Nebenkosten / Sittenwidrigkeit

  • Hallo,

    ich habe einen Notarvertrag über ein lebenslanges Wohnrecht.
    In dem Vertrag steht das ich eine Art Nebenkostenpauschale von X bezahle.
    Nun möchte ich aus gesundheitlichen Gründen aus der Wohnung ausziehen, das Wohnrecht aber nicht abgeben.
    Kann ich nun die "ablesbaren" Nebenkosten aufkündigen ? Es wird ja kein Strom, Öl, Wasser gebraucht.
    Versicherung, Schornsteinfeger etc. bin ich ja bereit zu zahlen ....

    Noch eine weitere Frage.
    In dem Vertrag steht drin, dass die Nebenkostenpauschale jährlich um Betrag X erhöht wird und die dann monatlich zu entrichten ist.
    Ist das nicht sittenwidrig ? Ich zahle ja mehr "Nebenkosten" als ich tatsächlich verbrauche.

    Ich gehe ja nun auch nicht hin und lasse Tag und Nacht das Licht brennen oder das Wasser laufen, damit ich auf den Betrag der pauschalisierten Nebenkosten komme.

    Mit dem Eigentümer ist leider nicht zu reden, "der will sein Geld" sonst klagt er es ein, so sein Wortlaut.


    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    H.H.

  • Verträge sind da um eingehalten zu werden.

    Auch wenn Du keinen Strom nutzt, so hängt da immer noch ein Stromzähler, der bei den Energiewerken Zählermiete (Grundgebühr) kostet.
    Gleiches gilt für Wasser.
    Die Heizung kannst Du nicht komplett ausschalten. Sonst hast Du im Winter, wenn die Heizkörper platzen weil sie gefrieren, viel Spaß. (Das Ablassen des Wassers aus dem Heizkreislauf ist keine Lösung, denn Du hast ja auch noch Wasserleitungen.)
    Zudem wird die Bausubstanz beschädigt, wenn eine Wohnung komplett zufriert.

    Entweder Du gibst Dein Wohnrecht auf, oder Du zahlst.

  • Kann man doch so pauschal gar nicht sagen.
    Ich bin doch bereit anteilig zu zahlen. Aber man kann doch nicht von mir verlangen einen Betrag X zu zahlen, obwohl kaum Kosten anfallen. Zudem ist der Betrag X auch noch höher, als die eigentlichen Nebenkosten sind. Für mich ist das Sittenwidrig, oder sehe ich das falsch ?

  • Zitat

    Für mich ist das Sittenwidrig, oder sehe ich das falsch ?

    Ja.

    Eine Pauschale ist verbrauchsunabhängig. Da ist nichts sittenwidrig.

    Anders sähe es aus wenn monatliche Vorauszahlungen notariell vereinbart worden währen.

    Zitat

    Zudem ist der Betrag X auch noch höher, als die eigentlichen Nebenkosten sind.

    Das haben Pauschalen meist so an sich. Schließlich müssen ja auch evtl. höhere Kosten abgedeckt werden.

  • Zitat

    Zudem ist der Betrag X auch noch höher, als die eigentlichen Nebenkosten sind.

    Das Problem bei Pauschalen ist, dass die Zahlungen eben unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erfolgen.
    Je nach Verbrauchsverhalten könnte der Betrag X nämlich auch geringer sein, als die tatsächlichen Kosten.

    Zitat


    Ich gehe ja nun auch nicht hin und lasse Tag und Nacht das Licht brennen oder das Wasser laufen, damit ich auf den Betrag der pauschalisierten Nebenkosten komme.

    Könntest Du aber. Nichts anderes zählt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mit sittenwidrigkeit hat das nichts zu tun.
    Da versucht jemand etwas zu konstruieren um seiner vertragliche Pflicht nicht nachkommen zu müssen.

    Das ist das Risiko bei einer Pauschale für Nebenkosten, die gem. Vereinbarung jährlich um einen festen Betrag erhöht wird. Die Pauschale kann zu hoch sein (Pech für den Zahlungspflichtigen) oder zu niedrig (Pech für den Eigentümer).

    Wenn Du Dein Recht nicht ausnutzt jeden Tag die Heizung in allen Räumen auf Stufe 5 laufen zu lassen und jedentag 5 mal zu baden und die Wohnung mit 500-Watt-Baustrahlern zu iluminieren, und damit eigentlich jede Pauschale mehr als deutlich übererfüllen würdest, ist das Dein persönliches Pech.

    Und da dies kein Mietverhältnis ist sondern ein dingliches Recht (Wohnrecht, das im Grundbuch eingetrages wurde) oder eine schuldrechtliche Verpflichtung (Nur Vertrag ohne Eintragung ins Grundbuch), ist das Forum hier im Grunde genommen nicht der richtige Ansprechpartner.

    Somit greifen Regelungen zu Pauschalen des Mietrechts nicht, da es sich nicht um einen Mietvertrag handelt sondern um eine zivilrechtliches Schuldverpflichtungsgeschäft.

  • Dann schneidet sich der "Vermieter" ja ins eigene Fleisch.
    Dann zahle ich meinen Betrag X weiter und stelle 2x 2000 Watt Elektroöfen auf und lasse sie 24/7 laufen.
    Was für ein Schwachsinn.

  • Dann schneidet sich der "Vermieter" ja ins eigene Fleisch.
    Dann zahle ich meinen Betrag X weiter und stelle 2x 2000 Watt Elektroöfen auf und lasse sie 24/7 laufen.
    Was für ein Schwachsinn.

    Einen Vermieter gibt es hier ja nicht.
    Und ja, das könntest Du. Das ist das Risiko bei Pauschalen. Sie sind eben nie Deckungsgleich mit den tatsächlichen Kosten sondern entweder höher oder niedriger.
    Sollte man sich vorher überlegen, ehe man einen Vertrag oder eine Urkunde unterzeichnet.

  • Ich möchte doch zahlen. Ich möchte doch nur eine Lösung finden die beiden Parteien entgegenkommt.
    Was nutzt es denn den Vermieter wenn er seinen - ach so wichtigen Betrag X bekommt - aber doppelt so viel zahlen muss, weil ich 5x baden gehe. Ich bin doch bereit für alles was an Kosten anfällt zu zahlen. Ich glaube nicht das es in seinem Interesse ist einen Betrag X zu kassieren, aber einen weitaus höheren Betrag X weiterzugeben an die z.B. Stadtwerke. Und genauso ist es auch andersrum.

  • Zitat

    Dann zahle ich meinen Betrag X weiter und stelle 2x 2000 Watt Elektroöfen auf und lasse sie 24/7 laufen.

    Dann mach das doch. Das Risiko muss der Vermieter immer eingehen.

    Zitat

    Was für ein Schwachsinn.

    Ja, und? Über den Sinn von Pauschalen müssen wir nicht diskutieren.
    Warum hast Du damals denn einen Vertrag unterschrieben, wenn die Konditionen deiner Meinung nach sittenwidrig sind?

    Zitat

    Ich möchte doch nur eine Lösung finden die beiden Parteien entgegenkommt.

    Da kannst Du dich auf den Kopf stellen, wenn der Vertragspartner das nicht möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, da macht man sich vorher nie wirklich Gedanken drüber. Die pauschale war ja bis dato für beide OK. Ich habe gezahlt und trotzdem Energiesparlampen gekauft. Trotzdem die Fenster geschlossen gehalten beim heizen und trotzdem nicht den Wasserhahn 3 Stunden laufen lassen. Ich habe also immer im Interesse und zum Wohle des Eigentümers gehandelt. Schade das es in solchen Fällen keine Ausnahme gibt.

  • Die Konditionen sind OK, aber durch die jährliche Erhöhung geht der Betrag mittlerweile weit über die monatlich anfallenden tatsächlichen Kosten hinaus. Für mein Verständnis seinerzeit dachte ich das die Nebenkostenpauschale die tatsächlichen Nebenkosten nicht überschreiten darf. Aber das ist wohl nicht der Fall, so wie ich unmissverständlich vom Vermieter erfahren habe.

  • Ja, da macht man sich vorher nie wirklich Gedanken drüber. Die pauschale war ja bis dato für beide OK. Ich habe gezahlt und trotzdem Energiesparlampen gekauft. Trotzdem die Fenster geschlossen gehalten beim heizen und trotzdem nicht den Wasserhahn 3 Stunden laufen lassen. Ich habe also immer im Interesse und zum Wohle des Eigentümers gehandelt. Schade das es in solchen Fällen keine Ausnahme gibt.

    Wie sagt man so schön: Gleiches Recht für Alle. Beide Seiten dürfen das Recht haben zu profitieren. Nicht nur die Eine, und sobald es ungemütlich wird, wird schnell der Vertrag geändert.

  • Nein, ich will keinen Vertrag ändern .... Ich dachte einfach man kann das menschlich vernünftig regeln.
    Zahle ich halt weiter und mache sein Argument - er braucht das Geld unbedingt - zunichte. Wenn ich mehr verbrauche als ich zahle geht er ins "Minus" .... Was glaubst du wie schnell der bei mir klingelt und fragt ob wir den Vertrag nicht ändern können, wenn ich jetzt mal deinen Text kopiere.

  • Zitat

    Was glaubst du wie schnell der bei mir klingelt und fragt ob wir den Vertrag nicht ändern können

    Den Gedanken hatte ich auch schon, wollte den aber nicht schreiben.

    Hier würde ich dann anbieten, auf die Pauschalen zu verzichten und verbrauchabhängig abzurechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja, ein Versuch ist´s wert, auch wenn´s gegen meine guten Sitten verstößt.
    In dem Sinne ... Wasser marsch .... alte Birnen rein, Fenster auf und Heizung an.

    Das Angebot ist mein Gedanke, bzw. hatte ich angeboten und bin kläglich gescheitert. Er braucht das GELD. Denkt halt nur von zwölf bis mittags.

    Danke für die Kommunikation :)

  • Ich würde das auch so tun. Wenn es sich für den Vermieter nicht mehr rechnet, wird er Ihnen schon nochmal entgegenkommen.
    Ich würde dann aber eine verbrauchsabhängige Regelung anstreben.

    Bei manchen Leuten muß es erst weh tun.

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