Möchte so schnell wie möglich kündigen - Ungefragtes Aufreißen des Bads ausreichend?

  • Hi,

    bei mir liegt folgender Fall vor. Seit Mitte Mai weiß mein Vermieter darüber Bescheid, dass ich kündigen möchte. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich vor Ablauf der drei Monate Frist bereits aus der Wohnung ausziehen könnte, wenn es einen Nachmieter gibt. Daraufhin hat der Vermieter einen Makler angestellt, mit dem ich zwei Wohnungsbesichtigungen durchgeführt habe.

    Seit ich in der Wohnung gewohnt habe, war dort ein leichtes Schimmelproblem im Bad. Dies habe ich dem Vermieter auch gesagt, als ich ausziehen wollte. Er meinte, das habe er nicht gewusst und sei verwundert (sein Sohn war bereits mehrfach im Bad gewesen; sehr unwahrscheinlich, dass hier Unkenntnis besteht).

    Dann habe ich eine Kündigung via Brief geschickt, in der stand, dass ich zu Ende des Monats kündigen möchte. Mir war klar, dass das die Frist nicht einhält, aber ich dachte mir, vielleicht ist er da ja nett.

    Gut, hat er dann schriftlich abgelehnt. Gerne würde ich einfach außerordentlich kündigen, aber Schimmel allein ohne vorherige Ankündigung reicht da ja wohl nicht.

    Doch jetzt etwas, was die Situation vielleicht ändert:
    Ich war jetzt wieder mal in der Wohnung, da ich ja noch die Schlüssel habe. Und der Vermieter hat das gesamte Bad inklusive jeglicher Armatur (bis auf Kloschüssel), Boden und Tapeten aufgerissen. Man kann somit nicht mehr duschen oder sich die Hände waschen, man sieht die roten Backsteine an allen Wänden, weil eben alles aufgemacht wurde. Außerdem hat es hier keine Absprache gegeben. Ein Foto habe ich gemacht.

    Es ist vollkommen klar, dass der Makler hier keine Nachmieter finden kann.

    Und jetzt frage ich mich (und damit euch): Muss ich jetzt die Miete zahlen, wenn sich die Wohnung in diesem Zustand befindet und somit nicht wirklich bewohnbar ist??

    Habe ich, weil das alles ohne Absprache geschah, nicht sogar das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung?

    Ich würde gerne so wenig Geld wie möglich noch hier investieren. Der Vermieter kommt seinen Pflichten nicht nach, das beklagen alle Hausbewohner. Und er erfindet sogar manchmal Lügen, wie das ich niemals angerufen hätte, wenn das offensichtlich der Fall war, oder lässt die Heizung auf dreifache Aufforderung einen Monat lang kalt. Daher habe ich keine Skrupel.

    Was habe ich für Möglichkeiten?

    Ich würde mich freuen, wenn jemand Erfahrenes die Zeit findet mir zu helfen.

    Vielen Dank und viele Grüße!
    Sonderbar

    Einmal editiert, zuletzt von Sonderbar (30. Mai 2014 um 09:22)


  • Doch jetzt etwas, was die Situation vielleicht ändert:
    Ich war jetzt wieder mal in der Wohnung, da ich ja noch die Schlüssel habe. Und der Vermieter hat das gesamte Bad inklusive jeglicher Armatur (bis auf Kloschüssel), Boden und Tapeten aufgerissen. Man kann somit nicht mehr duschen oder sich die Hände waschen, man sieht die roten Backsteine an allen Wänden, weil eben alles aufgemacht wurde. Außerdem hat es hier keine Absprache gegeben. Ein Foto habe ich gemacht.

    Wie ist denn der Vermieter in die Wohnung gekommen? Hast Du ihm einen Schlüssel gegeben?

    Der Vermieter darf deine Wohnung nicht ohne Deine Erlaubnis betreten. Macht er es doch, liegt Hausfriedensbruch vor. Hier könnte sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich sein. Da bin ich mir aber nicht sicher.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    der Makler hat die Schlüssel erhalten, um Wohnungsbesichtigungen durchzuführen. Es wurde auch abgeklärt, dass Mal ein Handwerker vorbeikommt, um sich die Sache anzusehen. Klar war auch, dass - wenn der Makler den Schlüssel hat - er es dem Vermieter ermöglicht Handwerker hineinzulassen.

    Dahinter steckte aber natürlich der Gedanke, dass die Wohnung alsbald neuvermietet wird. Dass hier alles aufgerissen wird, macht die Wohnung für mich klar unbewohnbar. Dem Vermieter ist auch völlig klar, dass ich dort gar nicht mehr wirklich wohne, er nutzt die Sachlage also aus, um auf meine Kosten Renovierungen durchzuführen, um keine Leermietkosten haben zu müssen, das geht ja wohl nicht.

  • Der Vermieter könnte auch, wenn du noch in der Wohnung wohnen würdest das Bad erneuern. Du bist sogar verpflichtet den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu gewähren. Wenn du in der Wohnung wohnen würdest, steht dir wahrscheinlich eine Mietminderung zu. Eine Badrenovierung macht eine Wohnung noch nicht unbewohnbar.
    Man glaubt es zwar kaum, aber 1% der Wohnungen in Deutschland sollen überhaupt kein Bad verfügen.

    Zitat

    Dahinter steckte aber natürlich der Gedanke, dass die Wohnung alsbald neuvermietet wird.

    Der Vermieter ist vollkommen frei wann und an wen er nochmal vermietet.

    Ich würde an deiner Stelle jetzt wie folgt vorgehen. Bei meinem Vermieter anrufen und sagen, dass ich ab morgen nochmal in der Wohnung wohne. Ich bräuchte alle Schlüssel zurück.
    Mal sehen was er sagt. Wahrscheinlich wird er dann von der Badrenovierung erzählen. Ich würde mich daraufhin dumm stellen und fragen wie das gehen soll und ihn zu einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung überrumpeln.

  • Hi,

    landlord:
    Die dürfen mein gesamtes Bad mitsamt Fliesen, aller Armaturen usw. aufreißen, während das Mietverhältnis besteht und ohne Rücksprache? Ich werde jetzt meinen Rechtsschutz kontaktieren, über eine Ecke habe ich das vorher schon getan und da fielen im Zusammenhang mit dem Verhalten des Vermieters Ausdrücke wie "Hausfriedensbruch". Dass der Vermieter nicht ohne Absprache einfach in meine Wohnung darf, ist das Zweite. Der Makler hat die Erlaubnis von mir bekommen - aber lediglich für Besichtigungstermine.

    Der Trick klingt nicht schlecht, das wird aber nicht funktionieren, weil der Vermieter nicht ans Telefon geht, wenn er meine Nummer sieht.

    Mal sehen, was der Rechtsschutz später sagt. Freue mich natürlich auf weitere Tipps!

    Gruß
    Sonderbar

  • Ich werde jetzt meinen Rechtsschutz kontaktieren, über eine Ecke habe ich das vorher schon getan und da fielen im Zusammenhang mit dem Verhalten des Vermieters Ausdrücke wie "Hausfriedensbruch". Dass der Vermieter nicht ohne Absprache einfach in meine Wohnung darf, ist das Zweite. Der Makler hat die Erlaubnis von mir bekommen - aber lediglich für Besichtigungstermine.

    Vorhin hast Du aber noch geschrieben, dass die Handwerker in die Wohnung durften.
    Ob hier ein Hausfriedensbruch besteht, wage ich fast zu bezweifeln. Das würde meiner Meinung nach nur vorliegen, wenn er gar keine Erlaubnis zum Betreten der Wohnung hätte.

    Die Geschichte mit dem Nachmieter ist nebenbei bemerkt belanglos. Den hätte der Vermieter von Anfang an ablehnen können.

    Vom Vermieter war das aber auch nicht clever. Er hätte ja durchaus eine Erlaubnis zum Umbau einholen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also im ungefähren Wortlaut:
    Vermieter: "Wäre es in Ordnung, wenn ich dann die nächsten Tage Mal einen Handwerker vorbeischicke, den sie reinlassen und der sich den Schimmel dann Mal anschaut?"
    Ich: "Ja, das ist in Ordnung."

    Es ging also ums Anschauen und darum, dass ich die reinlasse. Klar habe ich nichts dagegen, wenn ein Handwerker sich das anschaut. Das ist aber doch etwas grund-anderes, als wenn der direkt alles aufreißt ohne mich zu fragen.

  • Schon haarstäubend, was du hier so schreibst.

    Der Vermieter könnte auch, wenn du noch in der Wohnung wohnen würdest das Bad erneuern. Du bist sogar verpflichtet den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu gewähren.


    Können schön, der Vermieter muss das aber rechtzeitig ankündigen. Einfach mal so machen ist nicht! Und es ist vollkommen irrelevant, ob der TE noch dort wohnt oder nicht. Es reicht, dass dieser noch Besitzer der Wohnung ist.

    Wenn du in der Wohnung wohnen würdest, steht dir wahrscheinlich eine Mietminderung zu. Eine Badrenovierung macht eine Wohnung noch nicht unbewohnbar.


    Die Mietminderung steht ihm zu, unabhängig, ob er dort noch wohnt oder nicht, da der Gebrauchswert der Mietsache durch das fehlende Bad gemindert ist.


    Man glaubt es zwar kaum, aber 1% der Wohnungen in Deutschland sollen überhaupt kein Bad verfügen.


    Und wie genau hängt das mit dem Fall hier zusammen, wo ein Bad zum Mietgegenstand gehört?


    Der Vermieter ist vollkommen frei wann und an wen er nochmal vermietet.


    Auch hier nö. Solange der Mietvertrag mit dem TE noch läuft, kann er nicht neu vermieten.

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Das mit dem Hausfriedensbruch wäre mir etwas zu heikel.
    Aber eine deftige Mietminderung würde ich vornehmen wollen. Eine unerhebliche Tauglichkeitsminderung ist aus meiner Sicht nicht gegeben. Interessant ist auch, eine frühere Beendigung des Mietvertrages zu fordern.
    Aber bitte schön alles ohne diesen Makler.

  • Zitat

    Ob hier ein Hausfriedensbruch besteht, wage ich fast zu bezweifeln. Das würde meiner Meinung nach nur vorliegen, wenn er gar keine Erlaubnis zum Betreten der Wohnung hätte.


    Ich bin derzeit im Besitz von mehreren Mieterschlüsseln für den Fall, "dass mal was ist". Die Schlüssel wurden mir fast aufgedrängt. Nie würde ich auf die Idee kommen, "einfach mal so" ohne Absprache in eine der Wohnungen zu gehn und nie würde ich die Mieter abends damit überraschen, dass sie ein neues Bad bekommen und ich deshalb heute leider die Fliesen abschlagen und die Badewanne entfernen musste. Beides wäre ganz klar ein eklatanter Vertrauensmissbrauch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Hausfriedensbruch wäre es meiner Meinung nach aber nicht, da die Schlüssel freiwillig ausgehändigt wurden.
    Rein menschlich empfinde ich es als Unterschied, ob man eine bewohnte Wohnung ohne explizite Absprache betritt oder eine Wohnung von der man weiss, dass sie schon komplett leergeräumt wurde. Rechtlich dürfte es aber keinen Unterschied machen.

  • Hallo Sonderbar,

    ohne dass ich die anderen Beiträge gelesen habe, nun mein Senf zu Deinem Problem:

    "Seit Mitte Mai weiß mein Vermieter darüber Bescheid, dass ich kündigen möchte."
    - Das ist schöön, dass er das weiss. Wayne interessiert's?

    "Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich vor Ablauf der drei Monate Frist bereits aus der Wohnung ausziehen könnte, wenn es einen Nachmieter gibt."
    - ... den er nicht akzeptieren muss.

    "Daraufhin hat der Vermieter einen Makler angestellt, mit dem ich zwei Wohnungsbesichtigungen durchgeführt habe."
    - Resultate...?

    "Seit ich in der Wohnung gewohnt habe, war dort ein leichtes Schimmelproblem im Bad."
    - Deine Gesundheit interessiert Dich wohl weniger...?

    "Dies habe ich dem Vermieter auch gesagt, als ich ausziehen wollte. Er meinte, das habe er nicht gewusst und sei verwundert (sein Sohn war bereits mehrfach im Bad gewesen; sehr unwahrscheinlich, dass hier Unkenntnis besteht)."
    - Ich glaube Deinem VM, und sein Sohn muss ihm das ja auch garnicht berichten.

    "Dann habe ich eine Kündigung via Brief geschickt, in der stand, dass ich zu Ende des Monats kündigen möchte."
    - "Toll", dass Du schriebst, dass Du kündigen MÖCHTEST... Rechtlich ohne Relevanz (denk' nach!).

    "Mir war klar, dass das die Frist nicht einhält, aber ich dachte mir, vielleicht ist er da ja nett."
    Der einzige nette VM, den ich kenne, bin ich selbst...

    "Ich war jetzt wieder mal in der Wohnung, da ich ja noch die Schlüssel habe. Und der Vermieter hat das gesamte Bad inklusive jeglicher Armatur (bis auf Kloschüssel), Boden und Tapeten aufgerissen. Man kann somit nicht mehr duschen oder sich die Hände waschen, man sieht die roten Backsteine an allen Wänden, weil eben alles aufgemacht wurde. Außerdem hat es hier keine Absprache gegeben. Ein Foto habe ich gemacht."
    - Für eine unbewohnbare (dieser Zustand dürfte genügen) Wohnung kannste die Miete um 100% mindern.

    "Muss ich jetzt die Miete zahlen, wenn sich die Wohnung in diesem Zustand befindet und somit nicht wirklich bewohnbar ist??"
    - Nein.

    "Habe ich, weil das alles ohne Absprache geschah, nicht sogar das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung?"
    - Vorsichtig würde ich JA sagen. Ausserdem wäre zu prüfen, wie er in Deine Wohnung gelangt ist, also, ob hier evtl. Einbruch bzw. Hausfriedensbruch vorliegen kkönnte.

  • landlord,

    was soll dieses dumme Gerede??

    "Der Vermieter könnte auch, wenn du noch in der Wohnung wohnen würdest das Bad erneuern."
    - So einfach mir nix Dir nix...?

    "Du bist sogar verpflichtet den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu gewähren."
    - Nur wenn echte(!!) Gefahr im Verzuge ist.

    "Wenn du in der Wohnung wohnen würdest, steht dir wahrscheinlich eine Mietminderung zu. Eine Badrenovierung macht eine Wohnung noch nicht unbewohnbar."
    - Richtig.

    "Ich würde an deiner Stelle jetzt wie folgt vorgehen. Bei meinem Vermieter anrufen und sagen, dass ich ab morgen nochmal in der Wohnung wohne. Ich bräuchte alle Schlüssel zurück.
    Mal sehen was er sagt. Wahrscheinlich wird er dann von der Badrenovierung erzählen. Ich würde mich daraufhin dumm stellen und fragen wie das gehen soll und ihn zu einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung überrumpeln."
    - Selten solchen geistigen Dünnschiss gelesen.

  • Natürlich darf der Vermieter während des Mietverhältnisses das Bad renovieren. Er kann den Vertag ja nicht aus diesem Grund Kündigen, daher bleibt vielen Vermietern gar nichts anderes als das so zu tun. Den Zeitpunkt bestimmt dabei normalerweise der Vermieter (meist dann wenn der Handwerker Zeit hat.)
    Der Mieter muss in dem Fall dafür sorgen, dass die Handwerker in die Wohnung kommen. Wie schon geschrieben steht dem Mieter in der Zeit der Renovierung eine Mitminderung zu. Über die Höhe gibt es Tabellen. Meist stellt der Vermieter meist ein fahrbare Toilette zur Verfügung, oder ermöglicht den Zugang zum Bad einer anderen Wohnung.

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