Machen Sie den Stromdieb darauf aufmerksam, dass hier § 263 StGB ins Spiel kommt.
Beiträge von Mainschwimmer
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wüsste gerne mit wie viel Euro genau mir das berechnet wird
Och ne, dies ist ein Forum für Mietrecht und nicht für die Grundrechenarten plus Prozentrechnen.
Zitathab mal Heizung und Warmwasser durchgerechnet falls es zu 70/30 berechnet würde,
Nicht 70/30 sondern 30/70 Grundkosten/Verbrauchskosten.
Oder ganz hart gesagt, was bringt es, wenn man im Forum die passenden Informationen bekommt, sie nicht zur Kenntnis nimmt und immer wieder über die hohen Kosten jammert? Ein wenig rechnen mit dem Taschenrechner darf doch wohl von einem Fragesteller erwartet werden.
Und solche beratungsresistenten Mieter sollten zum Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
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knebel mietvertrag von 4j
Das nennt man einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht. Oder mussten Sie Ihre Seele verpfänden, um an diese Wohnung zu gelangen?
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bitte um tipps wie ich mich verhalten soll.
Das wird nichts mit den Tipps, denn wenn ich mir das anschaue, brauchten Sie eher jemanden, der dann diese Tipps umsetzt. Haben Sie vielleicht einen großen Bruder, der in Nahkampf ausgebildet ist?
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Oh nein! So schwer kann es doch nicht sein, diese Abrechnung zu verstehen. Sehen Sie sich mal die Brennstoffkosten und die Nebenkosten an, dann müsste es bei Ihnen dämmern!
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Gibt es ein schwarzes Brett unter den HV?
Aber sicher doch. Und genau so wird sich ein privater Vermieter bei einem anderen privaten Vermieter nach einem Mieter erkundigen, der bei ihm mieten will.
Und das ist legitim.
Als ich vor gut 3 Jahren eine neue Wohnung suchte, habe ich mich doch auch erkundigt, an wen ich demnächst meine Miete bezahle.
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Gegen diese Abrechnung ist nichts einzuwenden. Was anderers hätte mich auch gewundert, denn die Dienstleister kennen in der Regel ihr Metier und machen so schnell keine Fehler.
Was mich aber wundert ist der sehr hohe Verbrauch an Betriebsstrom. Hier werden sicherlich noch einige andere Verbraucher über diesen Zähler laufen.
Wenn Sie wissen, wo sich der Zähler befindet, mal die Sicherung ausschalten und abwarten, wer sich beschwert, dass kein Strom da ist.
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Hmh, versteh ich nicht. Sie werden doch wissen, wie bei Ihnen die Auskunft bei der SCHUFA lauten wird. Wenn nicht, dann sollten Sie eine Selbstauskunft beantragen.
Und welche wichtigen Unterlagen haben Sie denn eingereicht, die Sie unbedingt wieder zurück haben wollen? Das waren doch wohl keine Originale, oder doch?
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und jetzt kommt erst die Abrechnung ist das Rechtens???
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenjahr war/ist, dann hätte diese Abrechnung auch noch am 31.12.2011 bei Ihnen eintreffen können, um "rechtens" zu sein.
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Da der Vermieter für jedes Zimmer eine andere Miete berechnen kann und er auch keine Rechenschaft darüber ablegen muss, dürfte die Messe gelesen, der Drops gelutscht sein.
Man sollte also vor Vertragsabschluss genau ausgerechnet nachgeschaut haben, welche Kosten auf einen zukommen. Dabei ist die Nettomiete die einzig vergleichbare Größe.
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Wenn Sie diesen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen wollen, dann beträgt für Sie die Kündigungsfrist nach der Mietrechtsreform von 2001 ganze 9 Monate.
Da Ihr Mietvertrag nach 2001 abgeschlossen wurde, war schon bei Abschluss des Vertrages diese Verlängerung nicht mehr möglich, wenn es ein Formularvertrag war.
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Wie wird denn der Verbrauch ermittelt, mit Verdunsterröhrchen, Messuhren, oder wie?
Und wenn Sie in einem Forum wirklich Hilfe erwarten, dann müssen Sie auch die Abrechnungen einstellen. Ansonsten wäre das nämlich Kaffeesatzleserei. Und damit ist Ihnen nicht geholfen.
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Diese Ablesewerte sollte man sich am besten von der Firma erklären lassen, die die Ablesung vorgenommen hat.
Oder wollen Sie andeuten, dass ein Verbrauch nicht stattgefunden hat und man Sie über den Tisch ziehen will?
Wenn Sie wirklich eine Antwort erwarten, sollten Sie auch die komplette Heizkostenabrechnung einstellen. Mit den Zahlen von Ihnen kann man nämlich nicht viel anfangen.
Und wenn der Vermieter die Nebenkostenpauschale um 15,- Euro erhöht hat, ist das meiner Meinung zu wenig, es hätten 50,- Euro sein müssen, damit die nächste Nachzahlung nicht so hoch ausfällt.
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Nun Ihr werdet jetzt wohl sagen, und vollkommen zu recht, das ich besser ausziehen sollte, aber so eine günstige Wohnung kann ich in dieser Stadt nicht mehr bekommen, also das Ausziehen ist keine Option.
Falsch gedacht! Eine günstige Wohnung hat nun mal Mängel, darum ist der Umzug die einzige Option. Oder glauben Sie im Ernst, dass der Vermieter an der Hellhörigkeit etwas ändern wird. Selbst wenn Sie Miete mindern, ändert das nichts am Zustand
Und diese Vermutung:
Zitatund offensichtlich überall, wie man meinen Vermieter kennt, am Material gespart.
müssten Sie in einem Gutachten beweisen. Können Sie, wollen Sie das?
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Ich gehe mal davon aus, dass die Miete anhand eines qualifizierten Mietspiegels erhöht wurde. Welche Voraussetzungen für die Erhöhung gültig sind, erfahren Sie beim Herausgeber dieses Spiegels. Also beim örtlichen Mieterverein und/oder der damit befassten städtischen Behörde.
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Anhand dieses Beispiels ist es meiner Berechnung nach Ende Mai 2011, da ich ja bereits Ende Mai 2010 (!) ausgezogen bin. Wieso irre ich da?
Ach Junge, du hast doch selbst geschrieben, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Also hat deine Exvermieterin noch Zeit bis Ende des Jahres 2011, um die Abrechnung für 2010 zu erstellen.
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Hier sind Informationen zum Thema:
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Nachtrag zu obigem Beitrag:
Beim Vergleich dieses Beitrags mit dem in dem anderen Forum ist wohl nicht zu übersehen, dass beide Anfragen von der gleichen Person stammen, richtig?
Netter Versuch, eine Antwort zu erhalten. Nur was soll das?
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Was kann ich tun ?
Mahnbescheid auf den Weg geben, kann man auch online beantragen:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=277237-1310639042067&Command=start
In einem anderen Forum fragte Ihr Vermieter:
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