Ich würde ihm seine Fehler aufzählen, damit er nicht auf die idee kommt, Klage einzureichen. Wenn er nämlich vor Gericht sein Mieterhöhungsbegehren revidiert, dann bleiben die Kosten (Gericht, sein Anwalt) trotzdem an dir hängen.
Nö, das ist nicht richtig... Wenn der Kläger die Klage zurückzieht, bleibt er höchstselbst auf den Kosten sitzen. Wäre nur andersherum, wenn der Mieter im laufenden Klageverfahren doch noch der Erhöhung zustimmt und sich die Klage somit erledigt hätte.