Gehört der Keller im Einfamilienhaus zur Wohnfläche?

  • Duisburger Jung,
    - In Mietverträgen braucht überhaupt keine Wohnfläche angegeben zu werden (genauer wäre ohnehin die Mietfläche bzw. Nutzfläche), ... Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.

    Genau das ist die arglistige Täuschung.

    20 Seiten Vertrag, aber oft stehen die QM nicht drin. Haha da kann man nur lachen

  • Mich kannste wohl nicht meinen. (Richtig) lesen müsste man können.
    Und, um sachlich zu bleiben: Es bleibt dabei, dass in MVn die Wohnflächen NICHT angegeben werden müssen. ... erst mal informieren.

    korrekt. das könnte sich aber auch ändern, falls ich China ein Sack Reis umfällt oder es in Hamburg zu regnen beginnt.

    PLONK!

  • das könnte sich aber auch ändern, falls ich China ein Sack Reis umfällt


    Bevor Du in China wie ein Sack Reis umfällst, sollteste eher versuchen, in Duisburg ein Kellerappartement anzumieten. Ihr beide würdet Euch (eine zeitlang) sicherlich gut verstehen.

  • Das machen aber nur dumme Menschen, denn die Mietrechtkundigen wissen was Sache ist.

    gelle, du gehörst zu den letzteren

    dann kann man auch immer den selbstgerechten geben, und schummeln wo immer möglich

  • Zitat

    Das machen aber nur dumme Menschen, denn die Mietrechtkundigen wissen was Sache ist.


    Die Mietrechtskundigen sollten aber auch wissen, dass der Fragesteller hier im Recht ist. Wenn die Wohnfläche mit ca. 200m² angeben ist, und zu dieser Wohnfläche eine Einliegerwohnung mit ca. 50m² gezählt wird, dann ist es durchaus relevant, ob diese Einliegerwohnung als Wohnraum zugelassen ist, oder ob sie weiterhin als Keller zählt. Wir reden hier immerhin über ein Viertel der Gesamtwohnfläche und damit über deutlich mehr als 10% Abweichung, und damit auch über eine ganze Menge Geld.

    Als Vermieterin bin ich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung auch nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass kein Mieter eine Wohnung/Haus aufgrund der Quadratmeterzahl anmietet, sondern aufgrund Gefallens und/oder Bekommens.
    Wäre ich aber Mieter, würde ich das lt. Rechtsprechung zuviel gezahlte Geld auch zurückfordern, bzw. die Miete in entsprechender Höhe mindern. Nur bei sehr liebenswürdigen Vermietern, von denen ich vielleicht noch wüsste, dass sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen, würde ich mir das nochmal überlegen.

  • Die Mietrechtskundigen sollten aber auch wissen, dass der Fragesteller hier im Recht ist. ... da ich der Meinung bin, dass kein Mieter eine Wohnung/Haus aufgrund der Quadratmeterzahl anmietet, sondern aufgrund Gefallens und/oder Bekommens. ....

    Doch,

    ich zum Beispiel. Vor allem bei der Vorauswahl spielen die Qm eine wichtige Rolle. Und nicht wenige VM geben eine falsche Angabe
    absichtlich an, wie gesagt sind taktisch im Vorteil. Letztlich muss man ja erst nach Klage (bzw. Konfrontation) den korrekten Betrag erstatten. Hier wird reichlich getrickst, im Expose kennt man die QM im MV werden sie "vergessen" usw.

    Daher müsste mE. auch die 10% Abweichung auf 5% reduziert werden

    Die neue Makler Provisonos Regelung ist eins der wenigen guten Gesetzesänderungen!

  • Zitat

    Doch,

    ich zum Beispiel. Vor allem bei der Vorauswahl spielen die Qm eine wichtige Rolle.


    Wenn bei dir die Quadratmeter eine so wichtige Rolle spielen, dann sollte dir aber bei Besichtigung auffallen, wenn da mehr als 10% fehlen.

  • nein

    ich habe noch andere Hobbies als ständig die Lügen der Vermieter aufzudecken. Steht die Wohnung leer, wirkt sie grösser usw.

    Auch bekannte Mängel, welche auf den ersten Blick nicht erkennbar sind, werden gezielt verschwiegen. Bei den RA Kosten ergibt sich hier ein weiterer taktischer Vorteil für den VM. Diverse weiter Tricks, zB. falsche angaben bei der Verfügbarkeit usw. um mehr Interssenten anzulocken.

    Aber ist halt "legal"

  • Zitat

    ch habe noch andere Hobbies als ständig die Lügen der Vermieter aufzudecken. Steht die Wohnung leer, wirkt sie grösser usw.


    Was heisst ständig? Wie oft ziehst du denn um?
    Und verrat mir doch mal, warum dir die korrekte Quadratmeterzahl so irre wichtig ist.
    Wer wissen will, ob seine Schrankwand, seine Sitzecke, oder seine Küche in die neue Wohnung passen, der muss vor Anmietung sowieso ausmessen. Da hilft die Gesamtquadratmeterzahl nicht weiter.

  • Aufgrund beruflicher Turbulenzen musst ich paar Objekte ansehen.

    Und da erwarten wir, dass die Vorabangaben (halbwegs) korrekt sind. Es geht mit nicht um das Rentnerpaar, das mit den neuen Regelungen nicht firm ist.

    Ein "Vermieter" vermietet 3 unterschiedl. Whg in einem Haus. Im Inserat steht die höchste QM, die beste Ausstattung und die niedrigste Miete.......


    usw.
    usw.
    s.o.

    PS: ..Keller=Ja: 1.0*1.00qm bewohnt von 28 Hausspinnen im Hausmüll.... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (20. Juni 2015 um 20:19)

  • Dachdeckerin:

    "Als Vermieterin bin ich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung auch nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass kein Mieter eine Wohnung/Haus aufgrund der Quadratmeterzahl anmietet, sondern aufgrund Gefallens und/oder Bekommens."
    - Danke für die Bestätigung.

    "Wäre ich aber Mieter, würde ich das lt. Rechtsprechung zuviel gezahlte Geld auch zurückfordern, bzw. die Miete in entsprechender Höhe mindern."
    - Richtig, falls die Abweichung mehr als 10% beträgt.

    "Nur bei sehr liebenswürdigen Vermietern, von denen ich vielleicht noch wüsste, dass sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen, würde ich mir das nochmal überlegen."
    - Nenne mir bitte die "Sentimentalitätsparagrafen".

  • Zitat

    Und da erwarten wir, dass die Vorabangaben (halbwegs) korrekt sind.


    Dann geht es dir also nur um die Angaben in der Anzeige, und gar nicht um die Angaben im Mietvertrag? Das ist aber wieder was völlig anderes. Damit hat sich die Rechtsprechung bisher glaube ich nur in Einzelfällen befasst.

    Zitat

    Ein "Vermieter" vermietet 3 unterschiedl. Whg in einem Haus. Im Inserat steht die höchste QM, die beste Ausstattung und die niedrigste Miete.......


    Mit sowas schneidet sich ein Vermieter doch nur ins eigene Fleisch. Es bringt doch keinem Vermieter etwas die falsche Zielgruppe anzulocken. Macht nur deutlich mehr Arbeit.

    Zitat

    Nenne mir bitte die "Sentimentalitätsparagrafen".


    § 267 Absatz 1 DDGB

    Einmal editiert, zuletzt von Dachdeckerin (20. Juni 2015 um 20:58)

  • Dann .... Damit hat sich die Rechtsprechung bisher glaube ich nur in Einzelfällen befasst.
    Mit sowas schneidet sich ein Vermieter doch nur ins eigene Fleisch. Es bringt doch keinem Vermieter etwas die falsche Zielgruppe anzulocken. Macht nur deutlich mehr Arbeit. ...

    In Einzelfällen gelingt es eben doch, Beispiel aktueller Thread, auf diese Art zum MV zu gelangen. Und dann hat der Mieter gfs. Provision, umzug & auslagen bereits gezahlt und kein Böcke auf die nächste Schlacht.

    Der VM hat sich auch mit dem Haus verspeckuliert, da versucht man halt zu retten was noch zu retten ist. Ichhab ihm dann im 1. Monat die Kündigung überreicht (BTW, die Treppe ins OG führte tatsächlich über ein Nebenzimmer/Schräge (!)). Ein FnesterGlas zur Aussendiele fehlte komplett was ich auf Anhieb nicht gesehen hatte.

    Und wenn ich beruflich unter Druck stehend lang genug zu sinnfreien Besichtigungen wegen Falschangaben renne, dann muss ich irgendwann mal auch einen Kompromiss machen.


    Das Resultat von alledem ist Das, was sich heutzutage offenkundig in der gesellschaft abspielt.

  • Zitat

    In Einzelfällen gelingt es eben doch, Beispiel aktueller Thread, auf diese Art zum MV zu gelangen. Und dann hat der Mieter gfs. Provision, umzug & auslagen bereits gezahlt und kein Böcke auf die nächste Schlacht.


    Der aktuelle Thread ist eben KEIN Beispiel, denn er hat das Haus gemietet wie gesehen. Hätte die tatsächliche Wohnfläche eine Rolle gespielt, hätte er nicht angemietet. Es ist schliesslich nicht so, als wären die genannten Kellerräume nicht nutzbar. Nur zählen sie eben evtl. nicht zur Wohnfläche. Und damit hätte er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Möglichkeit die Miete (auch rückwirkend) zu mindern.
    Das erklärt aber immer noch nicht, warum dir die genauen Quadratmeterangaben im MV so wichtig sind, dass du sogar für Rückzahlung im Falle einer 5%igen Abweichung bist. Würdest du die Traumwohnung in Toplage mit Topschnitt nicht anmieten, nur weil in der Anzeige mehr als 5% Abweichung sind? Sorry, aber das ist Blödsinn.

    Zitat

    Der VM hat sich auch mit dem Haus verspeckuliert, da versucht man halt zu retten was noch zu retten ist. Ichhab ihm dann im 1. Monat die Kündigung überreicht (BTW, die Treppe ins OG führte tatsächlich über ein Nebenzimmer/Schräge (!)). Ein FnesterGlas zur Aussendiele fehlte komplett was ich auf Anhieb nicht gesehen hatte.


    Du bist der TE unter falschem Namen? Oder was hat das plötzlich mit dir zu tun? Oder mit dem Fall hier? Nicht das komplette Haus angeschaut, sondern nur von Aussen? Oder nur das EG, obwohl das ganze Haus angemietet wird?

    Zitat

    Und wenn ich beruflich unter Druck stehend lang genug zu sinnfreien Besichtigungen wegen Falschangaben renne, dann muss ich irgendwann mal auch einen Kompromiss machen.


    Ich habe schon lange keine Wohnung mehr für mich gesucht, aber wenn ich mir Anzeigen so anschaue, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass so viele davon völlig falsch sind. Und wie schon gesagt, hat das mit der ursprünglichen Fragestellung auch rein gar nichts zu tun, denn es sind nur ärgerliche, umsonst zurückgelegte Wege und verschwendete Zeit, aber es hat mit einer angemieteten Wohnung nichts zu tun.

  • red ich Blech.

    In diesem Land gibt es Gesetze, zB. die WflVO, welche hier offensichtlich/vmtl nicht erfüllt ist. Da muss ich nicht argumentieren, ob ich angemietet hätte oder nicht. Und da die Vorabangaben falsch waren, vermutlich wissentlich, dann ist ebenfalls keine Argumentation erforderlich.

    Natürlich hören sich 200qm erst mal verlockend an, mnabezahlt gutes geld, da will man auch korrekt behandelt werden.

    Und nochmal: die Besichtigung wäre vllt gar nicht zustande gekommen bei korrekten Angaben.

    Zumindest war es bei mir so. Nach meiner Erfahrung werden bei jedem 2. Inserat geschummelte/stark geschönte Angaben gemacht!


    PS: habe hier Balkon, oben & unten lösen sich Beläge. Will mit der VM weiss machen, dass die Fläche zu 50 statt 25% zu nhemen ist. Und er habe erfahren, 10% Toleranz.... Drei Tage später hat er die Kündigung per Einchreiben. Der Vertrag kam auch durch Bettelei des Vermieters zustande.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (20. Juni 2015 um 21:37)

  • Zitat

    In diesem Land gibt es Gesetze, zB. die WflVO, welche hier offensichtlich/vmtl nicht erfüllt ist.


    Das ist ja auch meine Ansicht.

    Zitat

    Da muss ich nicht argumentieren, ob ich angemietet hätte oder nicht.


    Nein, aber du hast meiner Ansicht widersprochen, dass die BGH-Rechtsprechung Blödsinn ist. Und dann musst du argumentieren, warum du bei korrekter Angabe der Quadratmeter angemietet hättest, aber bei falscher Angabe nicht.

    Zitat

    Natürlich hören sich 200qm erst mal verlockend an


    Mag sich verlockend anhören, und wenn man dann besichtigt stellt man fest, dass es nur "mickrige" 150m² mit einer Kellerwohnung sind. Mietet man dann an, wenn es einem nicht passt?

    Zitat

    Und nochmal: die Besichtigung wäre vllt gar nicht zustande gekommen bei korrekten Angaben.


    Gut möglich, aber zur Anmietung bei Nichtgefallen wurde der Mieter auch nicht gezwungen.

  • Das ist ja auch meine Ansicht.
    Nein, aber du hast meiner Ansicht widersprochen, dass die BGH-Rechtsprechung Blödsinn ist.
    ... Gut möglich, aber zur Anmietung bei Nichtgefallen wurde der Mieter auch nicht gezwungen.

    Du bist eben der Auffassung die QM seien relativ unwichtig. Aber der Gesetzgeber hat explizit hierzu ein Gesetz verfasst. Aus gutem Grund! Es gibt einige Vermieter, die gerne beruflich eingespannte Mieter suchen, da wir besser zahlen und weniger Fragen stellen.

    Zwar zwingt mich niemand zur Anmietung, aber eine Besichtigung kostet mich einiges an rennerei. Und ich habe kein Böcke, bei Besichtigung das Meter rauszuholen, auch geht es mir nicht um 1-2% der Qm. Ich rede hier über Objekte im eher gehobenen Bereich.

    Ausserdem werden die seriösen Vermieter durch die schummel Vermieter benachteiligt, da diese bei der Vorauswahl rausfliegen. In meinem fall ging es um ein möblierte Zwischenmiete sowie ein spätere fest angemietete Wohnung.

    In vielen Inseraten wird alles negative unterschlagen, zB. die Garage seperat gelistet, um in der KM niedriger dazustehen usw. Dadurch bekommt man mehr Interessenten erst mal. usw. Erst wird die überhebliche Schiene gefahren, dann auf Bettelmodus umgestellt, hinterher telefoniert , auf finanz. Probleme hingewiesen usw.

    Wenn ich 100qm anmiete, erwarte ich dass die WaMa in der Whg ist und nicht ausserhalb. oÄ.

  • Zitat

    Du bist eben der Auffassung die QM seien relativ unwichtig. Aber der Gesetzgeber hat explizit hierzu ein Gesetz verfasst. Aus gutem Grund!


    Echt jetzt? Welches?

    Zitat

    Zwar zwingt mich niemand zur Anmietung, aber eine Besichtigung kostet mich einiges an rennerei. Und ich habe kein Böcke, bei Besichtigung das Meter rauszuholen, auch geht es mir nicht um 1-2% der Qm. Ich rede hier über Objekte im eher gehobenen Bereich.


    Völlig egal ob gehoben oder nicht. Aber du konntest mir immer noch nicht erklären, warum dir die Quadratmeter so wichtig sind.
    Du siehst ne tolle Wohnung, alles stimmt........... nur leider sind es statt wie in der Anzeige 100m² nur 90,5 m². Nimmst du die Wohnung dann nicht? Oder sollte dich das dazu berechtigen die "zuviel" gezahlte Mieter später zurück zu fordern? Wenn ja warum?

    Zitat

    In vielen Inseraten wird alles negative unterschlagen, zB. die Garage seperat gelistet, um in der KM niedriger dazustehen usw. Dadurch bekommt man mehr Interessenten erst mal. usw.


    Das ist ja auch richtig so. Die Garagenmiete sollte man immer separat von der Kaltmiete der Wohnung ausweisen.
    Und was erwartest du? Dass Vermieter ihre Altbauten anpreisen mit: knarzende Dielen, alte Holzfenster etc.? Wer Altbau mietet, sollte die Nachteile eines Altbaus kennen.
    Anzeigentexte muss man auch lesen und interpretieren können. Eine zentral gelegende Wohnung in Bahnhofsnähe bedeutet nunmal nicht himmlische Ruhe.

    Zitat

    Wenn ich 100qm anmiete, erwarte ich dass die WaMa in der Whg ist und nicht ausserhalb. oÄ.


    Wenn du lieber für den einen Quadratmeter auf dem die WaMa steht Miete zahlen willst..............
    Und was hindert dich daran den Vermieter danach zu fragen, BEVOR du dir die Wohnung anschaust, wenn das ein Ausschlusskriterium ist?

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