Wer muss was Instandsetzen bitte um hilfe

  • Hallo zusammen-Also ich hätte da die eine oder andere Frage!

    1. wir sind vor 3 Jahren in unsere Wohnung eingezogen mit einen alten Küchenblock drinne, im Mietvertrag steht mit Kochgelegenheit drin, wir wollen uns nun endlich eine neue Küche zulegen und fragen uns nun, wem gehört die alte Küche und wer muss diese entfernen bzw entsorgen?, wir oder der Vermieter? ( ich muss dazu sagen wir hatten im letzten Jahr einen Vermieterwechsel).
    2. im Letzten Jahr hatten wir eine Sanierung der Heizung, sprich wir haben neue Heizungen bekommen ( vor Vermieterwechsel) wir hatten vorher E- Heizungen und nun wo die großen Dinger standen sind jetzt Lücken im Teppich. also ist der auch hinüber ( war beim Einzug neu vom Vermieter gelegt worden) Frage: haben wir ein Recht das dieser Teppich ( mehrer Räume) instand gesetzt bzw erneuert wird? und da neuer Vermieter da ist, muss der das machen oder der Alte noch?.

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr uns weiterhelfen könntet

    lg

  • predatore:

    "wir sind vor 3 Jahren in unsere Wohnung eingezogen mit einen alten Küchenblock drinne, im Mietvertrag steht mit Kochgelegenheit drin, wir wollen uns nun endlich eine neue Küche zulegen und fragen uns nun, wem gehört die alte Küche"
    Dem Vermieter.

    "wer muss diese entfernen bzw entsorgen?"
    Niemand. Ihr müsst Euch einigen.

    "ich muss dazu sagen wir hatten im letzten Jahr einen Vermieterwechsel)."
    Ist unerheblich.

    "im Letzten Jahr hatten wir eine Sanierung der Heizung, sprich wir haben neue Heizungen bekommen (vor Vermieterwechsel) wir hatten vorher E- Heizungen und nun wo die großen Dinger standen sind jetzt Lücken im Teppich. also ist der auch hinüber ( war beim Einzug neu vom Vermieter gelegt worden) Frage: haben wir ein Recht das dieser Teppich ( mehrer Räume) instand gesetzt bzw erneuert wird?"
    Ich würde mit dem Vermieter sprechen.

    "da neuer Vermieter da ist, muss der das machen oder der Alte noch?."
    Der neue bzw. jeweilige VM ist Euer Ansprechpartner.

  • tjoar wir haben nun mit der neuen Vermieterin gesprochen und die nimmt sich nix an, Zitat: ist doch nicht ihr Problem (sie hat kein Geld für sowas, da sie ja das Haus abbezahlen muss. und der Boden währe ja schließlich Mietersache) .
    Müssen wir jetzt mit riesen Löchern im Teppich in 3 Räumen leben? wir haben ein 3 Jährigen Sohn der auf den Boden spielt und somit auch auf blanken Estrich ( wir haben sogar angeboten 50% der Kosten für einen neuen Boden zu übernehmen) hat den keiner Ahnung oder paar Gesetzes Texte. das wir doch an unser Recht kommen? bitte ist echt wichtig.

    Einmal editiert, zuletzt von predatore (24. Februar 2012 um 20:58)

  • Zitat: ist doch nicht ihr Problem (sie hat kein Geld für sowas, da sie ja das Haus abbezahlen muss. und der Boden währe ja schließlich Mietersache) .


    Da irrt sie. Ein Blick in den § 535 BGB erleuchtet die Sicht: Der VM hat die Mietsache i.O. zu halten, der Mieter ist für Schönheitsreparaturen zu ständig. Will heissen: Löcher, die der M nicht verursacht hat, sind VM-Sache. Abnutzungsspuren (Laufwege bapw.) sind Mietersache, jedoch auch hier durch bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache bereits mit der Grundmiete abgegolten. Die Löcher hier wurden ja vom VM durch Umbauarbeiten innerhalb der Mietsache verursacht.
    Ob ein VM finanziell leistungsfähig ist oder nicht, ist unerheblich.
    Alles meine unmassgebliche Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. Februar 2012 um 22:21)

  • danke Berni für die schnelle Antwort, also liegt sie doch falsch, nur nun die Frage wie wir Ihr das Klar machen, mit Mängelrüge oder einfach § am Kopf knallen und warten was sie sagt!oder gibt es da nen guten anderen Weg?. Ich fand den Spruch von Ihr der Teppich sei Mieter Sache sehr interessant besonders, da der schon vor Einzug in der Wohnung war.

  • nun die Frage wie wir Ihr das Klar machen, mit Mängelrüge oder einfach § am Kopf knallen und warten was sie sagt!


    Ich würde schriftlich nachweislich einen bzw. die Mängel schildern und mit Hinweis auf die Rechtsvorschrift die Behebung innerhalb angemessener Frist einfordern, um eine Mietminderung zu vermeiden.
    Wie gesagt, so würde ich handeln.

  • erstmal vielen Dank Berny für die Antworten, wir haben eben nochmal versucht vernünftig mit unserer Vermieterin zu sprechen, und sie auch auf den § 535BGB hingewiesen, darauf kam von ihr nur, Teppichboden sei nicht Bestandteil, nur der Estrich, und was wir überhaupt wollen, wir hätten den Boden doch vom Vormieter übernommen. was wir nicht haben (wissentlich), der Boden war vorm Einzug drinn und sah neu aus.

    LG Predatore

  • darauf kam von ihr nur, Teppichboden sei nicht Bestandteil,
    wir hätten den Boden doch vom Vormieter übernommen. LG Predatore


    Der Teppichboden war bei Euerm Einzug bereits in der Mietsache. Ihr habt die Mietsache vom Vermieter übernommen. Mit irgendwelchen Vormietern hattet Ihr keine Verträge.
    Dieses ist meine unverbindliche Meinung, wohlgemerkt.
    Gibt es im Mietvertrag etwas bzgl. des Teppichbodens?
    Kann man über diese Stelle nicht etwas Adäquates drüberlegen?

  • ne im Mietvertrag steht nix mit Teppichboden, und es sind Löcher in den Maßen 50cm mal 90 cm und drüber legen wäre schlecht, da die neue Heizung auf Stelzen steht und diese in den Löchern sind

  • ne im Mietvertrag steht nix mit Teppichboden, und es sind Löcher in den Maßen 50cm mal 90 cm und drüber legen wäre schlecht, da die neue Heizung auf Stelzen steht und diese in den Löchern sind


    Verstehe. Würde mir wohl auch nicht schmecken.
    Als Mieter und auch Vermieter kann ich hier auch nur meine Meinung äussern...
    Falls ihr weiterhin auf der Stelle treten solltet - vielleicht wäre Kostenteilung für einen neuen TB eine Möglichkeit? - kann ich nur den Besuch eines Fachanwalts empfehlen... (für eine "Erstberatung", das ist preiswerter).

  • So ein kleines Update: wir haben mit unserer Vermieterin ein neuen Termin vereinbart um die Sache nochmal in Ruhe zu beschprechen. Termin war heute, sie brachte Ihren Vater mit (selber Vermieter).Auf den Hinweis, dass laut BGB § 535 die Instandhaltung gemacht werden müsse, wurde der auf einmal aggresiv aufbrausend und meinte der Teppich gehört nicht dazu, schließlich hätten wir Ihn nicht bezahlt und er würde nicht im Mietvertrag stehen und ich solle ihm nicht mit § kommen und als Vermieter könne man das ausgrenzen. Da könne ja jeder kommen, wenn sie das hier macht, dann wollen alles was gemacht haben. Sie soll doch Eigenbedarf machen und uns raus schmeißen, wir würden ja eh nur Ärger in Zukunft machen. Klasse Sache

  • predatore:

    "und meinte der Teppich gehört nicht dazu, schließlich hätten wir Ihn nicht bezahlt"
    Somit gehört er automatisch zur Mietsache.

    "und er würde nicht im Mietvertrag stehen"
    Muss auch nicht zwangsweise.

    "und ich solle ihm nicht mit § kommen und als Vermieter könne man das ausgrenzen."
    Wer zuletzt lacht, ...

    "Sie soll doch Eigenbedarf machen und uns raus schmeißen,"
    Selten so "gelacht"...
    Dann halte uns mal weiter auf dem Laufenden...;)

  • werd ich machen, gehe Montag zum Rechtsanwalt, der mir von meiner Rechtschutzversicherung (derer Anwaltshotline) empfohlen wurde. jetzt gehts nurnoch zweitrangig um den Teppich oder sonst irgendwas , jetzt gehts darum, das solche arroganten Vermieter, die meinen sie haben Geld und deshalb können sie sich alles erlauben, auch mal einen Dämpfer bekommen und mal lernen, das wir Mieter uns nicht alles gefallen lassen müssen.

  • werd ich machen, gehe Montag zum Rechtsanwalt, der mir von meiner Rechtschutzversicherung (derer Anwaltshotline) empfohlen wurde. jetzt gehts nurnoch zweitrangig um den Teppich oder sonst irgendwas , jetzt gehts darum, das solche arroganten Vermieter, die meinen sie haben Geld und deshalb können sie sich alles erlauben, auch mal einen Dämpfer bekommen und mal lernen, das wir Mieter uns nicht alles gefallen lassen müssen.


    Wie Du Dir bei nüchterner Betrachtngsweise vielleicht denken kannst, ist es oftmals genauso, bloss umgekehrt... Es gibt genügend VM, die sich ihre für das Alter vorgesehene Immobilie inzwischen durch tolle Mieter verursacht abschminken konnten. Bin selbst M und VM.

  • Rein rechtlich geht nur eine Mietminderung durchzusetzen.
    Der Wohnwert durch die offenen Stellen im Fußboden ist dadurch eindeutig gemindert.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

  • Berny: ja leider gibt es auch solche Fälle. Ich lass mir aber von niemanden drohen, und das mit den Eigenbedarf anmelden, damit sie Mieter die im Recht sind, aus der Wohnung rausbekommen, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, war für mich eine Drohung.


    Kolinum: danke für die Antwort

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