Hallo liebes Forum,
folgendes Problem:
Mieter M hat seit Jahren unter Ruhestörungen (auch zu nächtlichen Zeiten) in Form von lauter Musik mit Bässen aus der Nachbarswohnung direkt nebenan zu kämpfen. Den Nachbar direkt ansprechen hat mehrfach nicht geholfen, auch die Polizei zu rufen konnte das Problem natürlich immer nur zeitlich begrenzt lösen.
Die Vermieterin VM wurde darüber bereits 2015 in Kenntnis gesetzt. Sie erklärte gegenüber M, dass sie den Ruhestörer informiert habe. Dies änderte aber nichts.
Also wandte sich M nochmal an die VM, die nicht reagierte. In einem darauffolgenden Schreiben erklärte M der VM dann nochmal die Dringlichkeit unter Angabe eines Lärmprotokolls, das allerdings nur selbst unterschrieben war und zunächst noch ohne Zeugen.
Die VM reagierte einige Zeit später und schrieb dem M, dass sich im Haus niemand außer ihm belästigt fühle und sie daher nicht für Abhilfe sorgen könne, M solle doch zu Ohrstöpseln greifen und sei einfach zu sensibel.
Der Mieter M schrieb die VM 2016 nun ein weiteres Mal und kündigte Mietminderung und/oder fristlose Kündigung an, mit Angabe eines Lärmprotokolls, das auch durch Zeugenunterschriften und Angaben von Polizeieinsätzen unterstrichen wurde.
Die VM reagierte prompt und widersprach der Mietminderung und ebenfalls einer möglichen fristlosen Kündigung, drohte dem M sogar mit rechtlichen Schritten, sollte er dies anders sehen, da weiterhin niemand im Haus bereit sei, die Angaben zu bestätigen.
M wandte sich daher 2016 ein den Mieterverein seiner Stadt, dieser setzte ein weiteres Schreiben an die VM auf und kündigte Weiterungen an, wieder untermauert durch ein aktuelles Lärmprotokoll mit Zeugenunterschriften. Die VM reagierte auf das Schreiben nicht.
Im August 2017 kündigte der M der VM daher fristlos unter erneuter Angabe eines Lärmprotokolls und verwies auf die Aussichtslosigkeit weiterer Abmahnungen aufgrund der bisherigen Untätigkeit der VM und der untätig verstrichenen Fristen.
Die VM reagierte noch einen Tag später und widersprach der fristlosen Kündigung, da sie scheinbar bereits gegen den Ruhestörer vorgehe und dafür bereits ein Gerichtstermin vorgesehen sei.
Hat der Mieter hier richtig gehandelt und ist er zur fristlosen Kündigung berechtigt?
Natürlich könnte man sagen der Mieter hätte sich zwischen 2016 und August 2017 nicht fast 1 Jahr lassen dürfen nach Androhung der fristlosen Kündigung bis zur endgültigen Aussprache, andererseits war aus Sicht des Mieters eine weitere Abmahnung aufgrund des bisherhigen Verhaltens ja aussichtslos und so sieht das BGB hierfür ja eine fristlose Kündigungsmöglichkeit auch ohne vorherige Abmahnung vor oder irre ich mich?
Dem Mieter war weder bewusst, dass die Vermieterin bereits rechtliche Schritte gegen den Ruhestörer unternahm, im Gegenteil hatte diese ja weder auf das Schreiben vom Mieterverein reagiert, noch ihn sonst wie in Kenntnis darüber gesetzt. Aufgrund der bisherigen Äußerungen "das sei ja gar nicht so" und "niemand fühlt sich belästigt" ging der Mieter davon aus, dass die Vermieterin ohnehin nichts unternehmen würde, zumal sie ihm ja sogar ihrerseits rechtliche Schritte angekündigt hatte, sollte er weiterhin darauf bestehen die Ruhestörung existiere tatsächlich.