Guten Tag zusammen,
die Situation ist bei uns aktuell so zu beschreiben. Unsere Vermieter wollen und werden die Wohnung verkaufen. Sie haben nun lange privat nach einem Käufer gesucht (auch nach einem, der an uns weiter vermietet), jedoch erfolglos.
Auch uns wurde der kauf angeboten (175.000 Euro), allerdings ist das für uns nicht machbar.
Nun wird die Wohnung an eine Bank verkauft. Sie wollen/müssen verkaufen, da sie ihr Haus umbauen und das Geld für die weiteren Baumaßnahmen benötigen.
Am Wochenende sprachen wir über die Situation und sie sagte, dass sie sich offenhält, mit Begründung des §573 http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html zu kündigen. Heute schrieb sie, dass sie die Kündigung in den nächsten Tagen verfassen wird.
Es kommt hierfür ja eigentlich nur der §573 Absatz 2 Punkt 3 in Frage "...der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde".
Wir sind bereits seit drei Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung, bisher allerdings erfolglos. Entweder ist das Angebot nix oder es wurde jemand anderes ausgewählt.
Wenn uns nun gekündigt wird und wir innerhalb von drei Monaten keine neue Wohnung finden, dann kann sie uns doch schlecht auf die Straße setzen? Oder wie sieht das hier genau aus?
Sollten wir nach Eingang der Kündigung direkt unter Verweis auf den §574 http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html widersprechen, oder sollen wir den Fall dann direkt an die Rechtsschutzversicherung weiter geben? Ich bin hier sehr unschlüssig, was am besten ist bzw. welches Verhalten und Reaktion am besten ist.
Aktuell bin ich ein wenig panisch...
Daher danke ich sehr für eure Vorschläge/Anweisungen/Hilfestellungen.
Grüße
s.Olli