Beiträge von Dachdeckerin

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    Und zwar will ich seit 01.02.2015 aus meiner Wohnung raus. Habe dann natürlich die Vermieter informiert und auch prompt eine Kündigung zugesendet. Diese haben Sie erhalten aber keine Bestätigung an mich zurück geschickt.


    Das müssen sie auch nicht.

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    Laut der offiziellen Frist wäre ich dann zum 30.04.2015 aus der Wohnung draußen !!!


    Der Vertrag wäre zum 30.04. gekündigt, ja.

    Aber egal, wenn es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt, dann gelten die normalen Kündigungsfristen.
    Die Frage, die sich mir stellt ist aber, ob du die Wohnung überhaupt schon zurückgegeben hast.

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    Sprich ich habe zum 01.02.2015 gekündigt darf aber laut der Klausel und den Vermieter nicht aus der Wohnung sondern erst zum 30.09.2015


    Ich dachte zum 30.04?

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    Du bist eben der Auffassung die QM seien relativ unwichtig. Aber der Gesetzgeber hat explizit hierzu ein Gesetz verfasst. Aus gutem Grund!


    Echt jetzt? Welches?

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    Zwar zwingt mich niemand zur Anmietung, aber eine Besichtigung kostet mich einiges an rennerei. Und ich habe kein Böcke, bei Besichtigung das Meter rauszuholen, auch geht es mir nicht um 1-2% der Qm. Ich rede hier über Objekte im eher gehobenen Bereich.


    Völlig egal ob gehoben oder nicht. Aber du konntest mir immer noch nicht erklären, warum dir die Quadratmeter so wichtig sind.
    Du siehst ne tolle Wohnung, alles stimmt........... nur leider sind es statt wie in der Anzeige 100m² nur 90,5 m². Nimmst du die Wohnung dann nicht? Oder sollte dich das dazu berechtigen die "zuviel" gezahlte Mieter später zurück zu fordern? Wenn ja warum?

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    In vielen Inseraten wird alles negative unterschlagen, zB. die Garage seperat gelistet, um in der KM niedriger dazustehen usw. Dadurch bekommt man mehr Interessenten erst mal. usw.


    Das ist ja auch richtig so. Die Garagenmiete sollte man immer separat von der Kaltmiete der Wohnung ausweisen.
    Und was erwartest du? Dass Vermieter ihre Altbauten anpreisen mit: knarzende Dielen, alte Holzfenster etc.? Wer Altbau mietet, sollte die Nachteile eines Altbaus kennen.
    Anzeigentexte muss man auch lesen und interpretieren können. Eine zentral gelegende Wohnung in Bahnhofsnähe bedeutet nunmal nicht himmlische Ruhe.

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    Wenn ich 100qm anmiete, erwarte ich dass die WaMa in der Whg ist und nicht ausserhalb. oÄ.


    Wenn du lieber für den einen Quadratmeter auf dem die WaMa steht Miete zahlen willst..............
    Und was hindert dich daran den Vermieter danach zu fragen, BEVOR du dir die Wohnung anschaust, wenn das ein Ausschlusskriterium ist?

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    In diesem Land gibt es Gesetze, zB. die WflVO, welche hier offensichtlich/vmtl nicht erfüllt ist.


    Das ist ja auch meine Ansicht.

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    Da muss ich nicht argumentieren, ob ich angemietet hätte oder nicht.


    Nein, aber du hast meiner Ansicht widersprochen, dass die BGH-Rechtsprechung Blödsinn ist. Und dann musst du argumentieren, warum du bei korrekter Angabe der Quadratmeter angemietet hättest, aber bei falscher Angabe nicht.

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    Natürlich hören sich 200qm erst mal verlockend an


    Mag sich verlockend anhören, und wenn man dann besichtigt stellt man fest, dass es nur "mickrige" 150m² mit einer Kellerwohnung sind. Mietet man dann an, wenn es einem nicht passt?

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    Und nochmal: die Besichtigung wäre vllt gar nicht zustande gekommen bei korrekten Angaben.


    Gut möglich, aber zur Anmietung bei Nichtgefallen wurde der Mieter auch nicht gezwungen.

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    In Einzelfällen gelingt es eben doch, Beispiel aktueller Thread, auf diese Art zum MV zu gelangen. Und dann hat der Mieter gfs. Provision, umzug & auslagen bereits gezahlt und kein Böcke auf die nächste Schlacht.


    Der aktuelle Thread ist eben KEIN Beispiel, denn er hat das Haus gemietet wie gesehen. Hätte die tatsächliche Wohnfläche eine Rolle gespielt, hätte er nicht angemietet. Es ist schliesslich nicht so, als wären die genannten Kellerräume nicht nutzbar. Nur zählen sie eben evtl. nicht zur Wohnfläche. Und damit hätte er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Möglichkeit die Miete (auch rückwirkend) zu mindern.
    Das erklärt aber immer noch nicht, warum dir die genauen Quadratmeterangaben im MV so wichtig sind, dass du sogar für Rückzahlung im Falle einer 5%igen Abweichung bist. Würdest du die Traumwohnung in Toplage mit Topschnitt nicht anmieten, nur weil in der Anzeige mehr als 5% Abweichung sind? Sorry, aber das ist Blödsinn.

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    Der VM hat sich auch mit dem Haus verspeckuliert, da versucht man halt zu retten was noch zu retten ist. Ichhab ihm dann im 1. Monat die Kündigung überreicht (BTW, die Treppe ins OG führte tatsächlich über ein Nebenzimmer/Schräge (!)). Ein FnesterGlas zur Aussendiele fehlte komplett was ich auf Anhieb nicht gesehen hatte.


    Du bist der TE unter falschem Namen? Oder was hat das plötzlich mit dir zu tun? Oder mit dem Fall hier? Nicht das komplette Haus angeschaut, sondern nur von Aussen? Oder nur das EG, obwohl das ganze Haus angemietet wird?

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    Und wenn ich beruflich unter Druck stehend lang genug zu sinnfreien Besichtigungen wegen Falschangaben renne, dann muss ich irgendwann mal auch einen Kompromiss machen.


    Ich habe schon lange keine Wohnung mehr für mich gesucht, aber wenn ich mir Anzeigen so anschaue, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass so viele davon völlig falsch sind. Und wie schon gesagt, hat das mit der ursprünglichen Fragestellung auch rein gar nichts zu tun, denn es sind nur ärgerliche, umsonst zurückgelegte Wege und verschwendete Zeit, aber es hat mit einer angemieteten Wohnung nichts zu tun.

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    Und da erwarten wir, dass die Vorabangaben (halbwegs) korrekt sind.


    Dann geht es dir also nur um die Angaben in der Anzeige, und gar nicht um die Angaben im Mietvertrag? Das ist aber wieder was völlig anderes. Damit hat sich die Rechtsprechung bisher glaube ich nur in Einzelfällen befasst.

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    Ein "Vermieter" vermietet 3 unterschiedl. Whg in einem Haus. Im Inserat steht die höchste QM, die beste Ausstattung und die niedrigste Miete.......


    Mit sowas schneidet sich ein Vermieter doch nur ins eigene Fleisch. Es bringt doch keinem Vermieter etwas die falsche Zielgruppe anzulocken. Macht nur deutlich mehr Arbeit.

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    Nenne mir bitte die "Sentimentalitätsparagrafen".


    § 267 Absatz 1 DDGB

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    ch habe noch andere Hobbies als ständig die Lügen der Vermieter aufzudecken. Steht die Wohnung leer, wirkt sie grösser usw.


    Was heisst ständig? Wie oft ziehst du denn um?
    Und verrat mir doch mal, warum dir die korrekte Quadratmeterzahl so irre wichtig ist.
    Wer wissen will, ob seine Schrankwand, seine Sitzecke, oder seine Küche in die neue Wohnung passen, der muss vor Anmietung sowieso ausmessen. Da hilft die Gesamtquadratmeterzahl nicht weiter.

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    Das machen aber nur dumme Menschen, denn die Mietrechtkundigen wissen was Sache ist.


    Die Mietrechtskundigen sollten aber auch wissen, dass der Fragesteller hier im Recht ist. Wenn die Wohnfläche mit ca. 200m² angeben ist, und zu dieser Wohnfläche eine Einliegerwohnung mit ca. 50m² gezählt wird, dann ist es durchaus relevant, ob diese Einliegerwohnung als Wohnraum zugelassen ist, oder ob sie weiterhin als Keller zählt. Wir reden hier immerhin über ein Viertel der Gesamtwohnfläche und damit über deutlich mehr als 10% Abweichung, und damit auch über eine ganze Menge Geld.

    Als Vermieterin bin ich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung auch nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass kein Mieter eine Wohnung/Haus aufgrund der Quadratmeterzahl anmietet, sondern aufgrund Gefallens und/oder Bekommens.
    Wäre ich aber Mieter, würde ich das lt. Rechtsprechung zuviel gezahlte Geld auch zurückfordern, bzw. die Miete in entsprechender Höhe mindern. Nur bei sehr liebenswürdigen Vermietern, von denen ich vielleicht noch wüsste, dass sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen, würde ich mir das nochmal überlegen.

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    ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?


    Kommt darauf an, was der Vermieter in der Mieterselbstauskunft wissen will und welche Genehmigung er sich einholt.

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    da ich finde,alles geht den vermieter ja auch nicht an..


    Normalerweise SOLLTE es einem Vermieter reichen, wenn aus der Schufa hervorgeht, dass keine Negativmerkmale vorliegen. Der Autokredit geht ihn nichts an. Wenn er euch das Haus ohne weiterreichende Informationen nicht geben will, wird euch aber nichts anderes übrig bleiben, als ihm diese Infos zu geben.

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    für mich klingt das etwas widersprüchlich. Auf der einen einen Seite soll er bei 55 Euro mehr über dem liegen, was veranschlagt werden dürfte. Auf der anderen Seite schreibst du, er könnte locker 200 Euro mehr verlangen, wenn er neu vermietet. Was denn nun, ist die Wohnung zu teuer oder nicht?


    Darin liegt kein Widerspruch. Vielleicht mal nachdenken?

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    Wenn ich allerdings wie sehr du dich muckierst, weil du es dir in deiner Wohnung schön gemacht hast und noch einiges repariert hast, dann frage ich mich, ob du die Situation wirklich richtig einschätzt. Bist du dir darüber im Klaren, dass der Vermieter auch 3 Vergleichswohnungen heranziehen kann, um eine Erhöhung zu begründen. Die hat er ja, da alle anderen zugestimmt haben.


    Da würde ich auch auf die anderen Mieter einwirken. Wenn die alle zugestimmt haben, und die Wohnungen vergleichbar sind, dann bekommst du die nächste Mieterhöhung über die Vergleichswohnungen. (es heisst übrigens mokieren)

    Fakt ist doch: Wenn es einen offiziellen Mietspiegel von Potsdam gibt, dann muss der Vermieter diesen heranziehen, sofern er sich auf einen Mietspiegel berufen will.
    Die Drohung mit dem Anwalt ist heisse Luft. Will der Vermieter die nächste Mieterhöhung durch einen Anwalt schreiben lassen, ist das sein Privatvergnügen.

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