Mietschuldenfreiheitserklärung

  • Hallo,

    mein Freund und ich wollen zum 31.7 (offizielle Kündiungsfrist) aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
    Nun drängen wir den Vermieter seit 2 Monaten dass er uns die Mietschuldenfreiheitserklärung zuschickt, dies tat er bislang nicht, so dass es uns nicht möglich war eine neue Bleibe zu finden.
    Mein Freund hat dem Vermieter damals geschrieben, ob es möglich wäre bereits zum 30.6 auszuziehen - eben über Nachmieter.
    Nun schrieb ich dem Vermieter heute wieder, dass wir den Nachweis benötigen.
    Heute schrieb er mir zurück, dass wir nicht zum 31.7 ausziehen müssen sondern zum 30.6, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist. Wir hatten in der Zeit jedoch keinerlei Besichtungen.

    Kann er das so einfach? bZw. kann er uns so einfach rauswerfen?

  • Zitat

    Heute schrieb er mir zurück, dass wir nicht zum 31.7 ausziehen müssen sondern zum 30.6, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist.

    Und in welcher Form?

    Aber wie auch immer. Vor Ende der Kündigungsfrist müßt Ihr nicht ausziehen. Wenn der VM so dämlich war die Wohnung früher neu zu vermieten ist das sein Pech.

    Eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (sch... Wort) auszustellen ist der Vermieter nicht verpflichtet.

    Ersatzweise könnt Ihr dem potentiellen neuen Vermieter Kontoauszüge, aus denen die Mietzahlungen ersichtlich sind, vorlegen.

  • er plädiert darauf, dass wir zum 30.6 raus gehen.
    ich habe ihm geschrieben, dass es lediglich eine Option war, falls wir Nachmieter finden würden.
    Das ganze schrieb mein Freund damals dem Vermieter über WhatsApp.
    Er meint, WhatsApp ist genauso gültig wie ein Brief mit unterschrift.
    Er meint auch, dass wir ja dann der Person die Hotelkosten zahlen können.

  • ich habe ihm nun geschrieben, dass das gepräch mit meinem Freund keine Gültigkeit hat, da meine Unterschrift fehlt.
    Was er mit ihm ausmacht oder bespricht ist schön und gut.. wenn jedoch meine Zustimmung fehlt, bringt das ganze gar nichts.
    Da ich ebenfalls den Mietvertrag unterschrieben habe.

  • Rele,
    vergiss' WhatsApp, SMS, E-Mail - dieser elektronische Mist hat keinerlei Rechtsgültigkeit.
    Wenn Ihr bereits zum 30.06. eine neue Bleibe gefunden habt UND der jetzige VM bereits zum 01.07. weitervermietet hat oder möchte, dann tut ihm doch den Gefallen und zieht aus. Ich würde hierüber einen zweizeiligen Aufhebungsvertrag abschliessen MIT der Bescheinigung des VM, denn die letzte (Juni-) Miete dürfte doch schon bezahlt sein.

  • Zitat

    vergiss' WhatsApp, SMS, E-Mail - dieser elektronische Mist hat keinerlei Rechtsgültigkeit.


    Nur zur Info: das ist so nicht ganz richtig. Nicht für alles ist die Schriftform nötig.

  • Nur zur Info: das ist so nicht ganz richtig. Nicht für alles ist die Schriftform nötig.


    Das eine schliesst das andere nicht zwangsweise aus.

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