Mietvertrag gekündigt ..muss ich renovieren?

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    hallo,

    ich habe fristgemäß gekündigt und habe nun folgende Frage. Die Wohnung würde unrenoviert bezogen und
    ich habe regelmäßig renoviert. Muss ich nun renovieren? Wir hatten letztes Jahr bereits 2 Wasserschäden im Kinderzimmer. Davon ist einer seit Oktober nicht bearbeitet worden. Das blanke Rohr ist zu sehen..
    im Wohnzimmer ist ein sichtbarer Schäden an Decke und Wand. Natürlich sofort gemeldet.
    Aber auch hier ist nichts passiert. Neben merkwürdig, neuen Nachbarn waren wir es jetzt Leid.. Jetzt haben wir gekündigt nach 20 Jahren..

    eine Reihe von Renovierungsregeln steht im Vertrag, das wir alle Schönheitsreparaturen selbst tragen müssen oder selbst bearbeiten. sollte das nicht so sein und dadurch neue Vermietung in Gefahr sein, haben wir die Kosten zu tragen..alle Regeln haben wir eingehalten.
    anbei ein kleiner Auszug des Vertrages.
    vielen Dank für Antwort..

    2 Mal editiert, zuletzt von PatKunz (30. März 2015 um 15:47)

  • Ist das wirklich Euer ERNST? Ihr wollt uns veräüüeln, oder?

    Nichtmal mit heranzoomen kann man das Bild lesen...

    Zudem: Selbst wenn die Schönheitsreparaturklauseln ungültig sind und man die Wohnung im Allgemeinen besenrein übergeben müsste, kann es sein, dass man dennoch renovieren muss... nämlich dann, wenn man die Wohnung in einem unvermietbaren Zustand hinterlässt, z. B. bunte Wände, gemusterte Wände, modische Streifen und Vierecke an den Wänden, etc.

    Da wir Eure Wohnung nicht kennen, kann keiner eine Antwort geben, auf die man bauen kann.

  • PatKunz:

    "Die Wohnung würde unrenoviert bezogen und ich habe regelmäßig renoviert. Muss ich nun renovieren?"
    - Nein. Ersteres kannst Du sicherlich beweisen? Du hast sie Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein zurückzugeben. Von Dir nicht verursachte Wasserschäden sind Dir auch nicht zuzurechnen. Es könnte vielleicht sinnvoll sein, mit dem VM eine Vorabnahme durchzuführen.

  • Welche Klauseln hat der BGH gekippt?

    Legt eine Klausel zu kurze Fristen zu Grunde, ist sie unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03). Folge: Der Mieter muss gar nicht renovieren. Das gilt auch für die „Quotenklausel“, nach der sich ein Mieter anteilig an den Kosten beteiligen soll, und für die „Tapetenklausel“, wonach er beim Auszug alle Tapeten entfernen muss. Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an. Eine Klausel, wonach Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist ebenfalls unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 224/07). Auch Kettenraucher müssen dem Vermieter beim Auszug nur in extremen Fällen für Nikotinspuren Schadenersatz zahlen (BGH, Az. VIII ZR 37/07).

  • @ Möhrchen:

    Thema verfehlt! 6, setzen!

    In den von Dir benannten Urteilen geht es um starre Fristen und Endrenovierungsklauseln. Hiervon ist hier nirgends die Rede.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Welche Klauseln hat der BGH gekippt?

    Legt eine Klausel zu kurze Fristen zu Grunde, ist sie unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03). Folge: Der Mieter muss gar nicht renovieren. Das gilt auch für die „Quotenklausel“, nach der sich ein Mieter anteilig an den Kosten beteiligen soll, und für die „Tapetenklausel“, wonach er beim Auszug alle Tapeten entfernen muss. Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an. Eine Klausel, wonach Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist ebenfalls unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 224/07). Auch Kettenraucher müssen dem Vermieter beim Auszug nur in extremen Fällen für Nikotinspuren Schadenersatz zahlen (BGH, Az. VIII ZR 37/07).

    Du bist nicht auf dem neuesten Stand.

    Zumal aus dem komischen Bild nicht erkennbar ist was denn nun wirklich da steht.

  • Zitat

    Was meinst Du damit, dass ich nicht auf dem neusten Stand bin?

    Es gibt mittlerweile schon eine neuere Rechtsprechung des BGH, so dass das von Dir erwähnte keine Relevanz mehr hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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