Beiträge von Banane

    Jetzt im Ernst: Steiger dich da bloß nicht rein. Nur weil du irgendetwas nicht machen musst, heißt das nicht, dass du es nicht machen kannst. Was ist denn dabei, wenn es Fotos von deiner Wohnung gibt. Es wird eher helfen die Interessenten etwas zu bündeln, da nicht jeder in die Wohnung muss, um mal zu sehen, wie sie aussieht.

    . Ich sehe das aber nicht ein denn es steht ja auch noch was von mir drin da ich erst ende september da raus bin. Ist es meine oder seine pflicht fotos zu machen?

    Das war u.a. die Frage von Mira21, und alle Antworten waren dementsprechend korrekt.

    Nicht alles, was vom Gesetz erlaubt ist, muss anstandshalber auch so gehandhabt werden.

    In diesem Fall kann die Mieterin die Wohnung fotografieren und Bilder liefern, muss sie aber nicht, und es gibt gelegentlich auch Gründe für die Verweigerung/Ablehnung. Sollte man akzeptieren.

    ► Der Nachbar überwacht seinen Stellplatz mit einer Kamera. Ist das Erlaubt? Kann ich Fordern das diese entfernt wird auch wenn ich dort keinen Stellplatz habe und nicht unbedingt hingehen muss.

    Ist vielleicht nicht zu 100% erlaubt, aber, selbst wenn mich die Kamera mal beim Nasenbohren filmen würde, ist doch anzunehmen, dass andere "Schandtaten" auch aufgezeichnet werden, zum Vorteil anderer.Kann man auch so sehen.

    Fotos von Deiner Wohnung musst Du natürlich niemanden zur Verfügung stellen. Selbst der Vermieter hat nicht das Recht Fotos von Deiner Wohnung zu erstellen solange Du Mieter bist. Nicht einmal dann wenn Du die Wohnung vorzeitig verlassen hast und sich Dein Eigentum noch in der Wohnung befindet. Dazu braucht der VM Deine schriftliche Zustimmung.

    War auch meine Meinung, denn der Nachmieter kann eine ihm nicht gehörende Küche ja nicht einfach entfernen.

    Interessant. Es könnte aber auch so zu verstehen sein, dass lt.MV keine EBK mitvermietet wurde, und nach Auszug auch ohne EBK zurückgegeben werden soll/muss.

    Die Mieter haben diese EBK jahrelang genutzt, ganz für lau, und am Ende des Mietverhältnisses muss der VM diese auf seine Kosten entworgen. Kann durchaus rechtens sein. Hier hat der VM versäumt bei Einzug diese EBK im MV entsprechend festzuschreiben.

    Kleines Versäumnis, grosse Wirkung.

    Den Schaden habe ich meiner Versicherung noch nicht gemeldet. Sollte ich dies tun, bevor ich mit der Vermieterin in Kontakt trete?

    Und laut Rechnung haben die 2 Arbeiter 12,5 Stunden gebraucht, um 17m² Laminat zu verlegen.

    Aber der Schaden kann ja gar nicht mehr begutachtet werden, das das neue Laminat schon verlegt wurde!

    Und wie ist das nun mit Trittschalldämmung und Fußleisten?

    Und wie ist diese Sache nun tatsächlich verlaufen?

    Konnte die Trittschalldämmung und Fußleisten nicht mehr verwendet werden, warum? Wurde eine neue Trittschallsämmung auch tatsächlich unterlegt? Neue Fußleisten kann man nach Verlegen des Laminats ja sehen, aber eine neue Trittschalldämmung eher nicht. Du musst halt das was auf der Rechnung steht akzeptieren und evtl. bezahlen. Ich vermute Du bist nicht gerade reich, deshalb meine Empfehlung: Besorge Dir einen "Beratungschein" beim AG oder frage bei einem Anwalt. Mit diesem Schein kannst Du Dich -für ca.€10,00- bei einem Anwalt beraten lassen, dann hast Du Sicherheit.€ 1.600,00 sind ja keine Kleinigkeit.

    Dabei habe ich das Laminat durch meinen Schreibtischstuhl beschädigt. Ich habe eine transparente Unterlage unter meinen Stuhl gelegt,

    nur leider eine für Teppiche, wo kleine Noppen drunter sind. Die haben sich ins Laminat gedrückt und das Laminat hat dadurch an der Stelle kleine Löcher bekommen.

    Du hast einen Schaden verursacht, zu unterscheiden von Schönheitsreparaturen. Schäden repariert bzw.lässt der Vermieter reparieren und der M. begleicht die Rechnung.

    Wenn der Schaden nachweislich -wie hier - von Dir verursacht wurde sollst Du unverzüglich Deine Privathaftpflicht-Versicherung informieren. Vorausgesetzt, Mietschäden wurden in die Vers. aufgenommen. Nun wird die Vers. einen Mitarbeiter vorbeischicken um den Schaden zu begutachten und darauf die Deckungszusage erteilen - oder auch nicht. Auf jeden Fall wird die Versicherung auch den Schadensbetrag feststellen, z.B. ob der Raum ganz oder nur teilweise zu reparieren ist etc.

    Für diese Art Schaden muss der Vermieter keine Frist setzen, weil er nicht verpflichtet ist Dir den Schaden beheben zu lassen. Frist setzen ist bei Schönheitsreparaturen vorgesehen.

    In diesem Jahr erhalte ich jedoch eine Rückzahlung. Der Vermieter lässt sich Zeit und ausserdem habe ich gelesen, dass bei Beendigung des Mietvertrages eine 3-jährige Verjährungsklausel berücksichtigt werden muss.


    Bedeutet dies, dass sich der Vermieter jetzt 3 Jahre Zeit lassen darf, bis ich das Geld auf meinem Konto habe ??

    Ja, kann er, wenn Du ihn nicht schriftlich/nachweisbar aufforderst die Rückzahlung bis zum.....zu erstatten.

    Noch einmal und gaaanz langsam. Kündige fristlos und du wirst sehen, wie weit du kommst. Wenn dein Vermieter mit deiner Argumentation nicht einverstanden ist, wird er sich die fehlenden Mieten plus Anwalts- und Gerichtskosten von dir holen.

    So wird es wohl sein. Ausserdem kannst Du Dir ja einen sog.Beratungschein besorgen und Dich damit für € 10,00 beim Anwalt mal beraten lassen. Sollte Deine fristlose Kündigung anhand der Sachlage erforgversprechend sein wirst Du PKH erhalten und kannst vorerst auf Steuerzahlers-Kosten klagen/prozessieren..Letztendlich zahlt die Zeche der Verlierer, und wer dies sein wird weiss keiner vor dem Urteilsspruch. Da kann es grosse Überraschungen geben.

    Hat der Mieter hier richtig gehandelt und ist er zur fristlosen Kündigung berechtigt?

    Nach meinen Dafürhalten nicht.

    Natürlich könnte man sagen der Mieter hätte sich zwischen 2016 und August 2017 nicht fast 1 Jahr lassen dürfen nach Androhung der

    Was soll man aus diesem Satz herauslesen?

    zumal sie ihm ja sogar ihrerseits rechtliche Schritte angekündigt hatte, sollte er weiterhin darauf bestehen die Ruhestörung existiere tatsächlich

    Wenn es tatsächlich keine weiteen Bewohner des Hauses gibt die diese Lärmbelästigung bestätigen, bezeugen würden, wird wohl der Richter entscheiden müssen.

    Ich selbst kenne die Position in der man sich befindet wenn nebenan -auch nachts- Bassgetrommel stattfindet. Für sensible Menschen gesundheitsschädlich, ohne Frage, für unsensible ein normaler Zustand, leider.

    Hallo Banane!

    Nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Der Austausch des Schließzylinders an der Wohnungstür verhindert, dass der unliebsame Gast die Wohnung betreten kann, denn da er da nichts gemietet hat, muss er die Räumlichkeiten auch nicht betreten können.

    Habe Dich vollkommen verstanden. Mein Hinweis war nur bezogen auf den Schließzylinder, den es in einer normalen Wohnungstüre i.d.R. nicht gibt. Zugang zum Zimmer mit Steckschloss verhindern. Alles klar.

    Solange der "Nachbar" seine Miete begleicht und sich sonst nicht zuschulden kommen lässt im Haus wird es für den VM keinen Kündigungsgrund geben. In diesem Fall hast nur Du selbst die Möglichkeit diese Situation zu ändern, nämlich mit Kündigung.

    1. Ich bin in eine unrenovierte Wohnung gezogen (Nachweise vorhanden). Im Mietvertrag steht jedoch, dass die Wohnung neu/renoviert war. Das ist ein Fehler des Vermieters, den ich damals beim Unterschreiben übersehen habe. Befreit mich das von irgendwelchen Pflichten?

    Es ist nicht ein Fehler des Vermieters, vielmehr Dein eigener weil Du den MV so unterschrieben hast. Es gilt vorerst der MV, es sei denn, Du kannst glaubhaft beweisen, dass die Wohnung unrenoviert war.

    2. Einen Monat nach Einzug kam folgender Brief:


    "Sehr geehrter Herr [Mieter], Im Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass der Laminatboden vom Vormieter verlegt wurde. Leider hat [der Vermieter] versäumt zu notieren, dass Sie, als Nachmieter, den Laminatboden vom Vormieter übernehmen. Wir bitten Sie, dieses Schreiben zu Ihren Vertragsunterlagen zu nehmen. - [Unterschrift]"


    Ich wusste es damals nicht besser und habe dummerweise unterschrieben. Ist das vom Vermieter rechtssicher formuliert? So gesehen habe ich mich nirgends tatsächlich dazu bereit erklärt, den Boden und damit dessen Räumung zu übernehmen

    ..dummerweise hast Du auch das unterschrieben und wirst den Bodenbelag auf Verlangen des Vermieters bei Auszug entfernen müssen. Es sei denn, Du kannst beweisen, dass Du wirklich so dumm bist die Folgen Deiner Unterschrift nicht abschätzen zu können.

    Spass beiseite. Ich hoffe es wird weder Dir noch anderen gelingen das zu beweisen.;(

    Außer vielleicht den Schließzylinder auszutauschen, wenn sie die eine Woche wegfährt. So kannst du den unliebsamen Besucher aus deiner Wohnung fernhalten

    Nur so als Ergänzung.

    Ich nehme mal an die Untermieterin bewohnt ein Zimmer in der Wohnung. Hier gibt es i.d.R. keinen Schließzylinder, es müsste das ganze Schloss ausgebaut werden. Einfacher ist ein sog.Steckschloss in das Schlüsselloch anbringen, fertig. Es kann Dich niemand zwingen mit einem fremden Mann in der Wohnung zu wohnen. Abschliessen wäre durchaus gerechtfertigt.

    Mir geht es im Moment nur um die Abwendung der fristlosen Kündigung zum freitag. Kann ich da irgendwas machen, oder bin ich einfach trotz meiner Kooperationsbereitschaft aufgeschmissen und muss die Wohnung bis Freitag räumen?

    Ich nehme mal an du bleibst bei Deiner Kooperationsbereitschaft

    In diesem Zeitraum weigerte ich mich, anderen Menschen auf der Tasche zu liegen, habe also von Ersparnissen gelebt, ohne irgendwelche Leistungen zu beantragen.

    Ganz ehrlich, da fehlen einem die Worte. Du bist so ein guter Mensch und hast keine Leistungen beantragt und nachher bleibst Du Deinem Vermieter 2 Jahre lang die Miete schuldig. Sehr kooperativ...

    war jetzt jedesmal gezwungen im regen auf den Balkon zu gehen und in etwa ca 10 cm hoch stehendes Kaltes Regenwasser zu laufen um den Abfluss von den Blättern zu befreien.

    Ich finde dies entspricht nicht sinn des Balkons.

    Ich fege den Balkon jeden tag nur bin auch ich nicht immer zuhause.

    Wie wäre es wenn Du vor dem Regen den Abfluss von Blättern befreien würdest? Und es fällt auf: "Ich fege den Balkon jeden tag" wenn Du garnicht zuhause bist.? Das widerspricht sich.

    Heute kam ein Brief wo din steht, wir möchten die Wohnung betreten am 23.08.2017 Grund: Beschwerden aus der Nachbarschaft.

    Jetzt vertehe ich nichts mehr. Ich mein ja kein Problem nichts dagegen aber mir reichts langsam

    Warum möchte man Deine Wohnung betreten? Beschwerden aus der Nacxhbarschaft ist nicht ausreichend begründet und Du musst niemand in die Wohnung lassen. Es sei denn es stinkt/riecht aus Deiner Wohnung entsprechend und die Nachbarn hätten sich aus diesem Grund bei der Verwaltung beschwert.

    Wird wohl nicht so sein, oder?

    Bei € 60,00 für Kleinreparaturen bist Du ja schnell über den Betrag was die Reparatur der Türe kosten würde, d.h. wenn diese Rep. € 65,00 kosten würde musst Du keinen Cent bezahlen, das wäre dann Sache des Vermieters. Ausserdem käme evtl. noch ein Abzug "Neu für Alt" in Frage, soll heissen, die Türe ist vielleicht schon 20 Jahre alt und hat ohnehin kaum noch Wert, zumindest eben entsprechend weniger.

    Die Türe neben der Dusche kann durchaus durch Wasser aus der Dusche Schaden nehmen, aber wie gesagt, Rep.€ 60,00, nicht mehr, Neu für Alt, da bleibt für den VM nichts mehr. Schau mal bei Google "Lebensdauer für Türen etc."

    Wegen der Schönheitsreparaturen kann der VM tatsächlich auch Ersatz in Geld verlangen wenn dies so gültig im MV steht. Wie definiert man "übermässige Abnutzung"? Ist das der Fall, wie lange bewohnt Ihr die Wohnung? Ist natürlich Abwägungssache; wenn der VM für die Renovierung Geld will könnte er sich einen Kostenvoranschlag besorgen mit erhöhten Preisen und Ihr hättet es zu berappen. Hier stünde Euch natürlich zu auch selbst einen KVA zu besorgen und das billigere Angebot käme zum Zug, heisst müsst Ihr bezahlen. Wäre es nicht sinnvoller selbst die Renovierung vorzunehmen, sollte dies kräftemässig möglich sein, käme günstiger.

    Ein Kratzer im Glasfenster. Wie kommt der dahin? Habt Ihr den Kratzer verursacht oder ist dieser anderweitig zustande gekommen.?

    Der Vermieter hat Euch das zu beweisen.

    Diese Waschmaschinen sind über den Allgemeinstromzähler angeschlossen und werden jetzt anscheinend über die Heizkostenabrechnung als Betriebsstrom angerechnet

    Das ist natürlich nicht zulässig. Wie kämen Sie dazu den Strom anderer zu bezahlen. Sie zahlen für die Heizung den Strom der auch dafür verbraucht wird, und da müsste ein separater Stromzähler vorhanden sein, möglicherweise wäre noch ein Allgemeinstromzähler akzeptabel. Den Strom anderer Mieter zu zahlen müssen Sie nicht, es sei denn, Sie hätten dies im Mietvertrag so vereinbart, was ich mir nicht vorstellen kann.

    Diese HK-Abrechnung ist so gesehen fehlerhaft. Im Grunde genommen müsste der Strom aus der Rechnung herausgenommen werden, sollte dieser Fehler nicht anders korrigiert werden können. So sehe ich das.

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