Beiträge von Berny

    predatore:

    "und meinte der Teppich gehört nicht dazu, schließlich hätten wir Ihn nicht bezahlt"
    Somit gehört er automatisch zur Mietsache.

    "und er würde nicht im Mietvertrag stehen"
    Muss auch nicht zwangsweise.

    "und ich solle ihm nicht mit § kommen und als Vermieter könne man das ausgrenzen."
    Wer zuletzt lacht, ...

    "Sie soll doch Eigenbedarf machen und uns raus schmeißen,"
    Selten so "gelacht"...
    Dann halte uns mal weiter auf dem Laufenden...;)

    Dementsprechend haben wir uns auch einen Rechtsanwalt gesucht. Mittlerweile hat unser ehemaliger Vermieter zugegeben, dass seine Forderung "versehentlich" Posten enthielt, die wir nicht zahlen müssen.


    Wie schon geschrieben, wendet Euch an Euern Anwalt. Er könnte ja auch mal prüfen, ob nicht der § 263 StGB zur Anwendung kommen könnte.

    grünerFrosch:

    "Das Zimmer ist aber nicht möbliert."
    Hat er eigene Möbel oder schläft und lebt er auf nacktem Boden?

    "Könnte ich mich auf "BGB § 543 berufen,"
    Er hat aber z.Zt. keine Rückstände?

    "Ich muss ihm also eine schriftliche Kündigung geben"
    Nicht muss, sondern müsste.

    "gibt es dafür Vorlagen? Habe trotz Google nichts finden können"
    Do it again.

    "Brauche ich eine Bestätigung seinerseits?"
    Wäre sinnvoll. Oder Zeugen für die Übergabe an ihn.

    Hi,
    sorry, und was meinst Du?
    MfG
    marne


    1. Ich kann grundsätzlich nur das beim Finanzamt absetzen, von dem ich die Originalrechnung habe oder auf Nachfrage eine schlüssige Erklärung liefern kann.
    2. Auf der Rechnung steht ja auch das Datum der Arbeitsausführung drauf.

    jisi:

    "...mein Onkel nicht nur selber in der Wohnung gehaust haben soll sonder 2 Freunde von ihm noch welche dauerhaft betrunken waren, im Treppenhaus geraucht haben bis tief in die Nacht laut miteinander gesprochen haben, morgens um 6Uhr mit irgendwelchen Gegenständen gegen die Wand schlugen, Haustür und Wohnungsstür entweder komplett offen stehen haben oder so fest zugeworfen das die Nachbarn senkrecht im Bett saßen und wenn Nachbarn sie drauf angesprochen haben das es zu laut sein sollen die noch ausfallend geworden sein."
    Diese Schuhe hast Du Dir anzuziehen.

    "Es ist zwar mein Onkel aber dieses Verhalten ist richtig Assizozial...
    Das von meinem Onkel ist ein einmaliger vorfall gewesen,"
    Solche Personen würden meine Wohnung nur EINMAL im Leben von innen sehen.

    "ich selber halte mich nur am Wochenende in der Wohnung auf unter der Woche wohne ich bei meinem Freund. Fahre nur nach der Arbeit kurz nach Hause 30min und dann bin ich wieder verschwunden."
    Dein Privatleben...kannst Du gestalten wie Du willst, solange nicht andere...


    330 m³ Wasser für eine 8 köpfige Familie ist der Verbrauch, den die Statistiker für diese Personenzahl berechnet haben.


    In dem von mir verwalteten MFH liegen die Werte ähnlich: Kanpp 40m³ p.P. und Jahr.
    Ich verstehe auch nicht, was das Gerede von den Druckminderern soll:
    Wenn die defekt sind, funktionieren sie nicht mehr und der VM hat sie instandsetzen zu lassen auf seine Kosten.
    Wenn sie Wasser verlieren, steht das Haus unter Wasser und die Schadenbehebungspflicht und Folgeschäden treffen auch hier den Vermieter. War das der Fall?

    maeusepubs:

    "Nach durchsicht der Wasserabrechnung haben wir 2011 330cbm Wasser verbraucht, in den 5 Jahren davor waren es immer umdie 170cbm."
    Für wieviel Personen?

    "Anfang 2011 wurde ein defekter Druckminderer ausgebaut, kurze Zeit darauf der Wasserzähler."

    Nur ausgebaut??
    Von wem?

    "Jetzt ist heute folgendes passiert, wie in letzter Zeit fast täglich bin ich zum Wasserzähler,"
    Hauswasserzähler oder Wohnungs-/Zwischenzähler?

    "im gegensatz zu gestern einen verbrauch von 6cbm anzeigte sofort nen Installateur gerufen, der stellte 2 defekte Toilettenschwimmer fest"
    In welchen Wohnungen?
    Wv. WE hat das Haus?

    Meinem Vorredner Bokiwi schliesse ich mich an.
    Für die "Schand"taten der Besucher ist der Mieter ganz klar verantwortlich.
    Wenn dies jedoch ein einmaliges Ereignis bleiben sollte, sehe ich keinen Grund zu einer Kündigung.
    Ich würde die Beschwerdeführer kurz formlos schriftlich um Entschuldigung bitten.

    Sollte es sich aber um ZWISCHENABLESUNGEN handeln, dann hat dieses 50,00 Euro Anhang am Mietvertrag eine andere Bedeutung. Gegebenfalls kann das dann eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermieter sein.


    So wird es wohl sein, denn sonst gehen Zwischenablesekosten (insbesonders bei Heizkörpern) zulasten des Vermieters.

    marne:

    "Nach meinem Auszug am 03.02.2012 bekam ich endlich meine Kautionsrückzahlung nach mehreren Aufforderungen."
    Aha, wieviele Aufforderungen denn innerhalb von 3 oder 4 Wochen...?
    Wann endete der Mietvertrag?

    "Die Wartungsarbeiten wurden von einer Installationsfirma alle 2 Jahre durchgeführt. Die letzte Wartung wurde im Februar 2010 durchgeführt."
    Wann GENAU wurden die beiden letzten Wartungsarbeiten durchgeführt?

    Meine Mutter hat die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet. Also hätte ich eine Bestätigung.
    Ob der Vater von meinem Mitbewohner das auch getan hat müsste ich noch in Erfahrung bringen.


    Kündigungen sollte man niemals per Einschreiben+Rückschein schicken, sondern per Einwurfeinschreiben ODER durch Boten bzw. mit Zeugen in den Briefkasten des Empfängers "einlegen", oder unter der Wohnungseingangstür durchschieben. Beim Einwurf einschreiben bestätigt der Zusteller, dass er es in den Bk des Empfängers eingelegt hat.
    EBf+RS müsste der abwesende Empfänger innerhalb einer Woche bei der Post abholen. Tut er das nicht, gilt es als ihm NICHT zugegangen.
    Wenn Du jedoch den von ihm quittierten Rückschein hast, isses ja juut (falls beweisbar ist, WAS im Briefumschlag war...:cool:).

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