ungerechtfertigte Forderungen des Vermieters bei Auszug

  • Hi,
    ich bin neu hier, habe aber ein Prolem mit dem Vermieter. Wir (WG) haben unsere Wohnung zum 1.10. gekündigt und stehen nun vor dem Problem, dass unser Vermieter und wir unterschiedliche Ansichten haben, wie wir die Wohnung übergeben werden.
    Wir haben vor 5 Jahren die Wohnung unrenoviert übernommen und sollen nun alles renovieren.

    Hierzu habe ich im Netz folgendes gefunden:
    Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig. Mieter müssen in diesen Fällen weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. (AZ. VIII ZR 185/14 u.a.)

    Nun werdet ihr sagen: "was steht denn im Übergabeprotokoll?" ja.... das sagt so ziemlich alles und nichts... die Formulierungen sind meiner Meinung nach alles andere als Eindeutig:

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    Dann der Mietvertrag:

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    Auch hierzu habe ich im Netz einiges gefunden:
    Unzulässig sind starre Klauseln, die etwa Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen vorschreiben. Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Küche und Bad alle drei 3 Jahre renoviert werden müssen, Wohn- und Schlafräume alle vier bis fünf Jahre sowie Fenster, Türen und Heizkörper alle sechs Jahre, können Sie diese Vorgaben ignorieren.

    Seine Forderungen sind, dass wir die Wohnung komplett streichen, Wände, Türen, Heizungen und teilweise Tapezieren. Zudem sind im Badezimmer Atersbedingt Putzschuppen an der Decke lose. Diese will er aus eigene Kosten verputzen lassen, streichen wäre aber ebenfalls unsere Aufgabe. Der verlegte PVC Boden wurde auf Teppich verlegt, sodass sämtliche Möbel darauf unweigerlich Druckstellen hinterlassen. Auch den sollen wir ersetzen, weil wir hier hätten Vlies unter die Möbel legen sollen. Und wer weiß, was ihm noch so einfällt...

    Zum Schluss noch etwas zum schmunzeln (zumindest geht es mir so):
    Eine Ergänzung zum Mietvertrag, die er meinen Mitbewohnern aufgedrückt hat, als diese vor mir hier eingezogen sind.

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    Nach dem, was ich bisher gelesen habe sind seine Regelungen im Mietvertrag ungültig, wonach es nach dem BGB geregelt wird und dieses ist da sehr unbestimmt bzw. sagt halt nur dass es allgemein in einem ordentlichen Zustand übergeben werden muss.

    Damit das klar ist: Wir sind gerne bereit (und werden dies auch in jedem Fall tun) unsere Schäden (schmutzige Wände/Bohrlöcher etc) zu beseitigen, nicht aber die Wohnung für Ihn zu renovieren.

    Meine Frage:
    Müssen wir renovieren?
    Wenn ja, was?
    Müssen wir für den Teppich aufkommen?

  • Zitat

    Müssen wir renovieren?

    Es kommt darauf an. Normale Schönheitsreparaturen müsst Ihr vermutlich nicht durchführen.
    Aber: Angenommen, Ihr habt Mustertapeten, bunte Farbanstriche, etc. angebracht, dann gilt dies als Beschädigung und muss beseitigt werden.

    Zum Teppich: Ihr müsst den Ursprungszustand herstellen, d.h. wenn Ihr den Teppich entfernt habt, müsst Ihr diesen bei Auszug wieder in dem Raum verlegen. Dahingehend halte ich die Klausel für gültig. Ungültig ist jedoch die Forderung, den Neuwert zu zahlen, wenn er nicht verlegt werden kann. Hier ist nur der Zeitwert zu zahlen.

    Zitat

    Zum Schluss noch etwas zum schmunzeln (zumindest geht es mir so):
    Eine Ergänzung zum Mietvertrag, die er meinen Mitbewohnern aufgedrückt hat, als diese vor mir hier eingezogen sind.

    Ergänzung zum Mietvertrag oder Individualvereinbarung? Ist diese Seite direkt am Mietvertrag drangeheftet oder handelt es sich um ein separates Blatt, dass schlimmstenfalls auch später als der Mietvertrag unterzeichnet wurde?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es handelt sich um eine Ergänzung zum Mietvertrag, die am selben Tag unterzeichnet und an dem Mietvertrag angeheftet ist.

    Ich bin soeben noch einmal über einen Artikel der Seite Welt.de gestoßen, in dem es heißt:
    Vorsicht bei neueren Mietverträgen

    Neuere Mietverträge können zudem wieder Schönheitsreparaturen auferlegen. Wer dehnbare Formulierungen wie "in der Regel" "ungefähr", "meist" oder "normalerweise alle drei Jahre" in seinem Vertrag findet, muss renovieren. Selbst wenn die üblichen Zeitabstände (drei, fünf, sieben Jahre) aufgelistet werden, bleibt diese Klausel wirksam. Es darf ja dann auch später gestrichen werden. Auch die Begriffe "im Allgemeinen" oder "in der Regel spätestens" sind vom Bundesgerichtshof (III ZR 351/04) abgesegnet.

    "im Allgemeinen" wird bei uns genannt, sodass wir ja wies aussieht streichen müssen, ABER wie sieht es mit der Tatsache aus, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben?

  • Zitat

    Neuere Mietverträge können zudem wieder Schönheitsreparaturen auferlegen. Wer dehnbare Formulierungen wie "in der Regel" "ungefähr", "meist" oder "normalerweise alle drei Jahre" in seinem Vertrag findet, muss renovieren. Selbst wenn die üblichen Zeitabstände (drei, fünf, sieben Jahre) aufgelistet werden, bleibt diese Klausel wirksam. Es darf ja dann auch später gestrichen werden. Auch die Begriffe "im Allgemeinen" oder "in der Regel spätestens" sind vom Bundesgerichtshof (III ZR 351/04) abgesegnet.

    Diese starren Fristen sind ja schon seit einer Weile nicht mehr wirksam, so dass die neueren Verträge eigentlich Wasserdicht sind. Das gilt auch für Euren.

    Zitat

    ABER wie sieht es mit der Tatsache aus, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben?

    Es geht aus dem Übergabeprotokoll nicht hervor, dass die Wohnung unrenoviert war. Das steht doch "alles in Ordnung".

    Was Euch rettet, sind die ganzen Quotenregelungen in Eurem Mietvertrag (§ 14 Punkt 3).
    Diese sind nach neuster BGH-Rechtsprechung unwirksam, so dass die Schönheitsreparaturen für Euch entfallen.
    Wie gesagt, immer unter Vorbehalt eventueller Farbanstriche, Mustertapete, Beschädigungen (schuldhafte).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde mich jetzt nicht so an den Schönheitsreparaturen aufhängen. Wenn die Wohnung vorher weiß war, so wie es im Anhang steht, müsst ihr Sie auch in einer "neutralen" Farbe übergeben. Zumindest ist das wohl im Anhang so vereinbarrt, oder?

  • Hm ich bin ja nun kein Experte, aber unter "alles in Ordnung" versteh ich nicht, dass sie renoviert ist.
    Im Zweifelsfall hätten wir auch Umzugshelfer, die bezeugen könnten, dass die Wohnung unrenoviert war.

    Farbanstriche gibt es keine, Tapete ist/war/bleibt schlichte Raufaser.
    Es geht auch letzendlich beim Streichen nur darum, dass die Wände vor allem im Dechenbereich und den Ecken eben nicht mehr super hell weiß sind, sondern einen leichten grau/schwarz Schleier haben, sodass ein stellenweses Streichen ggf optisch auffällt.
    (Nichtraucherhaushalt)

  • Hm ich bin ja nun kein Experte, aber unter "alles in Ordnung" versteh ich nicht, dass sie renoviert ist.
    Im Zweifelsfall hätten wir auch Umzugshelfer, die bezeugen könnten, dass die Wohnung unrenoviert war.

    Farbanstriche gibt es keine, Tapete ist/war/bleibt schlichte Raufaser.
    Es geht auch letzendlich beim Streichen nur darum, dass die Wände vor allem im Dechenbereich und den Ecken eben nicht mehr super hell weiß sind, sondern einen leichten grau/schwarz Schleier haben, sodass ein stellenweses Streichen ggf optisch auffällt.
    (Nichtraucherhaushalt)


    Also im Anhang steht aber doch das die Zimmer weiß gestrichen waren? Ist das falsch?

  • Nein, das ist grundsätzlich richtig. Aber sie waren eben nicht neu gestrichen, sondern eben weiß mit grauschimmer...
    Er hat halt immer alle Mieter ausziehen lassen, ohne das diese frisch gestrichen haben. Naja aber irgendwann muss es mal wieder getan werden und dieser Punkt ist jetzt erreicht. Aber mit welcher rechtfertigung müssen wir das tun, was er versäumte?

  • Nein, das ist grundsätzlich richtig. Aber sie waren eben nicht neu gestrichen, sondern eben weiß mit grauschimmer...
    Er hat halt immer alle Mieter ausziehen lassen, ohne das diese frisch gestrichen haben. Naja aber irgendwann muss es mal wieder getan werden und dieser Punkt ist jetzt erreicht. Aber mit welcher rechtfertigung müssen wir das tun, was er versäumte?


    Na ja, am Ende wohl deshalb weil ihr die Wohnung so übernommen habt, und das so vereinbarrt wurde? Also zumindest das was schriftlich festgelegt ist, würde ich schon machen. Am Ende irgendwelche Umzugshelfer vor Gericht aussagen zu lassen, wie weiß die Tapete wirklich wahr, ist wohl kaum besonders sinnvoll, oder? Das mit dem Teppich ist wohl auch logisch, zumdest der erste Absatz, alles andere wie Heizungen Türen usw. halte ich auch nicht für nötig das zu machen, ist jedenfalls wohl ein Streitfall, in Bezug auf Schönheitrep. usw.
    Was ist das denn überhaupt mit dem tapeziern? Fällt die Tapete von der Wand, oder ist die so stark beschädigt?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (3. September 2015 um 11:54)

  • 1. Die Schönheitsreparaturklausel ist gültig, da die Fristen hier nur "im Allgemeinen" anzuwenden sind und somit noch Spielraum für Abweichungen je nach Bedarf gegeben ist.

    2. Die Quotenregelung ist jedoch unwirksam gem. BGH. Daraus folgernd ist auch die Schönheitsreparaturklausel im Nachhinein unwirksam (Summierungseffekt)

    3. Wenn im Übergabeprotokoll steht, dass keine Mängel vorhanden sind, die Wohnung also "in Ordnung" ist, hat schon mal ein Gericht geurteilt, dass dies gleichzustellen ist wie "renoviert". Ich bin jetzt gerade aber etwas in Zeitdruck und kann das Urteil höchstens Abends raussuchen oder gar morgen. Ich meine aber mich erinnern zu können, dass es nur ein Amtsgericht war, wonach dies also nur EIN Urteil EINES Richters war und jeder andere Richter das anders sehen könnte.
    Die Begründung war die, dass ein Zustand, der in Ordnung sei und keiner Renovierung bedarf als renoviert gelte. Vielleicht findet ja jemand anderes das Urteil auf die Schnelle.

    3. Der Nachtrag könnte durchaus als Individualvereinbarung durchgehen. Die Klauseln sind sehr speziell auf Besonderheiten dieser einen Wohnung beschrieben, so dass diese Klauseln nicht in einem anderen Mietvertrag des Hauses aufzufinden sein werden. Die Regeln für AGB, wie Sie für Formularmietverträge greifen und die Benachteiligung des Mieters verbieten und entsprechende Klauseln unwirksam machen (siehe 2.), könnten hier nicht greifen, weil diese Vereinbarung von individuell geprägtem Charakter sein kann.
    In Individualvereinbarungen kann man fast alles vereinbaren ohne sie unwirksam werden zu lassen.
    Da dieser Nachtrag jedoch sehr speziell ist, würde ich 80 EUR investieren und einen Anwalt befragen.

  • Zitat


    3. Der Nachtrag könnte durchaus als Individualvereinbarung durchgehen. Die Klauseln sind sehr speziell auf Besonderheiten dieser einen Wohnung beschrieben, so dass diese Klauseln nicht in einem anderen Mietvertrag des Hauses aufzufinden sein werden.

    Das sehe ich ähnlich. Ich würde nicht ausschließen wollen, dass ein AG-Richter das als Individualvereinbarung durchgehen lässt.
    Grundsätzlich ist es aber so, dass eine Individualvereinbarung nicht nur zum Nachteil des Mieters sein sollte. Das ist hier ja der Fall. Weiterhin dürfte diese Vereinbarung nicht Teil des Mietvertrages sein und idealerweise auch zeitlich getrennt zum Mietvertrag vereinbart werden müssen.
    In der Tendenz ist das also eher kein Individualvertrag, aber wie gesagt: Ein AG-Richter kann das anders sehen.

    Zitat

    Wenn im Übergabeprotokoll steht, dass keine Mängel vorhanden sind, die Wohnung also "in Ordnung" ist, hat schon mal ein Gericht geurteilt, dass dies gleichzustellen ist wie "renoviert". Ich bin jetzt gerade aber etwas in Zeitdruck und kann das Urteil höchstens Abends raussuchen oder gar morgen.

    Habe ich auch gehört, ist ja aber egal, da - wie du richtig sagst - allein die unwirksame Quotenregelung das Kartenhaus einreißt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo newbee,

    ohne die zwischenzeitlichen Posts gelesen zu haben...:

    "Nun werdet ihr sagen: "was steht denn im Übergabeprotokoll?" ja.... das sagt so ziemlich alles und nichts... die Formulierungen sind meiner Meinung nach alles andere als Eindeutig:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    "
    - Nöö, ich würde nach dem Beweis des ersten Anscheins sagen, dass alles paletti ist.

    "Damit das klar ist: Wir sind gerne bereit (und werden dies auch in jedem Fall tun) unsere Schäden (schmutzige Wände/Bohrlöcher etc) zu beseitigen, nicht aber die Wohnung für Ihn zu renovieren."
    - Würde ich auch so machen.

    PS: Habe jetzt mal die bisherigen Posts gelesen. Es dreht sich ja mal wieder um das Renovieren. Dieser Ausdruck ist in keinem Gesetz näher beschrieben, sodass zum "Leidwesen" der Anwälte, Richter und Gutachter hierüber trefflich prozessiert werden kann...:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. September 2015 um 14:05)

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