Rückgabe der Mietkaution

  • Ich bin aus meine alten Wohnung ausgezogen.
    Nach Erstellung aller offenen Nebenkostenabrechnungen und Mängelfeststellung nach Auszug verlangte mein Vermiter von mir 2.960 EUR.
    Nach einigem Hin und Her einigten wir uns auf Zahlung von insg. 2.000 EUR, die ich auch fristgerecht leistete.

    Offen ist nun die Mietkaution in Höhe von 300 EUR.
    Diese ist bei der Bank auf einem Sparkonto. Die Sparurkunde ist in meinem Besitz, beitzt aber einen Sperrvermerk und benötigt die Unterschrift des Vermieters zur Auszahlung.

    Nach Zahlung der vereinbarten 2.000 EUR ( Vermieter stimmte schriftlich zu ) , weigert sich nun aber der Vermieter die Freigabeerklärung zu unterschreiben.

    Was kann ich tun ?

  • Nachtrag zu obigem Beitrag:

    Beim Vergleich dieses Beitrags mit dem in dem anderen Forum ist wohl nicht zu übersehen, dass beide Anfragen von der gleichen Person stammen, richtig?

    Netter Versuch, eine Antwort zu erhalten. Nur was soll das?

  • Ich wollte ungenommen von der Position Mieter/Vermieter eine objektive Antwortsfindung.

    Die Fakten im Fall sind gleich.

    Ob ich Mieter oder Vermieter bin, sollte auf die Antwort keinen Einfluss haben.

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