Kündigung Untermieter (kein schriftlicher Vertrag)

  • Hallo,

    ich wohne in einer WG (als Hauptmieter) und habe seit 2 Monaten einen Mitbewohner. Dieser sollte eigentlich als Untermieter dort wohnen. Aber da er jetzt zum 3. mal seine Miete nicht (pünktlich) bezahlt hat, möchte ich ihm kündigen. Er möchte aber nicht ausziehen.
    Gilt hier der "mündliche Mietvertrag"? Er hat mir 2 Mieten erst 2 Monate bzw. einen Monat zu spät gegeben. Ist das ein Kündigungsgrund? Oder gelten hier diese 6 Monate Kündigungsfrist ohne Grund?
    Kann ich zur Not die Polizei rufen und ihn rausschmeissen?
    Mag mir nur weiteren Ärger ersparen.. und wäre für ein paar Tipps sehr dankbar!

  • danke dir schonmal für die Antwort und den Link.

    Habe mich noch ein bisschen durchs BGB gelesen.

    Es scheint ja einen Unterschied zu machen, ob das Zimmer möbliert oder nicht möbliert vermietet wird. Das Zimmer ist aber nicht möbliert.

    Könnte ich mich auf "BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund " berufen, wo unter (2) 3. steht " der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht."

    Ich hoffe das fällt jetzt nicht unter Rechtsberatung. Ich möchte meinem Mitbewohner nur etwas vorlegen, damit sich die Diskussionen erübrigen.

    Ich muss ihm also eine schriftliche Kündigung geben (gibt es dafür Vorlagen? Habe trotz Google nichts finden können). Brauche ich eine Bestätigung seinerseits?

    Danke nochmal :)

  • grünerFrosch:

    "Das Zimmer ist aber nicht möbliert."
    Hat er eigene Möbel oder schläft und lebt er auf nacktem Boden?

    "Könnte ich mich auf "BGB § 543 berufen,"
    Er hat aber z.Zt. keine Rückstände?

    "Ich muss ihm also eine schriftliche Kündigung geben"
    Nicht muss, sondern müsste.

    "gibt es dafür Vorlagen? Habe trotz Google nichts finden können"
    Do it again.

    "Brauche ich eine Bestätigung seinerseits?"
    Wäre sinnvoll. Oder Zeugen für die Übergabe an ihn.

  • "Das Zimmer ist aber nicht möbliert."
    Hat er eigene Möbel oder schläft und lebt er auf nacktem Boden?

    "Könnte ich mich auf "BGB § 543 berufen,"
    Er hat aber z.Zt. keine Rückstände?

    Er hat eigene Möbel. Es ist eine Wohngemeinschaft.

    Er hatte 2 Monate lang Rückstände, die sind jetzt bezahlt. Allerdings hat er jetzt wieder keine Miete (die er ja laut BGB bis zum 3. Werktag des Monats zahlen müsste, oder hab ich das falsch verstanden?) gezahlt.
    Ich habe schon mit ihm geredet und ihn (mündlich) abgemahnt. Reicht das für die fristlose Kündigung?

    Oder welche Frist muss ich genau beachten? Kündigung is zum 15. des Monats? 3 Monate? 6 Monate?

    Besser noch einen schriftlichen Vertrag machen? Kann er bei einem mündlichen Vertrag haftbar für Schäden gemacht werden?

    Vielen dank

  • grünerFrosch:

    "Er hat eigene Möbel. Es ist eine Wohngemeinschaft."
    Dann gehe ich davon aus, dass Ihr einen mündlichen MV habt.

    "Allerdings hat er jetzt wieder keine Miete (die er ja laut BGB bis zum 3. Werktag des Monats zahlen müsste, oder hab ich das falsch verstanden?) gezahlt."
    'Richtig'.

    "Ich habe schon mit ihm geredet und ihn (mündlich) abgemahnt."
    Schriftlich nachweislich wäre grundsätzlich besser.

    "Reicht das für die fristlose Kündigung?"
    Nein, es müssten 2 MM rückständig sein.

    "Kann er bei einem mündlichen Vertrag haftbar für Schäden gemacht werden?"
    Hat damit nichts zu tun. Siehe § 823 BGB.

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