als wirtschaftlich denkender Verwalter gehe ich lieber eine Ratenzahlungsvereinbarung ein, als einen Mieter rauszuklagen. Das kann ich immer noch, wenn die RZV gebrochen wird.

    1. Whatsapp / SMS / E-Mail ist Hühnerkacke. Das ist keine geschäftsmäßige und rechtsverbindliche Kommunikation sondern Geplapper.
    2. Gibt es eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung?
    3. eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug kann man heilen, indem man alle Rückstände vollständig ausgleicht.
    4. Wenn sie DICH raushaben will, wieso sollst DU dann kündigen? lass den Scheiss und zahl möglichst schnell den Rückstand. Zur Not bei Freunden oder Familie pumpen und dort in Raten abstottern. Wenn sie dich raushaben will, soll SIE doch kündigen.

    5. Sie hat kein Recht auf die Verdienstabrechnungen. Das ist Deine Privatsache.

    Eine Sache verstehe ich nicht: Wie kann das JobCenter Deinem Freund Miete zahlen, wenn er nicht im Mietvertrag steht?
    Das macht das JobCenter nicht.
    Oder habt Ihr beide einen "Untermietvertrag" abgeschlossen, dass Du Deinem Freund ein Zimmer untervermietest?
    Aber dann dürfte das JobCenter nicht an die "richtige" Vermieterin die Miete zahlen sondern an Dich als seine Unter-Vermieterin.

    Letztendlich musst ihr gewusst haben, wieviel das JobCenter an Miete überweist und dass es zu wenig ist. Für jede Änderung der Transferleistungen erhält man einen Bescheid.
    Eine Kündigung Seitens der Vermieterin wäre somit wirksam, die muss aber in Schriftform erfolgen (auf Papier mit Unterschrift).
    Miete ist eine Bringschuld und auch noch terminiert. Da braucht es nichtmal eine Mahnung um in Verzug zu kommen.

    Und schaltet mal Euer Gehirn ein: E-Mail, Whatsapp, SMS sind keine rechtsgängigen Kommunikationswege. Das ist Freizeitgeplapper mit Freunden.

    Wenn Du dauerhauft die "Früchte" aus der Vermietung ziehen willst, also als "Rente", dann solltest Du einen Verwalter beauftragen.

    Je nach Stadt kostet dass so um die 19 EUR monatlich für jede Wohnung zzgl. MwSt.
    Weicht natürlich von der Lage ab und wie gut man den Preis verhandelt. Im Süden Deutschlands ist es eher teurer. Ich beziehe mich hier auf berliner Verwalter.

    Der Eigenbedarf ist mit der Schwangerschaft der Frau des Sohnes begründet. Nein, es gab keine Mietschulden. Er sagte mir gleich, als er die Wohnung gekauft hat, ich solle mir schon mal was anderes suchen, da sein Sohn mit Frau und hoffentlich bald Nachwuchs in die Wohnung wollen. Das war vor gut 2,5 Jahren. Da ich damals schon angefangen habe nach Wohnungen zu suchen, sagte mein Anwalt ich könnte die Androhungen ignorieren, solange keine Eigenbedarfskündigung kommt. In Berlin ist es eigentlich normal, das die großen Gesellschaften nicht an Leute mit "Schufa Eintrag" vermieten.

    das stimmt so nicht .
    Ich habe auch bei der Degewo in Berlin Reinickendorf gelebt, hatte auch zwei Kredite in der Schufa stehen und war zu dem Zeitpunkt arbeitssuchend. Ein Kredit in der Schufa ist kein Ausschlussgrund. Wieso? Ganz einfach: Der Kreditgeber bescheinigt mit dem gewährten Kredit, dass Du Kreditwürdig bist.
    Besonders die Degewo ist wegen ihrer sozialen Mieterauswahl bekannt. Muss sie auch, dazu hat sie sich verpflichtet. Ein großer Teil der Wohnungen der Degewo / Howoge / GSW sind Sozialwohnungen.

    Wo die Mieterauswahl problematischer wird, sind negativeinträge wie Abgabe eidesstattlicher Versicherungen (Offenbahrungseid), Privatinsoilvenzen, etc.

    Das Problem ist einfach, dass gerade die großen städtische Vermietungsgesellschaften von Bewerbern überlaufen werden. Wenn ich eine 2-Zimmer-Wohnung inseriere, habe ich darauf innerhalb von drei Tagen 20 Bewerbungen (VOLLSTÄNDIG) und weitere 50 Interessensbekundungen. Es gibt einfach zu wenig Wohnraum in Berlin.

    erst mal hören was ein Anwalt sagt.

    ein lakota Indianer sagt, "gehe mutig deinen weg"

    Liebe Indi,
    ich möchte Dich wirklich nicht angreifen, aber bei so manchem Kommentar von Dir zweifele ich ernsthaft an Deinem Wissen.

    Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung. Es handelt sich hier um eine vertragliche Vereinbarung. Einem Vertrag kann man i. d. R. nicht widersprechen. Im Zweifel kann man einen Vertrag anfechten, wenn er z. B. sitenwidrig ist, unter vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen wurde, u. A.

    Das wird hier aber nicht vorliegen. Wenn jemand sich von seinem Gegenüber eingeschüchtert sieht, sollte er jede verbale "Verhandlung" ablehnen und auf den Schriftweg oder einen Mediator verweisen. Auf dem Schriftweg kann man verhandlungsgegenstände genau prüfen, ehe man etwas unterschreibt. Eine bereits unterschriebene Aufhebungsvereinbarung ist eine gegenseitige Willensbekundung und der Gesetzgeber inpliziert, dass jeder, der rechtsfähig und mündig ist, auch in der Lage ist, ein Rechtsgeschäft einzugehen, oder eines abzulehnen, wenn es ihm nicht gefällt.

    Indi, tu den Menschen bitte den Gefallen und schreibe nicht einfach irgend etwas, wovon Du denkst, dass das die Menschen hören wollen, weil sie sich damit besser fühlen könnten, sondern bleibe bei der gesetzlichen Lage und sachlich, auch wenn es schmerzlich ist.

    Die Anzahl der Piepmätze ist noch vollkommen egal , ein son Vieh kann das ganze Haus unterhalten. Es gibt aber mittel und wege die ruhig zu kriegen ... Handtuch drüber dann machen se Haia Bubu

    Eventuelle Mietminderungenm deswegen können dir aber nicht angelastet werden, der Vermieter kann höchstens versuchen dich dazu zu bewegen die Piepmätze wegzugeben. Das ist aber nur nachdem nachweißbar eine extrem Lärmbelästigung durch die Vögel besteht möglich. Also locker bleiben

    Solange du keine 10 Tiere im Käfig hast wirds schwer da was gegen zu tun

    Das würde ich pauschal nicht so sagen. Es gibt Urteile, wo ein Vermieter seinem Mieter, wegen dessen Lärm andere Mieter die Miete gemindert haben, den Mietausfall als Schadensersatz weiterberechnen durfte.
    AG Bremen: Az.: 17 C 105/10

    Es wurde sogar schon einmal entschieden, dass ein Grundstückseigentümer A von einem anderen Grundstückseigentümer B wegen Baulärms Schadensersatz verlangen konnte, weil die Mieter des A sich gestört fühlten und Mietminderung geltend gemacht haben.
    LG Hamburg, Az. 327 S 97/98

    Und auch die öffentliche Hand wurde zur Erstattung von Mietminderungen belangt wegen städtischer Baumaßnahmen, die Mietminderungen hervorriefen: OLG Düsseldorf, Az. 18 U 135/93


    Zusammenfassung: Wer einen Mangel verursacht, der einen finanziellen Schaden verursacht, ist im Zweifel auch haftbar zu machen.

    Die WEG-Verwaltung müsste im Übrigen für den Mieter GAR KEINE Abrechnung erstellen.
    Der WEG-Verwalter erstellt die Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümer. Und was davon der jeweilige Eigentümer auf die Mieter umlegen kann, kann die WEG-Verwaltung gar nicht wissen, da diese keinen Einblick in die Mietverträge hat.

    Natürlich kann der Eigentümer einen Sondereigentumsverwalter damit beauftragen, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen, aber das kostet natürlich extra. Die Sondereigentumsverwaltung prüft dann ganz genau, welche Kosten der Jahresabrechnung (und Kosten, die in der Jahresabrechnung nicht auftauchen, z. B. Grundsteuer) gemäß Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden können.

    Nein, hierzu hätte es eine entsprechende Individualvereinbarung bei Vertragsabschluss geben müssen.

    Theoretisch müsstest Du nur Schönheitsreparaturen durchführen, sofern diese wirksam vereinbart und auch notwendig sind.
    Ansonsten ist die Wohnung Besenrein zu übergeben.


    Genau.
    Die Entfernung der Tapete kann sie nur von Dir verlangen, wenn Du als Mieter eine "entartete" Tapete verklebt hast, die nicht jedermanns Geschmack ist. Aber dafür müsste sie beweisen können, dass Du für die Tapete auch verantwortlich bist, z. b. ein Übergabeprotokoll vom Deinem Einzug, wo stehen würde, dass die Wände vorher neutral waren, oder eine Übernahmeerklärung, dass Du diese entarteten tapeten von Deinem Vormieter übernimmst und auch für die eventuelle Pflege und Entfernung verantwortlich bist.
    Kann sie dies nicht nachweisen, ist es ihr Pech und Du darfst die Wohnung besenrein übergeben.

    Ist das wirklich Euer ERNST? Ihr wollt uns veräüüeln, oder?

    Nichtmal mit heranzoomen kann man das Bild lesen...

    Zudem: Selbst wenn die Schönheitsreparaturklauseln ungültig sind und man die Wohnung im Allgemeinen besenrein übergeben müsste, kann es sein, dass man dennoch renovieren muss... nämlich dann, wenn man die Wohnung in einem unvermietbaren Zustand hinterlässt, z. B. bunte Wände, gemusterte Wände, modische Streifen und Vierecke an den Wänden, etc.

    Da wir Eure Wohnung nicht kennen, kann keiner eine Antwort geben, auf die man bauen kann.

    Das kommt ganz drauf an, welche der Methoden Du vorziehst.

    1. und 2. richtest Du über Deinen Router ein. Da musst Du die Gebrauchsanweisung lesen. Das ist bei jedem Router anders.
    zu 3. muss Deine Mitbewohnerin kooperativ sein und für ihren P2P-Client eine Leecher-Mod suchen. Je nach Software gibt es sowas evtl. auch gar nicht.
    Zu 4.: Einfach über Deinen Router eine Sperre einrichten, dass nicht jedes Gerät im LAN automatisch Zugang erhält, sondern dass nur persönlich eingetragene Geräte Internetzugang erlangen. Und dann trägst Du nur Deine Geräte ein und lässt ihre außen vor, und schon hat sie kein Netz mehr. Siehe Anleitung Deines Routers.

    Also die Tauschbörsen sind nicht illegal. Da kann man auch legalen Stuff ziehen. Auch das Runterladen von Raubkopien ist nicht verboten. Nur das Teilen ist verboten, da man damit die Raubkopien illegal verbreitet. Und da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das unterbindet:

    1. Du sperrst die entsprechenden Ports, auf die das FileSharing-Programm zugreift, dann kann gar nicht mehr geshared werden,
    2. Du sperrst für die MAC-Adresse Deiner Mitbewohnerin sämtliche Ports bis auf die Ports, die das normale Surfen im Internet erlauben und E-Mail-Zugriff gestatten (Ports 80, 110, 587(?) )
    3. Deine Mitbewohnerin installiert zu ihrem FileSharing-App eine Leecher-Modifikation, dann saugt sie nur noch und senden keine Infos mehr hoch. Das ist dann in der rechtlichen Grauzone und bislang haben Richter den Nutzern von Leecher-Mods eher Recht gegeben, da keine illegalen Upoads mehr stattfanden
    4. Du Lässt Deine Mitbewohnerin gar nicht mehr ins Netz.

    Du solltest die Admin-Oberfläche des Routers mit einem Passwort versehen, so dass kein Nutzer in Deinem LAN ohne Deine Erlaubnis Portfreigaben und Forwards eintragen kann, denn das muss so oder so geschehen sein, damit Deine Mitbewohnerin überhaupt erst Filesharing nutzen kann (TCP und UDP-Freigaben).

    Ja, da macht man sich vorher nie wirklich Gedanken drüber. Die pauschale war ja bis dato für beide OK. Ich habe gezahlt und trotzdem Energiesparlampen gekauft. Trotzdem die Fenster geschlossen gehalten beim heizen und trotzdem nicht den Wasserhahn 3 Stunden laufen lassen. Ich habe also immer im Interesse und zum Wohle des Eigentümers gehandelt. Schade das es in solchen Fällen keine Ausnahme gibt.

    Wie sagt man so schön: Gleiches Recht für Alle. Beide Seiten dürfen das Recht haben zu profitieren. Nicht nur die Eine, und sobald es ungemütlich wird, wird schnell der Vertrag geändert.

    Also unsere Vermieter wussten davon. Die waren im Januar auch mal da und haben das dann persönlich gesehen. Haben ihren Sohn auch drauf hingewiesen, dies zu beseitigen. Aber bislang ohne Erfolg

    "Wir haben gezeigt dass..."
    "Wir haben darüber gesprochen, dass..."
    "Es ist doch allen klar, dass..."

    Alles tolle Floskeln aber kein BEWEIS.
    Habt Ihr den Vermietern den Mangel SCHRIFTLICH (jetzt bitte nicht sagen: Ja per SMS) angezeigt und um Beseitigung aufgefordert?
    Und könnt Ihr dies auch vor Gericht beweisen? (Kopie und Zustellungsnachweis --> Einschreiben?)

    Und der Sohn ist verdammt noch mal nicht Euer Vertragspartner. Da könnt Ihr genausogut zum nächsten Penner unter die S-Bahnbrücke gehen und sagen "Eyh, Alter, sag dem Kumpel vom Sohn unserer Vermieter, er soll dem Sohn sagen, dass dieser den Eltern ausrichten soll, dass die Wohnung komplett zu übergeben ist".
    Null Wirkung, Null Rechtskraft.
    Der einzige Adressat sind die Vermieter, die im MV stehen. Und das ganze nachweislich schriftlich. Sonst könnt Ihr Euch die Mühe sparen da vergeblich.

    Dann schneidet sich der "Vermieter" ja ins eigene Fleisch.
    Dann zahle ich meinen Betrag X weiter und stelle 2x 2000 Watt Elektroöfen auf und lasse sie 24/7 laufen.
    Was für ein Schwachsinn.

    Einen Vermieter gibt es hier ja nicht.
    Und ja, das könntest Du. Das ist das Risiko bei Pauschalen. Sie sind eben nie Deckungsgleich mit den tatsächlichen Kosten sondern entweder höher oder niedriger.
    Sollte man sich vorher überlegen, ehe man einen Vertrag oder eine Urkunde unterzeichnet.

    Mit sittenwidrigkeit hat das nichts zu tun.
    Da versucht jemand etwas zu konstruieren um seiner vertragliche Pflicht nicht nachkommen zu müssen.

    Das ist das Risiko bei einer Pauschale für Nebenkosten, die gem. Vereinbarung jährlich um einen festen Betrag erhöht wird. Die Pauschale kann zu hoch sein (Pech für den Zahlungspflichtigen) oder zu niedrig (Pech für den Eigentümer).

    Wenn Du Dein Recht nicht ausnutzt jeden Tag die Heizung in allen Räumen auf Stufe 5 laufen zu lassen und jedentag 5 mal zu baden und die Wohnung mit 500-Watt-Baustrahlern zu iluminieren, und damit eigentlich jede Pauschale mehr als deutlich übererfüllen würdest, ist das Dein persönliches Pech.

    Und da dies kein Mietverhältnis ist sondern ein dingliches Recht (Wohnrecht, das im Grundbuch eingetrages wurde) oder eine schuldrechtliche Verpflichtung (Nur Vertrag ohne Eintragung ins Grundbuch), ist das Forum hier im Grunde genommen nicht der richtige Ansprechpartner.

    Somit greifen Regelungen zu Pauschalen des Mietrechts nicht, da es sich nicht um einen Mietvertrag handelt sondern um eine zivilrechtliches Schuldverpflichtungsgeschäft.

    Vielen Dank für die Hilfe. Werde das sofort umsetzen.
    Ich denke, dass ich da wahrscheinlich nur mit der Kündigung reagieren kann, denn so wie es scheint werden Langzeitarbeitslose durch eine sichere Geldeinnahme bevorzugt... trauriges Deutschland.

    So ein Quatsch. Wenn die Wohnugn Sozialbidung hat, MUSS der Vermieter an Bedürftige vermieten. Er kann sogar die Mieter vom Amt vorgesetzt bekommen.
    Ein "normaler" Vermieter, der auf Sicherung seines Eigentumswertes Wert legt, vermietet nicht an Hartzer.
    Einem "meiner" Eigentümer wurde letztes Jahr wegen drei Hartzern ein Sachschaden in Höhe von 70.000 EUR angetan (Dreimal Alkis, die die jeweilige Wohnung ruiniert haben). Das Geld sieht man nie wieder und wird durch die erhaltene Miete auch nicht ausgeglichen.
    Zumal die Hartz-IV-Miete auch nicht sicher ist. Denn die Hartz-IV-Empfänger dürfen verweigern, dass die Miete vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt wird. So landet die Miete dann beim ALG-Empfänger und ob er diese dann weiterleitet oder versäuft, ist eine Frage.

    Wir vermieten aus diesen Erfahrungen grundsätzlich nicht mehr an Hartzer, wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist (Sozialbau).

    Verträge sind da um eingehalten zu werden.

    Auch wenn Du keinen Strom nutzt, so hängt da immer noch ein Stromzähler, der bei den Energiewerken Zählermiete (Grundgebühr) kostet.
    Gleiches gilt für Wasser.
    Die Heizung kannst Du nicht komplett ausschalten. Sonst hast Du im Winter, wenn die Heizkörper platzen weil sie gefrieren, viel Spaß. (Das Ablassen des Wassers aus dem Heizkreislauf ist keine Lösung, denn Du hast ja auch noch Wasserleitungen.)
    Zudem wird die Bausubstanz beschädigt, wenn eine Wohnung komplett zufriert.

    Entweder Du gibst Dein Wohnrecht auf, oder Du zahlst.

    Hallo an alle,

    @sense: ja, meine ich auch. es stand in der Klausel auch drin dass: "Einbauten u. Einrichtungen, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, die aber nicht vom Vormieter gestellt wurden, insbesondere vom Vormieter zurückgelassenen wurden, gelten als nicht mitvermietet. Insoweit ist der Vermieter zu einer Instandhaltung nicht verpflichtet.

    Insbesondere handelt es sich hierbei um: " (Danach ist nichts aufgelistet worden, es ist nur eine Lücke)

    Somit ist das ja auch nicht mein Eigentum und gehört dem Vermieter.

    Es existiert kein genaues Übergabeprotokoll. Es ist nirgends aufgelistet wie die Wohnung genau aussah.

    Ich bin zum Mieterverein gegangen und die prüfen meinen Mietvertrag nochmal. Möglicherweise könnte ich auch damit rauskommen, da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, es wurden nur die Wände weiß gestrichen, sonst nichts. Ich habe das mit Fotos dokumentiert, was zeigt, z. B. dass das Bad sehr alt und abgewohnt ist und dass nicht so in dem Ausmaß, in der Zeit geht.

    Wie würdet ihr mir raten weiter zu verfahren? Ich habe am 30.03. eigtl. die Wohnungsübergabe und mein Vermieter will mir die Wohnung ja so nicht abnehmen. Ich dachte ich würde einfach soweit es geht, die Wohnung weißen und das dann so lassen.

    wenn die Wände gestrichen sind, ist das (zumindest teilweise) renoviert.

    Wenn neu gefliest wird oder neue Keramiken im Bad gesetzt werden, ist das keine Renovierung mehr sondern Sanierung, je nach Umfang auch Modernisierung.
    Renovierung ist alles das, was ein Mieter auch können sollte, z. B. malern, tapezieren, etc.

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