Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Thematik einer zu kleinen Wohnung (weit über 10 % laut Mietvertrag). Die Wohnung wurde professionell vermessen, hieraus hat sich eine über 10-prozentige Maßabweichung zu meinen Ungunsten ergeben. Können solche Kosten auch noch nach Beendigung des Mietvertrages zurückgefordert werden oder ist dies nur innerhalb der Vertragslaufzeit möglich? Hintergrund ist, dass erst verspätet klar geworden ist, nach unserem Auszug durch einen anderen Mieter (Verwandtschaft), dass die Wohnung viel kleiner war als angegeben.
Nette Grüße
JereLev