Hallo zusammen,
ich habe schon einen Thread zum Thema Verwertungskündigung aufgemacht und rausgefunden, dass - lt. Baureferat - keine Abrissgenehmigung vorliegt.
Wie dem auch sei. Ich wollte die erfahrenen Experten nur einmal fragen, ob denn eine Zweckentfremdungsgenehmigung (bei VORLIEGEN einer entsprechenden Abriss - bzw. Baugenehmigung) im Kündigungsschreiben an den Mieter vorhanden sein muss bzw. ob im Kündigungsschreiben diese auch explizit erwähnt werden muss.
Hatte hierzu mal ein Urteil des AG bzw. LG München gefunden (aber grad nicht parat)
Hat jemand Erfahrung? Danke für den Rat.
HHerbert