Moin zusammen,
habe momentan ganz schön Stress mit meiner EX-Hausverwaltung bzgl. der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014.
Ich habe bin zum 30.06.2014 ausgezogen. Nun soll ich laut Abrechnung und laut Aussage der Hausverwaltung die Kosten für einen vorhandenen Aufzug für das ganze Jahr zahlen, also auch für den Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2014... In dieser zweiten Jahreshälfte sind u.a. Kosten für den TÜV sowie Beihilfe zum TÜV durch den Fahrstuhlhersteller in Höhe von ca. 1200 € angefallen.
Frage: Muss ich auch nach meinem Auszug die alle Kosten für den Aufzug zahlen??? Habe da bisher nichts detailliertes im Internet gefunden. Bitte um Antworten!!!
Danke ![]()