Wer muss defekte Spülmaschine bezahlen ?

  • Hallo,

    Hoffe das ist das richtige Forum für mein Anliegen !

    Ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter, unsere Spülmaschine hat den Geist aufgegeben und jetzt ist die Frage wer muss bezahlen.
    Der Vermieter hat im Mietvertrag unter Zusätzliche Vereinbarungen folgendes geschrieben.

    Die Einbauküche gehört nicht zur Mietsache sondern zum Hausinventar. Sollte ein Schaden entstehen ist der Mieter selber für die Instandsetzung verantwortlich.

    Ist er damit nicht mehr in der Verantwortung ?
    Laut der Vereinbarung bin ich für die Instandsetzung verantwortlich, das Gerät ist aber Kaput und es geht daher um eine Neuanschaffung.

    Und ist das Hausinventar nicht automatisch mitgemietet ? Hätte man hier nicht schreiben müssen das die Küche bereitgestellt wird oder ähnliches ?

    Beim Einzug in die Wohnung war die Einbauküche bereits drinnen…

    Danke für eure Hilfe...

  • Was ist ihr Problem ! Ich habe freundlich um Hilfe gebeten und werde hier von ihnen blöd angemacht... Wenn ich so Oberschlau wie sie wäre müsste ich kein Forum besuchen...

  • Im Mietvertrag steht auch ganz klar das ich für die Instandhaltung verantwortlich bin, von daher ging ich davon aus das eine Neuanschaffung Sache vom Vermieter ist.

  • Im Mietvertrag steht auch ganz klar das ich für die Instandhaltung verantwortlich bin, von daher ging ich davon aus das eine Neuanschaffung Sache vom Vermieter ist.

    Wäre ich Mieter, würde ich das auch so sehen, denn es kann ja nicht angehen, dass ich eine (ich unterstelle jetzt mal) altersschwache Maschine "zur Nutzung" übernehme und, wenn sie dann endlich den Geist aufgibt, sie ersetzen muss. Wenn die Kiste jetzt einen Totalschaden erlitten hat, könnten sich Mieter und Vermieter vielleicht über den Zeitwert unterhalten, den der Mieter möglicherweise zu ersetzen hat.

    Wie aber am Ende ein Richter die im Eingangsposting genannte, in meinen Augen nicht ganz wasserdichte Vereinbarung einschätzen würde, muss hier natürlich in den Sternen stehen bleiben. Ich habe keine Ahnung, wie in der Regel mit solchen Konstellationen umgegangen wird.


  • "Die Einbauküche gehört nicht zur Mietsache sondern zum Hausinventar. Sollte ein Schaden entstehen ist der Mieter selber für die Instandsetzung verantwortlich."

    Ist er damit nicht mehr in der Verantwortung ?
    Laut der Vereinbarung bin ich für die Instandsetzung verantwortlich, das Gerät ist aber Kaput und es geht daher um eine Neuanschaffung.


    Es ist für den Vermieter normalerweise schwierig bis unmöglich, seine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf den Mieter abzuwälzen, denn der Mieter zahlt dafür ja den Mietzins. Es gibt nur die Ausnahme der Kleinreparaturen, da dürfte aber eine Spülmaschine nicht drunterfallen.

    Insgesamt glaube ich, dass die angegebene Klausel unwirksam ist, weil sie alleine schon zu unbestimmt ist. Denn was soll Hausinventar bedeuten? Waschbecken u.ä. sind dann ja wohl auch Hausinventar und sind trotzdem mitvermietet.
    Wie ich schon paar mal geschrieben hab, kann eine Einbauküche nicht aus der Mietsache ausgenommen werden. Die einzige Möglichkeit für den Vermieter wäre es, die Küche dem Mieter zu übereignen.

  • Hätte man meinen Link unter #2 gelesen, so gilt das im Vertrag Vereinbarte.
    Vereinbart wurde eine Reparatur, nicht eine Neuanschaffung. Diese wäre vom Vermieter zu tragen.
    Allerdings ist die Formulierung schon schwammig.

    @Cepheus schreibt: Waschbecken u.ä. sind dann ja wohl auch Hausinventar und sind trotzdem mitvermietet.

    Dem stimme ich voll zu. Mitvermietet sind Dinge, welche mit dem Objekt fest verbunden sind, (z.B. Wanne, Dusche, Wasch-und Klobecken). Möbel in der Wohnung sind das nicht automatisch. Hier muß immer eine extra Vereinbarung gefunden werden.

  • Dankeschön für eure Hilfe.

    Kann ich als davon ausgehen das mein Vermieter trotz dieser zusatz Klausel für die Neuanschaffung zuständig ist, und ich für die Instandsetzung, so wie auch da steht.

    Ich möchte deswegen jetzt nicht unbedingt gleich zum Anwalt rennen, weiß jetzt allerdings auch nicht genau wie ich ihm das am besten sage das er mir glaubt...

  • Rennen Sie lieber zum Vermieter und klären Sie das vor Ort. Eine neue Maschine müssen Sie nicht kaufen. Alles etwas kompliziert, sodaß erstmal ein möglichst einigender Weg gefunden werden muß.
    Wenn doch ein Neukauf, dann aber den Zeitwert beachten.

  • Hallo,

    ich würde den Vermieter ansprechen und ihm das Dilemma erklären. Wenn er einigermßen vernünftig ist, wird er einsehen, dass du ihm kaum eine neue Spülmaschine finanzieren wirst und dass ihr eine andere Lösung finden müßt.

    Ein geeigneter Ansatz wäre aus meiner Sicht: Du holst dir mal einen Preis für eine geeignete Spülmaschine (schätze ich bei 300-400 Euro). Dann bietest du ihm an, dass du deinen Reparturanteil dazugibts (100 Euro) und er den Rest bezahlt. So bekommt er einen Zuschuss für eine neue Maschine und du hast weniger Ärger mit zukünftigen Reparaturen (Garantie usw.). Ich würde sogar bis zur Hälfte dazuzahlen, schließlich wirst sogar noch Energie sparen und, wie gesagt, hast in Zukunft Probleme.

    Wenn der Vermieter allerdings uneinsichtig ist, kaufst du einfach eine neue Spülmaschine und lagerst die alte im Keller. Dann kannst du deine Spülmaschine beim Auszug mitnehmen. Zum Anwalt würde ich auf keinen Fall gehen. Kostet viel Zeit, evtl. Geld und versaut das Verhältnis zum Vermieter.


    Viel Glück.

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung oder Aufforderung etwas zu tun oder zu lassen

  • So bekommt er einen Zuschuss für eine neue Maschine und du hast weniger Ärger mit zukünftigen Reparaturen (Garantie usw.). Ich würde sogar bis zur Hälfte dazuzahlen, schließlich wirst sogar noch Energie sparen und, wie gesagt, hast in Zukunft *) Probleme.


    *) weniger bzw. keine

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