Hallo liebe Forumsmitglieder,
nachdem ich hier schon mal gute Ratschläge bekam, versuche ich es noch ein mal.
Nach meinem Auszug am 03.02.2012 bekam ich endlich meine Kautionsrückzahlung nach mehreren Aufforderungen. Allerdings hat mein Exvermieter Wartungsarbeiten für die Gastherme abgezogen. Die Wartungsarbeiten wurden von einer Installationsfirma alle 2 Jahre durchgeführt. Die letzte Wartung wurde im Februar 2010 durchgeführt. Angeblich wurde nach meinem Auszug wieder eine Wartung der Gastherme durchgeführt und diese Wartung wurde von der Kaution abgezogen. Wartungen an der Gastherme dürfen ja grundsätzlich dem Mieter belastet werden, aber hinterher nach Auszug?
Ist das so richtig?
Ich war der Meinung die Wartung gilt für die nächsten 2 Jahre und nicht rückwirkend 2 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
marne