VM akzeptiert Kündigung nicht

  • Hallo zusammen,

    ich hab mir hier mal die Informationen zur Kündigung durchgelesen, aber für meinen speziellen Fall nichts gefunden.

    Vorweg: Ich wohne in einer WG (beides Studenten) und der Vater von meinem Mitbewohner und meine Mutter haben einen gemeinsamen Mietvertrag für unsere WG unterschrieben.

    Nun wollten wir kündigen und der Vater meines Mitbewohners, sowie meine Mutter, haben seperate Kündigungen abgeschickt, weil unsere Eltern in unterschiedlichen Städten wohnen.
    In den Kündigungen wird jeweils Bezug auf die Kündigung des jeweils Anderen genommen. (Ich habe auch noch die Entwürfe, falls das weiterhilft)

    Der Vermieter hat uns nun mitgeteilt, dass die Kündigung nur rechtlich gültig ist, wenn beide Hauptmieter auf EINEM Papier unterschrieben haben.

    Entspricht das der Wahrheit, oder ist das ein Trick des Vermieters um Zeit zu schinden?

    Vielen Dank schonmal
    Gruetti

  • Ich würde da gar nicht so einen großen aufriss drum machen. lass deine mutter einfach ein schreiben aufsetzten indem steht das beide partein die wohnung fristgerecht kündigen, dies unterschreiben und dann einfach an den vater deines mitbewohners schicken, der es unterschreiben und dann dan den vm weiterleiten.

  • Erstmal danke für die Antwort.

    Mein Problem ist, dass wir zum 31.5.2012 kündigen wollten und mein Umzug schon weitgehend geplant ist. Die Kündigungen wurden entsprechend vor einer Woche verschickt.

    Da jetzt erst die Rückmeldung, kam können wir die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten und müssten im Zweifelsfall noch einen Monat länger hier wohnen.


    Grüße
    Gruetti

  • Ich würde da gar nicht so einen großen aufriss drum machen. lass deine mutter einfach ein schreiben aufsetzten indem steht das beide partein die wohnung fristgerecht kündigen, dies unterschreiben und dann einfach an den vater deines mitbewohners schicken, der es unterschreiben und dann dan den vm weiterleiten.


    Das wäre die bessere Lösung Mitte Feb. gewesen, aber nicht jetzt, wo in zwei Tagen die KdgFrist zum 31.05. sein wird.
    Übrigens bin ich der Meinung, wenn beide Mieter nachweislich rechtzeitig zum gleichen Termin kündigen, dass da so i.O. ist. Habe noch nie gelesen, dass das auf einem Blatt (rosa:o) Papier stehen muss.

  • Da jetzt erst die Rückmeldung, kam ...


    Hoppla, der VM hat bereits bestätigt, dass er beide Kündigungen bekommen hat? Dann notieren, wann er hat wie bestätigt, wer kann das bezeugen.

  • Danke für den Ratschlag.

    Dann werde ich mich wohl nochmal mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

    Noch eine Frage:
    Ich habe im Internet bereits ausgiebig nach einer Gesetzesgrundlage gesucht, die die Behauptung des Vermieters bestätigen würde, bin jedoch nicht fündig geworden.

    Hat jemand vielleicht einen Link unter dem ich möglicherweise eine derartige Gesetzesgrundlage finden könnte? Nur damit ich Irgendwas in der Hand habe.

    Wenn Ihnen spontan Nichts einfällt, dann begebe ich mich selbst nochmal auf die Suche.


    Grüße
    Gruetti

  • Meine Mutter hat die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet. Also hätte ich eine Bestätigung.

    Ob der Vater von meinem Mitbewohner das auch getan hat müsste ich noch in Erfahrung bringen.

  • Offenbar ist die Kündigung meines Mitbewohners nicht angekommen. Ich reg mich grade etwas auf.

    ...wo in zwei Tagen die KdgFrist zum 31.05. sein wird.

    Also haben wir noch zwei Tage Zeit die fehlende Kündigung zu übermitteln?


    Grüße
    Gruetti

  • Meine Mutter hat die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet. Also hätte ich eine Bestätigung.
    Ob der Vater von meinem Mitbewohner das auch getan hat müsste ich noch in Erfahrung bringen.


    Kündigungen sollte man niemals per Einschreiben+Rückschein schicken, sondern per Einwurfeinschreiben ODER durch Boten bzw. mit Zeugen in den Briefkasten des Empfängers "einlegen", oder unter der Wohnungseingangstür durchschieben. Beim Einwurf einschreiben bestätigt der Zusteller, dass er es in den Bk des Empfängers eingelegt hat.
    EBf+RS müsste der abwesende Empfänger innerhalb einer Woche bei der Post abholen. Tut er das nicht, gilt es als ihm NICHT zugegangen.
    Wenn Du jedoch den von ihm quittierten Rückschein hast, isses ja juut (falls beweisbar ist, WAS im Briefumschlag war...:cool:).

  • Hab ich jetzt auch herausgefunden, danke. ;)

    Dann versuchen wir mal die Kündigung noch bis zum 3. zu übermitteln.


    Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe
    Gruetti :)

  • Zitat

    Noch eine Frage:
    Ich habe im Internet bereits ausgiebig nach einer Gesetzesgrundlage gesucht, die die Behauptung des Vermieters bestätigen würde, bin jedoch nicht fündig geworden.

    Da werden Sie sicherlich nichts finden. Denn die Aussage Ihres Vermieters, dass die Kündigung nur auf einem von beiden Mietern gemeinsam unterschriebenen Blatt Papier zulässig ist, halte ich für Blödsinn.

  • Wenn beiderseitige Willensübereinstimmung vorliegt, ist das so gesetzeskonform. Das das auf einen Blatt Papier geschehen muß ist kompletter Blödsinn. Nachstens fordert man noch, rosa Parfümpapier zu benutzen.

  • Naja ganz so abwegig ist das ganze nicht. Der Vermieter hat hier wohl den § 126 BGB zur Schriftform gelesen. Ich würde als interessierter Laie jedoch die Kündigung nicht als Vertrag nach (2) interpretieren.

    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

    (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

    Hier versucht der Vermieter wohl tatsächlich zu tricksen.

    Die Kündigung muss von allen Mietern gegenüber allen Vermietern ausgesprochen werden und wie oben schon beschrieben, schriftlich, am besten per Einwurfeinschreiben bzw. Boten zugestellt werden. Die Argumentation die Kündigung als nicht wirksam darzustellen mit "auf einem Blatt unterschrieben" halte ich für Unfug.

    Es müssen jedoch alle Mietparteien fristgerecht, nachweisbar in Schriftform kündigen. Also z.B. nicht per Fax.

  • Ich sag ja .. isses natürlich nicht. Aber nur so könnte ich mir diesen Irrtum des Vermieters erklären.

    Dass er die Eltern mit in den Mietvertrag genommen hat, deutet zumindest mal auf nicht ganz unbedarftes Vorgehen hin.

    Leider erlebt man es oft, dass Paragraphen gerne so gelesen werden, wie man sie gerne hätte und nicht wie sie wirklich zu verstehen sind.

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