ist das noch ein gast oder kann das weg?

  • hi!

    schnell zur Situation:

    Meine Mitbewohnerin hat seit 2 Wochen einen "Gast" der Tag und Nacht hier ist. Jetzt habe ich gerade erfahren, dass sie eine Woche weg fährt und den Typen so lange aber weiter in ihrem Zimmer wohnen lassen will.

    Wie sich wohl jeder denken kann habe ich keine Lust noch eine Woche lang mit einem fremden Kerl zusammen zu wohnen - noch dazu alleine.

    Zur WG: Ich habe die Wohnung gemietet und ein Zimmer an meine WG-Partnerin "unter"vermietet - sprich ich bin ihre Vermieterin. Dabei habe ich von Anfang an klip und klar gesagt, dass ich keine Dauergäste haben will.

    Frage also:

    Kann ich ihr das Verbieten? Oder zählt er immernoch als Gast selbst wenn sie nicht anwesend ist?

  • Natürlich kannst du das verbieten, denn wenn deine Mitmieterin nicht anwesend ist, ist auch der Status Gast nicht mehr vorhanden. Wenn sie sich nicht an dein Verbot halten will, hast du außer einer Kündigung keine andere Möglichkeit. Außer vielleicht den Schließzylinder auszutauschen, wenn sie die eine Woche wegfährt. So kannst du den unliebsamen Besucher aus deiner Wohnung fernhalten.

  • Außer vielleicht den Schließzylinder auszutauschen, wenn sie die eine Woche wegfährt. So kannst du den unliebsamen Besucher aus deiner Wohnung fernhalten

    Nur so als Ergänzung.

    Ich nehme mal an die Untermieterin bewohnt ein Zimmer in der Wohnung. Hier gibt es i.d.R. keinen Schließzylinder, es müsste das ganze Schloss ausgebaut werden. Einfacher ist ein sog.Steckschloss in das Schlüsselloch anbringen, fertig. Es kann Dich niemand zwingen mit einem fremden Mann in der Wohnung zu wohnen. Abschliessen wäre durchaus gerechtfertigt.

  • Hallo Banane!

    Nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Der Austausch des Schließzylinders an der Wohnungstür verhindert, dass der unliebsame Gast die Wohnung betreten kann, denn da er da nichts gemietet hat, muss er die Räumlichkeiten auch nicht betreten können.

  • Hallo Banane!

    Nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Der Austausch des Schließzylinders an der Wohnungstür verhindert, dass der unliebsame Gast die Wohnung betreten kann, denn da er da nichts gemietet hat, muss er die Räumlichkeiten auch nicht betreten können.

    Habe Dich vollkommen verstanden. Mein Hinweis war nur bezogen auf den Schließzylinder, den es in einer normalen Wohnungstüre i.d.R. nicht gibt. Zugang zum Zimmer mit Steckschloss verhindern. Alles klar.

  • Habe Dich vollkommen verstanden. Mein Hinweis war nur bezogen auf den Schließzylinder, den es in einer normalen Wohnungstüre i.d.R. nicht gibt. Zugang zum Zimmer mit Steckschloss verhindern. Alles klar.

    Du verstehst wirklich nicht. Du hast Probleme mit den Begriffen Wohnungstür und Zimmertür. Eine Zimmertür hat ein Buntbartschloss, die Wohnung ist aber in der Regel durch ein Zylinderschloss gesichert. Jetz verstanden?

  • tatsächlich würde es nichts bringen nur die zimmertür zu blockieren. dann campt der typ einfach im flur vor dem zimmer ;)

    Ich habe doch nichts von Zimmertür geschrieben! Du musst das Schloss der Wohnungstür tauschen, dann muss er im Treppenhaus campieren. Und das kann man durch das Wählen der 110 verhindern.

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