Kündigung nach 1 Monat

  • Hallo, ich lebe jetzt seit einem Monat in meiner neuen Mietwohnung, war jetzt 5 Tage verreist und habe jemandem meinen Schlüssel gegeben um meine Haustiere zu Füttern in der Zeit, Dieser jenige hat aber zu der Zeit nicht nur meine Tiere gefüttert sonder er hat sich auch rausgenommen in meiner Wohnung zu hausen, sich dahin Freunde einzuladen und unter der Woche eine Party zu Veranstalten Türen wurden geknallt oder die wohnungs und haustür stand komplett offen, im treppenhaus lagen zigarettenstummel ect...
    Darauf hin haben sich die kompletten anderen Hausbewohner bei meinem Vermieter beschwert und dieser hat mir gestern eine Kündigung geschrieben das ich in 3 mon ausziehen muss! demjenigen dem ich den schlüssel gegeben habe war mein onkel... was kann ich jetzt tun? möchte nicht wieder umziehen

  • Sei froh, dass du noch 3 Monate Zeit hast, dir eine neue Wohnung zu suchen. Dein Vermieter hätte dich auch fristlos auf die Straße setzen können!

    Ohne vorherige Abmahnung sicherlich nicht.....

    Auch für eine fristgenmäße Kündigung muss ein Kündigungsgrund vorliegen, der in der Kündigung anzugeben ist. Diese Gründe sind in

    § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters

    geregelt. Ich hege zumindest leise Zweiel, dass der hier vorgeworfene Tatbestand als eine nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung gewertet werden kann.

  • und was soll ich jetzt machen, muss ich mir einen anwalt nehmen und muss er abmahnungen schreiben? er sagte er darf mir ohne kündigungsgrund eine kündigung mit 3 monatiger fist schreiben.
    alles gute zureden und entschuldigen hat nix genutzt bisher. er will abwarten was die eigentümerversammlug ergibt am15.3 und bis dahin bleibt die kündigung bestehen.

  • Such dir anstatt einen Anwalt lieber eine neue Wohnung. In dieser hast du ausgeschi**** bis zur Steinzeit und drei Tage weiter. Auch wenn eine Abmahnung bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nötig gewesen wäre, hätten die Vorkommnisse (wie von dir beschrieben) auch für eine fristlose gereicht.

  • Zitat

    er sagte er darf mir ohne kündigungsgrund eine kündigung mit 3 monatiger fist schreiben.

    Absoluter Blödsinn. Aber manchmal frage ich mich, ob gepostete Links überhaupt gelesen werden :(

    Denn § 573(3)BGB sagt doch eindeutig: Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben

    Ohne Angabe des Kündigungsgrund ist die Kündigung hinfällig.

  • Ich hab das schon gelesen.
    aber gillt die grundsätzlich oder ist das von dem mietvertrag abhängig?

    Mainschwimmer, die hausgemeinschaft oder auch der vermieter kann sich über mich nie beschweren bin unter der woche arbeiten bis 17 uhr dann geh ich kurz heim und bin dann wieder verschwunden. halte mich nur am we in der wohnung eigentlich auf bin mit sicherheit einer der ruihgsten mieter... nur diese tage wo radau war hab ich mir das zu schulden kommen lassen.

  • "Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig."

    Da steht aber das entweder frist gerechte kündigung oder erfolgloses abmahnen...! das heisst er braucht keine abmahnung?

  • Es geht hier bei der Anfrage um eine fristgerechte Kündigung. Zur Erinnerung:

    BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
    ........
    2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    ........
    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, das ist jedoch bei einer fristlosen Kündigung notwendig.

    Somit wäre aus meiner Sicht alles rechtens.

  • Hallo jisi,
    Das der Vorfall in Ihrer Wohnung nicht ganz OK war, haben Sie ja schon den Vermieter und gegebenfall den Mitbewohner klar gemacht. Deshalb kann es wichtiger sein, wie die Kuendigung lautet bzw. an Sie erfolgt ist. Denn eine Kuendigung muss gewisse Kriterien erfuellen um ueberhaupt Gueltigkeit zu bekommen.
    Wenn der Vermieter Sie kuendigt, dann benoetigt er ein berechtigtes Interesse daran. Deshalb ist es ersteinmal wichtig was ueberhaupt in der Kuendigung fuer ein Kuendigungsgrund angegeben wurde. Und wie ist die Kuendigung ueberhaupt geschrieben worden ist, in Bezug auf die Form.
    Infos zu der Kuendigungsform:
    > Die Kuendigung von Wohnraum muss schriftlich erfolgen
    > Die Kuendigung muss begreundet sein.( berechtigtes Interesse des Vermieters ) Der Vermieter muss konkret darstellen was der Grund der Kuendigung ist. Fehlt diese Begruendung kann das ein Vorteil fuer Sie sein.
    > Mit der Kuendigung muss eine Information ueber das Widerspruchrecht des Mieters vorhanden sein. Achtung dies kann auch muendlich erfolgen. Fehlt diese Information, kann das ein Vorteil fuer den Mieter sein.

    Infos zu berechtigtes Interesse Paragraf 573 BGB
    > bei schuldhafter und nicht unerhelbliche Vertragsverletzung durch den Mieter. ACHTUNG: Hier muss das Verschulden vom Mieter erfolgen und nicht von einen Dritten. In Ihren Fall waehre Ihr Onkel event. der Dritte

    Fazit:
    Man kann den Termin der Eigentuemerversammlung abwarten und das weitere Vorgehen des Vermieters beobachten. Sobald die wichtige Kriterien eine Kuendigung nicht vorhanden sind, koennte es den Vermieter schwer fallen sie zu kuendigen. Gegebenfalls sich mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (1. März 2012 um 21:17)

  • Meinem Vorredner Bokiwi schliesse ich mich an.
    Für die "Schand"taten der Besucher ist der Mieter ganz klar verantwortlich.
    Wenn dies jedoch ein einmaliges Ereignis bleiben sollte, sehe ich keinen Grund zu einer Kündigung.
    Ich würde die Beschwerdeführer kurz formlos schriftlich um Entschuldigung bitten.

  • Einmalige Verfehlung würd ich auch rügen, bevor ich eine fristgemäße Kündigung aussprechen würde. Es bleibt aber die freie Entscheidung des Vermieters.
    So ein Vorgehen erscheint mir aber doch etwas seltsam; wer weiß was da möglicherweise noch Gründe sein könnten.

  • Danke schonmal für die Antworten.
    Ich habe Gestern mal mit 2 Hausbewohnern sprechen können und es ist so das bei uns im Haus SEHR viel wert auf ruhe gelegt wird, unter mir wohnt ein junger Mann wenn der am Wochenende mal bisschen Musik an hat stört es mich nicht, aber andere Nachbarn beschweren sich dann sofort.
    Und laut meiner Nachbarn muss es wohl so gewesen sein das mein Onkel nicht nur selber in der Wohnung gehaust haben soll sonder 2 Freunde von ihm noch welche dauerhaft betrunken waren, im Treppenhaus geraucht haben bis tief in die Nacht laut miteinander gesprochen haben, morgens um 6Uhr mit irgendwelchen Gegenständen gegen die Wand schlugen, Haustür und Wohnungsstür entweder komplett offen stehen haben oder so fest zugeworfen das die Nachbarn senkrecht im Bett saßen und wenn Nachbarn sie drauf angesprochen haben das es zu laut sein sollen die noch ausfallend geworden sein. Es ist zwar mein Onkel aber dieses Verhalten ist richtig Assizozial... Es ist ein Modernes, neues und hochwertiges Haus indem nur normale Leute Wo jeder einem Job nachgeht und wo meine Wohnung 70qm 700€ Warmmiete kostet.
    Das von meinem Onkel ist ein einmaliger vorfall gewesen, weil ich selber halte mich nur am Wochenende in der Wohnung auf unter der Woche wohne ich bei meinem Freund. Fahre nur nach der Arbeit kurz nach Hause 30min und dann bin ich wieder verschwunden. Also mich sieht man da fast nie. Und wie mir ein Nachbar mitteilte sind die Nachbarn schon auf die Idee gekommen das ich evtl nur die Wohnung angemietet habe und diese dann an irgendwelche Penner untervermietet habe weil ich ja eh nie da bin.

  • jisi:

    "...mein Onkel nicht nur selber in der Wohnung gehaust haben soll sonder 2 Freunde von ihm noch welche dauerhaft betrunken waren, im Treppenhaus geraucht haben bis tief in die Nacht laut miteinander gesprochen haben, morgens um 6Uhr mit irgendwelchen Gegenständen gegen die Wand schlugen, Haustür und Wohnungsstür entweder komplett offen stehen haben oder so fest zugeworfen das die Nachbarn senkrecht im Bett saßen und wenn Nachbarn sie drauf angesprochen haben das es zu laut sein sollen die noch ausfallend geworden sein."
    Diese Schuhe hast Du Dir anzuziehen.

    "Es ist zwar mein Onkel aber dieses Verhalten ist richtig Assizozial...
    Das von meinem Onkel ist ein einmaliger vorfall gewesen,"
    Solche Personen würden meine Wohnung nur EINMAL im Leben von innen sehen.

    "ich selber halte mich nur am Wochenende in der Wohnung auf unter der Woche wohne ich bei meinem Freund. Fahre nur nach der Arbeit kurz nach Hause 30min und dann bin ich wieder verschwunden."
    Dein Privatleben...kannst Du gestalten wie Du willst, solange nicht andere...

  • Hm... da passt doch was nicht zusammen: Du schreibst du wärst ein ruhiger Mieter der um 17.00 Uhr heim kommt, dann wieder verschwindet und eigentlich nur am Wochenende lang da ist. ABER du hast Haustiere??? Wer so gut wie nie daheim ist sollte meines erachtens keine Tiere halten (es sei den Fische, die brauchen nicht unbedingt Gesellschaft).
    So nur mal nebenzu erwähnt

  • Hm... da passt doch was nicht zusammen:


    Du sagst es. Ich meinte (auch), dass es hier ab und an auch mal Trollpostings gibt, wie auch zuletzt eines von KölscheGirl (oder ähnlich). Was soll's.

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