Der Haussegen hängt schief - Mieter loswerden

  • Sehr geehrte Mietrecht Profis,

    mein Vater (70j, allein) ist Hausbesitzer \ Vermieter.
    Er wohnt selbst auch in dem Haus, in dem er 2 weitere Wohnungen vermietet.
    Diese Verteilen sich von EG, 1.OG und Dachgeschoss.
    Mein Vater wohnt im EG.

    Die Wohnung über ihm hat er an eine allein stehende Frau mit 2 Kinder vermietet.
    Leider verstehen sich mein Vater und diese Mieterin nicht besonders gut.
    Diese beiden haben die letzten Jahre nur selten Gelegenheiten zum Streiten ausgelassen.

    Mein Vater hat dieser Mieterin auch vor mehr als einem Jahr gekündigt ohne Erfolg,
    da die Anwältin der Mieterin dem widersprach und der momentane Anwalt meinem Vater erklärt habe,
    dass es keine Chance gibt, die Mieterin mit ihren 2 Kindern aus so einer günstigen Wohnung heraus zu bekommen.
    Mein Vater bot der Mieterin auch Geld an damit Sie die Wohnung verlässt. Die Mieterin will jedenfalls nicht gehen.
    Derzeit ist von den Anwalten gefordert, dass keine verbale Auseinandersetzungen der Parteien stattfinden solle.
    Also finden die Streitigkeiten nun über die Anwälte statt.

    Mein Vater und ich haben auch schon die Variante Eigenbedarf durchgesprochen,
    doch haben leider keinen nachvollziehbaren Grund gefunden.
    Und wir müssen davon ausgehen, auch wenn die Mieterin dann ausgezogen ist,
    wird diese die von meinem Vater aufgeführten Gründe zum Eigenbedarf prüfen lassen und im Zweifel klagen.

    Sicherlich muss man von außen betrachtet sagen, dass die beiden sich nicht wegen Kleinigkeiten aufregen brauchen
    und gefälligst friedlich nebeneinander leben sollen. Jedoch eben nur von außen betracht, für meinen Vater ist das real.
    Er regt sich dann auf. Und es kostet ihn Nerven unter dieser Mieter zu wohnen.

    Und ich finde es ungerecht,
    dass mein Vater sich sein Haus erarbeitet hat und nun dazu verdammt sein soll,
    sich die restlichen Jahre seines Lebens mit einer Mieterin rum zuärgern.

    Hat irgendjemand eine Idee mit welchen Argumenten man diese Mieterin auf legale Art und Weise zum Auszug bewegen kann???
    Wir freuen uns schon auf Ihre Ideen.

    Sie als Anwalt könnten den ganzen Fall abwickeln.
    Bei Erfolg würde mein Vater auch großzügig entlohnen.

  • Zitat

    Hat irgendjemand eine Idee mit welchen Argumenten man diese Mieterin auf legale Art und Weise zum Auszug bewegen kann???

    Mehr Geld;)

    Was ist mit den Mietzahlungen? Erfolgen die immer und pünktlich?

  • Wurden 1000 für Auszug geboten.

    die Frau wollte aber nicht, da ansonsten die Wohnung für Ihre Lage extrem billig ist und Sie nix vergleichbares findet.
    Das stimmt auch, jedoch ist die Argumentation ziemlich sinnfrei, wenn doch ehh das Amt die Miete zahlt.

    Ja die Mietzahlungen sind pünktlich, wird vom Arbeitsamt bezahlt.

  • Wenn die Mieterin immer pünktlich zahlt, die Hausordnung (die vertraglich vereinbart sein muss) einhält, dann sehe ich da schwarz.
    Wenn ein Anwalt sagt, es sieht schlecht aus, dann sieht es schlecht aus. Dann sollte man das Beste draus machen und sich arrangieren.
    Eigenbedarf wäre aber wahrscheinlich der einzige Grund, der eine Kündigung rechtfertigen könnte. Aber dann müsse das Familienmitglied auch wirklich in die Wohnung einziehen... zumindest ein halbes/ein ganzes Jahr (Je nach Richter). Hauptsache der Name des Familienmitglieds ist an der Klingel.

    Wir sind hier übrigens keine Anwälte. Wir sind Immobilienverwalter, Eigentümer, Mieter, Laien.

  • Wurden 1000 für Auszug geboten.

    die Frau wollte aber nicht, da ansonsten die Wohnung für Ihre Lage extrem billig ist und Sie nix vergleichbares findet.
    Das stimmt auch, jedoch ist die Argumentation ziemlich sinnfrei, wenn doch ehh das Amt die Miete zahlt.

    Ja die Mietzahlungen sind pünktlich, wird vom Arbeitsamt bezahlt.

    Dann DARF die Mieterin gar nicht ausziehen. Wird ihr das Amt verbieten. Das Amt ist nämlich unempfänglich für Mieterstreitigkeiten. Zudem müsste die Mieterin das Geld abgeben. Und den Umzug selber zahlen. Und die Mehrkosten der neuen Wohnung würde das Amt nicht tragen. Darauf würde die Mieterin selber sitzen bleiben. Wieso sollte sie dann das "Angebot" (Welches übrigens eine Frechheit ist) annehmen?

    Wenn man einen Mieter aus einer Wohnung rausbekommen will, und die Wohnung quasie rauskaufen will, fließen schonmal Entschädigungen von 5.000 - 20.000 EUR.

    Für sowas muss man, wenn man ein Haus z. B. entmieten will um es umzubauen, immer eine dicke Kasse haben, um sich mit den Mietern einigen zu können. Mit 1.000 EUR kommt man da nicht weiter.

  • Vielen Dank für die ehrlichen Antworten.

    Ooh ok hatten keine Anhaltspunkte zur Entmietung.
    Kann nachvolziehen, dass das Amt da nicht mitspielt, dann wird es vermutlich aber auch nix bringen den Betrag zu erhöhen :(

    Mein Vater würde ja auch umziehen, doch hat er dort am Haus eine Werkstatt, Garage und Hebebühne und lebt dort halt schon über 30Jahre, daher wird es schwer was zu finden und den ganzen Krümpel umzuräumen...

    Ich könnte auch das Haus kaufen. Und in die Wohnung der Mieterin einziehen wollen. Verhält sich dies genaus wie die Eigenbedarfskündigung?

  • Vielen Dank für die ehrlichen Antworten.

    Ooh ok hatten keine Anhaltspunkte zur Entmietung.
    Kann nachvolziehen, dass das Amt da nicht mitspielt, dann wird es vermutlich aber auch nix bringen den Betrag zu erhöhen :(

    Mein Vater würde ja auch umziehen, doch hat er dort am Haus eine Werkstatt, Garage und Hebebühne und lebt dort halt schon über 30Jahre, daher wird es schwer was zu finden und den ganzen Krümpel umzuräumen...

    Ich könnte auch das Haus kaufen. Und in die Wohnung der Mieterin einziehen wollen. Verhält sich dies genaus wie die Eigenbedarfskündigung?

    Na, dafür musst Du das Haus nicht kaufen.
    Wenn der Sohn des Vermieters in die Wohnung ziehen will, ist das auch Eigenbedarf. Dein Vater kann somit auf Eigenbedarf kündigen und Dir die Wohnung geben. Es muss aber eben beweisbar sein. Wenn er eine Eigenbedarfskündigung durchsetzt, Du aber die Wohnung nicht beziehst sondern diese neu vermietet wird, macht er sich schadensersatzpflichtig.

  • Ich könnte auch das Haus kaufen. Und in die Wohnung der Mieterin einziehen wollen. Verhält sich dies genaus wie die Eigenbedarfskündigung?

    Wenn Du dann rechtmäßiger Eigentümer und somit der Vermieter bist, ja.

    So nebenbei, Dein Vater ist 70. Braucht er da nicht schon Hilfe? Zum Beispiel im Haushalt oder bei der Pflege des Grundstücks.:cool:

    Eigenbedarf kann man nämlich auch für Hausangestellte geltend machen.

  • Wenn Du dann rechtmäßiger Eigentümer und somit der Vermieter bist, ja.

    So nebenbei, Dein Vater ist 70. Braucht er da nicht schon Hilfe? Zum Beispiel im Haushalt oder bei der Pflege des Grundstücks.:cool:

    Eigenbedarf kann man nämlich auch für Hausangestellte geltend machen.

    Und für nahe Familienangehörige. Ein Sohn ist definitiv nahe. Näher geht es schon gar nicht mehr :D

  • Und für nahe Familienangehörige. Ein Sohn ist definitiv nahe. Näher geht es schon gar nicht mehr :D

    Richtig. Nur muß da schon genau angegeben werden warum der Sohn genau diese Wohnung benötigt. Allerdings kann ein Sohn ja auch Haushaltshilfe, Pfleger, Hausmeister etc. sein. :rolleyes:

  • Wenn die Wohnung tatsächlich so günstig ist, ließe sich das mit einer Mieterhöhung doch sehr wahrscheinlich ändern oder nicht?
    Eventuell könnte man auch über eine Erweiterung des eigenen Wohnraums auf zwei Etagen nachdenken.

  • Vielen Dank für die Links und die guten Antworten!!!!

    Naja Mieterhöhung wurde schon probiert.
    Wurde aber vom Anwalt geblockt, mit der Argumentation, dass die Wohnung Altbau ist und Fenster sowie Küche Bad, nicht den aktuellen Stand entsprechen. Soweit stimmt dies auch (was auch der Grund ist warum ich als Sohn nicht wirklich einziehen will), aber Wohnungen in der Nachbarschaft kosten trotzdem (wegen der Gegend) 3€ mehr auf den qm.....

  • Achso gottseidank ist mein Vater noch richtig fit (geht tanzen, arbeitet jeden Tag im Hof) also Pflege würde da niemand glauben.
    Die Idee des Hausmeisters gefällt mir... Hier ist allerdings die Frage ob man Hausmeister Tätigkeiten bei einem 3 Whg Haus rechtfertigen kann???

  • Zitat

    Soweit stimmt dies auch (was auch der Grund ist warum ich als Sohn nicht wirklich einziehen will), aber Wohnungen in der Nachbarschaft kosten trotzdem (wegen der Gegend) 3€ mehr auf den qm.....


    Dann habt ihr euch die falschen Vergleichswohnungen ausgesucht, bzw. euch vom Anwalt der Mieterin einschüchtern lassen.
    Fenster, Küche und Bad müssen in einem Altbau nicht dem aktuellen Stand entsprechen.

  • Achso gottseidank ist mein Vater noch richtig fit (geht tanzen, arbeitet jeden Tag im Hof) also Pflege würde da niemand glauben.
    Die Idee des Hausmeisters gefällt mir... Hier ist allerdings die Frage ob man Hausmeister Tätigkeiten bei einem 3 Whg Haus rechtfertigen kann???

    Hallo,

    Eigenbedarf funktioniert auch ohne Pflegebedürftigkeit oder Hausmeisteramt. Wenn dein Vater die Wohnung für dich braucht, dann kann er wegen Eigenbedarf kündigen. Ihr müsstest lediglich ausführen, warum du dort einziehen willst. Das könnte sein, weil du gern bei deinem Vater in der Nähe bist, oder weil du eine Wohnung brauchst.

    Ihr dürft euch aber nicht wieder von dem Anwalt einschüchtern lassen. Wenn ich das mit der Mieterhöhung höre, habt ihr euch echt den Schneid abkaufen lassen.

    Wenn ihr die Mieter raus habt, müßtest du aber eine gewisse Zeit dort einziehen.

    Gruss
    H H

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