In der 1. Abmahnung werde ich nun verwarnt sie "angeschrien", "beschimpft" und "bedroht" zu haben. Darüber hinaus soll ich die Zustellung von Schriftstücken verhindert haben.
Du bist nicht verpflichtet von der Vermieterin Schriftstücke persönlich anzunehmen. Es gibt dafür den Briefkasten. Zudem hätte sie Dir das Schreiben einfach in die Wohnung werfen/legen können, wenn ihr so danach gewesen wäre. Allerdings hätte sie dann für die Zustellung keinen Zeugen gehabt. Scheint ziemlich naiv zu sein diese Dame.
. Ich gehe davon aus, dass bald die Kündigung des Mietverhältnisses im Postfach liegen wird. Wie kann ich gegen ihre Unwahrheiten vorgehen? Vielen Dank für jegliche Hilfe im Voraus
Was die Vermieterin behauptet muss sie auch beweisen. Und eine Diskussion zwischen Tür und Angel dürfte nicht Grund für eine Kündigung hergeben.