Heizkostenwerte entsprechen nicht den tatsächlich verbrauchten Werte

  • Guten Tag

    Beim Einzug vor 1Jahr wurde ein Wohnabnahmeprotokoll vom Vermieter im Beisein von mir und dem ehmaligen Mieter erstellt.Zur jener Zeit wurden auch die Heizungswerte aufgezeichnet.Nun habe ich die Abrechnung erhalten und in jene befinden sich noch fast unverändert wie am gleichen Tage des Einzugs.
    Ich habe euch ein Bild eingefügt für den direkten vergleich.

    Was kann ich dagegen tun, denn die Nachzahlung beläuft sich auf fast 600€ und haben so gut wie nicht geheizt.Zudem hat der Vermieter die Nebenkosten um 15€ erhöht.

    2 Mal editiert, zuletzt von samy2011 (18. Juli 2011 um 09:49)

  • Diese Ablesewerte sollte man sich am besten von der Firma erklären lassen, die die Ablesung vorgenommen hat.

    Oder wollen Sie andeuten, dass ein Verbrauch nicht stattgefunden hat und man Sie über den Tisch ziehen will?

    Wenn Sie wirklich eine Antwort erwarten, sollten Sie auch die komplette Heizkostenabrechnung einstellen. Mit den Zahlen von Ihnen kann man nämlich nicht viel anfangen.

    Und wenn der Vermieter die Nebenkostenpauschale um 15,- Euro erhöht hat, ist das meiner Meinung zu wenig, es hätten 50,- Euro sein müssen, damit die nächste Nachzahlung nicht so hoch ausfällt.

  • Ich denke die obere Tabelle ist für Sie maßgebend.
    Die unter zeigt den Verbrauch Ihres Vormieters an.
    Deswegen auch in etwa der gleiche Verbrauch.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Juli 2011 um 10:59)

  • Diese Ablesewerte sollte man sich am besten von der Firma erklären lassen, die die Ablesung vorgenommen hat.

    Oder wollen Sie andeuten, dass ein Verbrauch nicht stattgefunden hat und man Sie über den Tisch ziehen will?

    Wenn Sie wirklich eine Antwort erwarten, sollten Sie auch die komplette Heizkostenabrechnung einstellen. Mit den Zahlen von Ihnen kann man nämlich nicht viel anfangen.

    Und wenn der Vermieter die Nebenkostenpauschale um 15,- Euro erhöht hat, ist das meiner Meinung zu wenig, es hätten 50,- Euro sein müssen, damit die nächste Nachzahlung nicht so hoch ausfällt.

    Mir geht es darum, dass ich womöglich den Verbrauch des Vormieters bezahlen muss und RheinEnergie dieses nicht berücksichtigt hat.Hier meine Heizkostenabrechnung:

  • Ich denke die obere Tabelle ist für Sie maßgebend.
    Die unter zeigt den Verbrauch Ihres Vormieters an.
    Deswegen auch in etwa der gleiche Verbrauch.

    3 Monate nach Einzug kam die BRUNATA GMBH und hat diese Werte erfasst . Dass heisst nach Auszug des Vormieters fand keine direkte Messungs seitens BRUNATA statt. Ich habe stark den verdacht das es sich um die Werte des Vormieters handelt

    Einmal editiert, zuletzt von samy2011 (18. Juli 2011 um 11:38)

  • Ich verstehe immer noch nicht, warum Sie sich beschweren. Ihre Heizkosten betragen laut Rechnung für ein ganzes Jahr 395,59 Euro. Wie sollen bei dieser geringen Summe noch die Kosten vom Vormieter drin sein?

  • Mir ist der hier geschilderte Sachverhalt noch nicht ganz klar.

    Über die Heizkostenabrechnung wurden Ihnen 44,60 Verbrauchseinheiten berechnet. Diese Verbrauchseinheiten sind mit dem ersten Teil der Anfangs geposteten Aufstellung identisch.

  • Hi Samy,

    "dass ich womöglich den Verbrauch des Vormieters bezahlen muss und RheinEnergie dieses nicht berücksichtigt hat."
    Falsch. RE berücksichtigt nur den Gesamtverbrauch des Gebäudes, Brunata Deinen Anteil davon.
    Wie meine Vorredner schon richtig feststellten, hast Du 44,6, Dein Vormieter wohl 41,5 Einheiten.
    Ob das beim Auszug des Vormieters abgelesen wurde, kannst Du ja nicht verlässlich wissen. Es kann auch genausogut nach Heizgradtagen abgelesen worden sein:
    Heizgradtage-Tabelle nach DIN 4713 Teil 5
    Monat Heizgradtage pro Tag
    Juni 15 0,500000
    Juli 10 0,322581
    August 15 0,483871
    September 30 1,000000
    Oktober 80 2,580645
    November 120 4,000000
    Dezember 160 5,161290
    Januar 170 5,483871
    Feb. 28/29 Tage 150 5,357143 / 5,172414
    März 130 4,193548
    April 80 2,666667
    Mai 40 1,290323
    Summe 1000

    "Hier meine Heizkostenabrechnung:
    "
    Hier fällt mir auf, dass sie offensichtlich gesetzeswidrig ist, und das für das gesamte Gebäude (Venloer 601-603?), da für ab dem 01.01.2009 beginnende Abrechnungszeiträume zwingend 30% der Kosten auf die Grundflächen und 70% auf die Verbräuche zu verteilen sind - es sei denn, Du wohnst in einem Niedrigstenergiegebäude: HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten hier §7.
    Wenn Deine Voraus(abschlags)zahlung erhöht wurde, dürfte da jedoch wohl i.O. sein, wie bereits geschrieben.
    Grüsse von einem anderen RE_Kunden!:cool:

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