Hi,
ich bin neu hier, habe aber ein Prolem mit dem Vermieter. Wir (WG) haben unsere Wohnung zum 1.10. gekündigt und stehen nun vor dem Problem, dass unser Vermieter und wir unterschiedliche Ansichten haben, wie wir die Wohnung übergeben werden.
Wir haben vor 5 Jahren die Wohnung unrenoviert übernommen und sollen nun alles renovieren.
Hierzu habe ich im Netz folgendes gefunden:
Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig. Mieter müssen in diesen Fällen weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. (AZ. VIII ZR 185/14 u.a.)
Nun werdet ihr sagen: "was steht denn im Übergabeprotokoll?" ja.... das sagt so ziemlich alles und nichts... die Formulierungen sind meiner Meinung nach alles andere als Eindeutig:
Dann der Mietvertrag:
Auch hierzu habe ich im Netz einiges gefunden:
Unzulässig sind starre Klauseln, die etwa Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen vorschreiben. Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Küche und Bad alle drei 3 Jahre renoviert werden müssen, Wohn- und Schlafräume alle vier bis fünf Jahre sowie Fenster, Türen und Heizkörper alle sechs Jahre, können Sie diese Vorgaben ignorieren.
Seine Forderungen sind, dass wir die Wohnung komplett streichen, Wände, Türen, Heizungen und teilweise Tapezieren. Zudem sind im Badezimmer Atersbedingt Putzschuppen an der Decke lose. Diese will er aus eigene Kosten verputzen lassen, streichen wäre aber ebenfalls unsere Aufgabe. Der verlegte PVC Boden wurde auf Teppich verlegt, sodass sämtliche Möbel darauf unweigerlich Druckstellen hinterlassen. Auch den sollen wir ersetzen, weil wir hier hätten Vlies unter die Möbel legen sollen. Und wer weiß, was ihm noch so einfällt...
Zum Schluss noch etwas zum schmunzeln (zumindest geht es mir so):
Eine Ergänzung zum Mietvertrag, die er meinen Mitbewohnern aufgedrückt hat, als diese vor mir hier eingezogen sind.
Nach dem, was ich bisher gelesen habe sind seine Regelungen im Mietvertrag ungültig, wonach es nach dem BGB geregelt wird und dieses ist da sehr unbestimmt bzw. sagt halt nur dass es allgemein in einem ordentlichen Zustand übergeben werden muss.
Damit das klar ist: Wir sind gerne bereit (und werden dies auch in jedem Fall tun) unsere Schäden (schmutzige Wände/Bohrlöcher etc) zu beseitigen, nicht aber die Wohnung für Ihn zu renovieren.
Meine Frage:
Müssen wir renovieren?
Wenn ja, was?
Müssen wir für den Teppich aufkommen?