Beiträge von solli84

    Aber das schöne ist ja, dass in der Kündigung nicht auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen wurde. Insofern hätten wir ja wirklich Zeit, uns das in Ruhe zu überlegen.

    Aber meine Grundfrage ist beantwortet: Die Kündigung ist aller Voraussicht nach nicht wirksam und wir werden bei Bedarf den Widerspruch einreichen.

    Vielen Dank!

    Hallo Berny,

    ich halte die Kündigung auch für ungültig. Ist sie es nicht schon allein deshalb, weil ein falscher § angegeben wird?
    Und die Begründung ist doch wirklich lächerlich bzw. nicht wirksam? Sie sagt ja ganz klar, dass sie uns raus haben möchte, weil sich die Wohnung dann einfacher/teurer verkaufen lässt.
    Jedenfalls würde ich gerne noch bisschen warten bis wir einen Anwalt einschalten. Wenn ich es richtig verstehe, stehen wir dem dem Widerruf der Kündigung ja nicht unter Druck:

    Wichtig für den Mieter ist, von seinem Widerspruchsrecht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten vor der Beendigung des Mietverhältnisses Gebrauch zu machen. Spätestens dann muss dem Vermieter ein entsprechendes Widerspruchsschreiben zugegangen sein. Hat jedoch der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben nicht auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen, kann der Mieter noch bis zum Schluss des ersten Termins eines Räumungsrechtsstreits eine entsprechende Erklärung abgeben.
    (K)

    Vielen Dank
    s.Olli

    Hallo zusammen,

    und danke für die Antworten.
    Zum Zeitpunkt unseres Einzugs (2012) war diese Wohnung bereits eine Eigentumswohnung. Unsere Vermieter haben diese vor 5 Jahren gekauft und wollen nun verkaufen, weil sie das Geld zum Umbau ihres eigenen Hauses benötigen. Der private Verkauf hat bisher nicht geklappt, daher wurde es nun an einen Makler übergeben.

    Grundsätzlich haben wir ein gutes Verhältnis zu den Vermietern. Wir sind auch ganz klar sehr aktiv bei der Wohnungssuche. Es kommt aber eigentlich nicht in Frage, "irgendeine" neue Wohnung zu nehmen, daher sagten wir vorab, dass wir keinen Zeitpunkt nennen können, bis wann wir eine Wohnung gefunden haben. Wir wissen, dass es der Käufer einfacher haben wird uns zu kündigen, daher suchen wir auch intensiv. Aber vom jetzigen Vermieter wollen wir uns nicht unter Druck setzen lassen. Und so wie es ja aussieht, ist die Begründung der Kündigung nicht wirksam, oder?

    Die Frage ist nun, wie schnell wir an den Anwalt gehen sollen. Jetzt gleich sofort, oder reicht es evtl. in einem Monat, wenn wir weitere Wohnungen angeschaut haben? Wir wollen auch nicht gleich das Verhältnis kaputt machen. Allerdings kann ich die Kündigung so nicht akzeptieren und möchte nicht am 31.05. auf der Straße sitzen, sofern wir bis dahin nichts gefunden haben...

    Ihr meint also, gleich zum Anwalt ist die beste Lösung?

    Grüße
    s.Olli

    Schönen guten Tag zusammen,

    ich habe hier bereits Hilfe vorab von euch erhalten https://forum.mietrecht.de/thread/6227-ku…g-nach-573-bgb/, nun ist die Kündigung tatsächlich eingegangen. Allerdings habe ich das ganz starke Gefühl, dass die Kündigung völlig unwirksam ist. Unsere Vermieterin hat den Fall an ihren Anwalt übergeben und von diesem kam gestern die Kündigung. Hier der Text:

    Hiermit kündige ich das Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. zum 31.05.2014.
    Einer Weiterbenutzung über den 31.05.2014 hinaus wird widersprochen.
    Die Kündigung wird begründet mit §573 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wenn [Vermieter] eine vermietete Wohnung verkauft, wird [Vermieter] selbstverständlich einen immensen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Ein Interessent, der die Wohnung als Geldanlage erwirbt und Sie als Mieter beibehält, ist nicht in Sicht.
    Mit freundlichen Grüßen

    Mit der hier erhaltenen Hilfe denke ich, dass ich grundsätzlich mit meiner Einschätzung richtig liege, dennoch frage ich lieber noch mal nach, bevor wir irgendwas falsch machen.

    Zum einen meint der Anwalt sicherlich den §573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Ist das schon ein Formfehler?
    Weiterhin wird ganz klar geschrieben, dass sie kündigen, weil sich eine vermietete Wohnung schlechter verkauft. Diese Begründung ist doch absolut nicht erlaubt, richtig? (Uns gegenüber sagte sie immer, dass sie das Geld aus dem Verkauf zum Umbau ihres eigenen Hauses benötigen und sie ohne das Geld aus dem Verkauf einen Kredit aufnehmen müssten und somit Zinsen bezahlen müssen - das wäre doch viel eher ein wirtschaftlicher Nachteil? Dann müsste es doch auch so formuliert werden, wenn dies der Grund ist?)

    Und abschließend werden wir nicht darauf hingewiesen, dass wir nur innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen dürfen. Das heißt doch, dass wir uns theoretisch bis zum 31.05. Zeit damit lassen dürfen?

    Wie wäre nun das richtige Vorgehen? Sollen wir direkt an den Anwalt schreiben und Widerspruch gegen die Kündigung einlegen? Oder einfach weiter eine neue Wohnung suchen und wenn wir bis Ende Mai nichts finden, erst dann den Widerspruch einlegen? Sollten wir dies dann selber machen oder uns sicherheitshalber einen eigenen Anwalt nehmen?

    Ich danke sehr für eure Unterstützung und Expertise!

    Vielen Dank
    s.Olli

    Guten Morgen,

    vielen Dank für eure Kommentare. Bin leider in den letzten beiden Tagen nicht zum Antworten gekommen, war aber schon mal etwas entspannter nach den neuen Erkenntnissen.

    Habe nun aber noch eine Folgefrage zur Antwort von Mainschwimmer.
    Die Begründung zum §573 wird sein, dass sie Geld aus dem Verkauf der Wohnung benötigen, um den eigenen Umbau weiter finanzieren zu können. Denn ohne das Geld müsste ein Kredit aufgenommen werden, für den natürlich Zinsen fällig werden. Und dies ist der "erheblich" Nachteil.

    Ist diese Begründung hier auch möglich?

    Ansonsten können wir nun wirklich erst mal abwarten, wie die Kündigung genau aussehen wird. Grundsätzlich verstehe ich das Handeln aber nicht, da durch den Verkauf der Wohnung an die Bank für sie doch keine Nachteile entstehen und sich die Bank doch um die Kündigung usw. kümmern müsste...

    Danke sehr und schönen Sonntag
    sOlli

    Guten Tag zusammen,

    die Situation ist bei uns aktuell so zu beschreiben. Unsere Vermieter wollen und werden die Wohnung verkaufen. Sie haben nun lange privat nach einem Käufer gesucht (auch nach einem, der an uns weiter vermietet), jedoch erfolglos.
    Auch uns wurde der kauf angeboten (175.000 Euro), allerdings ist das für uns nicht machbar.
    Nun wird die Wohnung an eine Bank verkauft. Sie wollen/müssen verkaufen, da sie ihr Haus umbauen und das Geld für die weiteren Baumaßnahmen benötigen.

    Am Wochenende sprachen wir über die Situation und sie sagte, dass sie sich offenhält, mit Begründung des §573 http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html zu kündigen. Heute schrieb sie, dass sie die Kündigung in den nächsten Tagen verfassen wird.

    Es kommt hierfür ja eigentlich nur der §573 Absatz 2 Punkt 3 in Frage "...der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde".
    Wir sind bereits seit drei Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung, bisher allerdings erfolglos. Entweder ist das Angebot nix oder es wurde jemand anderes ausgewählt.
    Wenn uns nun gekündigt wird und wir innerhalb von drei Monaten keine neue Wohnung finden, dann kann sie uns doch schlecht auf die Straße setzen? Oder wie sieht das hier genau aus?

    Sollten wir nach Eingang der Kündigung direkt unter Verweis auf den §574 http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html widersprechen, oder sollen wir den Fall dann direkt an die Rechtsschutzversicherung weiter geben? Ich bin hier sehr unschlüssig, was am besten ist bzw. welches Verhalten und Reaktion am besten ist.

    Aktuell bin ich ein wenig panisch...
    Daher danke ich sehr für eure Vorschläge/Anweisungen/Hilfestellungen.

    Grüße
    s.Olli

    Hallo zusammen,

    danke für die Erklärung.
    In der Tat ist nicht weiter ausgeführt, wieso es diese Befristung gibt. Eigentlich schade, denn so hätten wir sicherlich eine bessere Chance zur Aushandlung des Mietaufhebungsvertrages.

    Das heißt also nun, uns dürfte fristgerecht mit 3 Monaten wegen Eigenbedarfs gekündigt werden? Also nix mit Mietaufhebungsvertrag :(

    Ich gehe mal davon aus, dass es nichts bringt, sich vorab auf die Mietdauerbefristung zu berufen, da der neue Käufer dies ja sicherlich prüfen lässt...

    Denke also, die Situation ist nun klar und ich kenne unsere Situation!
    Vielen Dank für die Untersützung!
    sOlli

    Hallo anitari,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Im Mietvertrag (Sigel-Einheitsmietvertrag) steht unter:
    2. Mietvertrag --> 3. Er läuft auf bestimmte Dauer von 3 Jahren. Er endet somit am 01.03.2015, ohne dass es einer Erklärung seitens einer Partei bedarf.

    Wenn die Wohnung nun jemand kauft und es somit einen neuen Eigentümer gibt, dann muss dieser ja den Mietvertrag genau so übernehmen. Bedeutet die Befristung, dass der neue nicht auf Eigenbedarf kündigen darf?

    Danke auch für die Info zum Thema Mietaufhebungsvertrag. Wenn es soweit kommt, dann ist das ja tatsächlich eine feine Sache.

    Danke sehr!
    sOlli

    Guten Tag alle zusammen,

    im Thema Mietrecht kenne ich mich bisher kaum aus, habe zu meinem Anliegen aber schon ein bisschen gegoogelt. Kann allerdings mit diesen Ergebnissen unsere Lage nicht genau einschätzen und habe mich daher hier angemeldet.

    Meine Freundin und ich wohnen seit 1,5 Jahren in einem 5-Parteien-Haus. Wir sind die einzige Mieter, in allen anderen Wohnungen wohnen die Eigentümer. Nun haben uns unsere Vermieter (diese wohnen nicht in diesem Haus) mitgeteilt, dass sie die Wohnung verkaufen werden. Vielleicht haben wir Glück und die neuen Käufer vermieten an uns weiter. Diese Woche kommen aber schon die ersten Besichtiger, die wohl selber hier wohnen wollen. Damit ich von Anfang unsere Situation einschätzen kann, hier meine Fragen.

    Ich weiß, dass wir mit dem Kauf erst mal übernommen werden müssen, laut Mietvertrag (befristet bis Mitte 2015). Sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist und die Kaufurkunde notariell beglaubigt, dürfte ja der neue Käufer eine Kündigung mit Eigenbedarf stellen. Gibt es hier eine feste Regelung, mit welcher Frist diese Kündigung ausgestellt wird? Denn wenn wir in z.B. 1 Monat keine neue Wohnung finden, kann der uns doch schlecht vor die Türe setzen?
    Ebenso habe ich von einem Mietaufhebungsvertrag gelesen. Falls es bei der Besichtigung schon zu der Frage kommt, ob wir einen solchen erarbeiten können, worauf sollten wir dann achten? Wie sollte man den Zeitraum wählen, bis zu welchem man ausgezogen ist? Wie hoch sollte/darf die Abfindung sein, die man verhandeln kann? Was ist evtl. sonst wichtig?

    Würde mich sehr freuen, wenn ihr uns hier ein wenig helfen könntet in der Vorbereitung auf die unangenehmen folgenden Wochen...

    Vielen Dank
    sOlli

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