Beiträge von Berny

    qwertz123456:

    "Ich habe mich schon von einem Anwalt beraten lassen, doch er sagte, dass da nichts mehr zu machen ist, da er nicht mehr rausfinden konnte wo der Vermieter heute wohnt.
    Vorher hat er jedoch gesagt, dass mir die Kaution auf jeden Fall zusteht, wenn für die "entstandenen Kosten" keine Rechnung innerhalb eines halben Jahres gestellt werden würde. Stimmt das? Kann ich doch noch etwas tun?"
    - Ja, halte Dich weiter an den Anwalt, oder erwartest Du von uns "Nicht-Rechtsgelehrten" etwa anders lautende Meinungen?

    "Der Vermieter hat damals in England gewohnt und eine Maklerin hat sich um die Vermietung der Wohnung gekümmert."
    - Dein/Euer Ansprechpartner ist derjenige, der im Mietvertrag benannt ist - es sei denn, Euch liegt eine anders lautende Vollmacht vor.

    Dufti:

    "Der Vermieter sagt er macht nichts weil er erst neue reingemacht hat ."
    - Na, dann ist doch soweit alles paletti.

    "Und nein leider macht es nicht der Zeitungsbote :P"
    - Und der Standortpfarrer will wohl auch nicht...?

    "Sorry hatte vergessen das es im Mietvertrag vermerkt wurde das wir einen neuen Boden bekommen in der Küche ."
    - Aha, endlich kommt's. Dann kannste ja endlich Nägel mit Köpfen machen.

    Hallo newbee,

    ohne die zwischenzeitlichen Posts gelesen zu haben...:

    "Nun werdet ihr sagen: "was steht denn im Übergabeprotokoll?" ja.... das sagt so ziemlich alles und nichts... die Formulierungen sind meiner Meinung nach alles andere als Eindeutig:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    "
    - Nöö, ich würde nach dem Beweis des ersten Anscheins sagen, dass alles paletti ist.

    "Damit das klar ist: Wir sind gerne bereit (und werden dies auch in jedem Fall tun) unsere Schäden (schmutzige Wände/Bohrlöcher etc) zu beseitigen, nicht aber die Wohnung für Ihn zu renovieren."
    - Würde ich auch so machen.

    PS: Habe jetzt mal die bisherigen Posts gelesen. Es dreht sich ja mal wieder um das Renovieren. Dieser Ausdruck ist in keinem Gesetz näher beschrieben, sodass zum "Leidwesen" der Anwälte, Richter und Gutachter hierüber trefflich prozessiert werden kann...:o

    Ich habe meine Whg. ja renoviert ( Bad neu, Küche neu, alle Türen/Türstöcke gestrichen, olle Fensterbretter weiß lackiert, alle Heizkörper lackiert, im WZ Schwedenofen eingebaut).
    Kann ich denn vom Eigentümer etwas zurückbekommen, wenn ich ausziehe. Ist ja ne Steigerung des Wohnwertes.


    Nein, kannste rechtlich nicht erwarten, lediglich drum bitten.

    wie das Haupthaus ausgestattet ist, weiß ich leider nicht, aber in meinem Hausflur befindet sich ein elektronischer Zähler, der m.E. den Durchfluss von Heizungswarmwasser misst.


    WMZ werden grundsätzlich in den Heizungsrückfluss eingeschleift. Sie haben ausserden eine Leitung zu einem Fühler, der in den Vorlauf eingeschleift ist. Gemessen wird der Unterschied zw. Vor- und Rücklauf. Was steht denn auf dem Zifferblatt?

    Rückständig ist ja wohl eher Euer selbst auszufüllendes Durchschlagzeugs.
    Heutzutage gibt es so einen modernen Kasten, der nennt sich PC, und daneben steht ein anderer Kasten, der nennt sich Drucker.
    Und in dem ersten Kasten ist so etwas, das nennt sich Software. Wenn ein Mieterauszug / -einzug ansteht, wird das Protokoll haus- und Wohnungsspezifisch erstellt mit allen wichtigen Wohnungseckdaten (z. B. Einrichtung, Zählernummern, Sonderausstattung, etc.).
    Was soll man das noch selber schreiben müssen, wenn man nur einen Klick machen muss.


    Theorie und Praxis... Du hast wohl zuviel "studiert"...
    Ich weigere mich, in eine leere Wohnung PC und Drucker mitzunehmen...:p

    Hallo dermoo,

    Vorab: Mit dem Vormieter hat der (Nach-)mieter nichts zu tun. Der Vertragspartner des Mieters ist der Vermieter.
    Wenn der Mieter beweisen kann, dass bei Übernahme der Mietsache die Zwischenwand bereits vorhanden war UND im MV nichts Gegenteiliges steht, gehört die LBW zur Mietsache.

    "Sie hat ihre Wohnung fristgerecht zum 01.10.2015 gekündigt"
    - Geht nicht. Entweder zum Monatsende 09 oder 10.

    "Im Mietervertrag ist festgehalten, dass die Abschlussrenovierung durch den Mieter zum Ende des Mietverhältnisses zu erfolgen hat."
    - Der Begriff "Renovierung" ist gesetzlich nicht näher definiert...

    "Der Vermieter verlangt nun von meiner Mutter, diese Änderungen des Vormierters "zurück zu bauen", bzw. im Fall der Einbauschränke, diese komplett weiß zu lackieren und die Wand ab zu reißen."
    - Verlangen kann er vieles...

    "Meinem Verständnis nach ist die Wohnung (bzw. deren Wände ohne Einbauschränke!) komplett zu weißen (aktuell sind Wohnzimmer und Flur in rot gestrichen,"
    - Wenn die jetzt bunten Wände bei Bezug weiss waren, richtig. Bunte Wände gelten als Beschädigungen.

    "..., aber wenn der Vermieter lieber weiße Wände möchte - dann bitte) und dann besenrein zu übergeben."
    - ... und ohne Beschädigungen, würde ich (auch) sagen.

    Ach Gott, wie ist unser Immobilienvergewaltiger rückständig...

    Meine VM-Gesellschaft mit 1100 WEs hat ÜPs mit vier Durchschriften: 1x Vormieter, 1x Nachmieter, je 1x in die Akten, 1x Hausmeister.
    Die werden an Ort und Stelle komplett ausgefüllt und unterschrieben. Wo, wer oder was ist bei Euch das Problem?

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