Mietminderung zu MEINEN Lasten

  • Liebes Forum.

    Ich bräuchte bitte Rat.

    Ich wohne seit ca. 2 Jahren in einer 1-Zimmer-Whg. Von Anfang an hatte ich Vögel, die durchaus manchmal ziemlich laut sind.
    Seit einigen Monaten hat es der Hausmeister im Haus extrem auf mich abgesehen und belästigt mich mit Beschwerden, die auch über die Hausverwaltung an mich gehen. Mir werden Dinge vorgeworfen, die nicht stimmen. Und jetzt plötzlich, nach 2 Jahren, stören die Vögel anscheinend so sehr, dass, wenn "die Lärmbelästigung nicht aufhört, etwaige Mietminderungen an mich weiterbelastet werden". Sowas kann doch nicht sein!
    Ich wollte mal wissen, wie es rechtlich aussieht, und ob sowas in der Tat an mich weiterbelastet werden kann. Kündigen werde ich auf lang oder kurz sowieso, so einen Terror hält hier niemand aus. Ich bin Absolvent und habe kein Geld für Anwalt und Ähnliches.. Achja, andere Mieter haben sich noch nie bei mir beschwert, seltsamerweise..

    Danke.

  • Wenn andere Mieter wegen der von Deinen Vögeln ausgehenden Lärmbelästigung die Miete mindern entsteht ihm ein Schaden für den Du verantwortlich bist.

    Folglich kann er von Dir fordern den Schaden zu ersetzen.

  • südwind,
    auch bi mir bekämest Du keinen Fuss auf den Boden:

    "Seit einigen Monaten hat es der Hausmeister im Haus extrem auf mich abgesehen und belästigt mich mit Beschwerden, die auch über die Hausverwaltung an mich gehen.
    Und jetzt plötzlich, nach 2 Jahren, stören die Vögel anscheinend so sehr, dass, wenn "die Lärmbelästigung nicht aufhört, etwaige Mietminderungen an mich weiterbelastet werden". Sowas kann doch nicht sein!"
    - Doch sowas kann ganz gut sein, und bei mir würde es ähnlich so sein. Allerdings bekämest Du vorher eine ganz deutliche Abmahnung mit der Aufforderung, den Lärm zeitnah abzustellen, widrigenfalls Du eine Schadenersatzforderung und die Kündigung bekämest.

    "Ich bin Absolvent und habe kein Geld für Anwalt und Ähnliches.."
    Aber für Deine Vögelei wohl schon...?

  • Allerdings bekämest Du vorher eine ganz deutliche Abmahnung mit der Aufforderung, den Lärm zeitnah abzustellen, widrigenfalls Du eine Schadenersatzforderung und die Kündigung bekämest.

    Und davor Besuch vom Vermieter um zu sehen ob die Anzahl der Piepmätze nicht zu viel (geworden) für die Wohnung ist.

  • Die Anzahl der Piepmätze ist noch vollkommen egal , ein son Vieh kann das ganze Haus unterhalten. Es gibt aber mittel und wege die ruhig zu kriegen ... Handtuch drüber dann machen se Haia Bubu

    Eventuelle Mietminderungenm deswegen können dir aber nicht angelastet werden, der Vermieter kann höchstens versuchen dich dazu zu bewegen die Piepmätze wegzugeben. Das ist aber nur nachdem nachweißbar eine extrem Lärmbelästigung durch die Vögel besteht möglich. Also locker bleiben

    Solange du keine 10 Tiere im Käfig hast wirds schwer da was gegen zu tun

    3 Mal editiert, zuletzt von Azze (7. April 2015 um 00:43)

  • Die Anzahl der Piepmätze ist noch vollkommen egal , ein son Vieh kann das ganze Haus unterhalten. Es gibt aber mittel und wege die ruhig zu kriegen ... Handtuch drüber dann machen se Haia Bubu

    Eventuelle Mietminderungenm deswegen können dir aber nicht angelastet werden, der Vermieter kann höchstens versuchen dich dazu zu bewegen die Piepmätze wegzugeben. Das ist aber nur nachdem nachweißbar eine extrem Lärmbelästigung durch die Vögel besteht möglich. Also locker bleiben

    Solange du keine 10 Tiere im Käfig hast wirds schwer da was gegen zu tun

    Das würde ich pauschal nicht so sagen. Es gibt Urteile, wo ein Vermieter seinem Mieter, wegen dessen Lärm andere Mieter die Miete gemindert haben, den Mietausfall als Schadensersatz weiterberechnen durfte.
    AG Bremen: Az.: 17 C 105/10

    Es wurde sogar schon einmal entschieden, dass ein Grundstückseigentümer A von einem anderen Grundstückseigentümer B wegen Baulärms Schadensersatz verlangen konnte, weil die Mieter des A sich gestört fühlten und Mietminderung geltend gemacht haben.
    LG Hamburg, Az. 327 S 97/98

    Und auch die öffentliche Hand wurde zur Erstattung von Mietminderungen belangt wegen städtischer Baumaßnahmen, die Mietminderungen hervorriefen: OLG Düsseldorf, Az. 18 U 135/93


    Zusammenfassung: Wer einen Mangel verursacht, der einen finanziellen Schaden verursacht, ist im Zweifel auch haftbar zu machen.

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