Duisburger Jung,
- In Mietverträgen braucht überhaupt keine Wohnfläche angegeben zu werden (genauer wäre ohnehin die Mietfläche bzw. Nutzfläche), ... Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.
Genau das ist die arglistige Täuschung.
20 Seiten Vertrag, aber oft stehen die QM nicht drin. Haha da kann man nur lachen