Hausverwaltung und Selbstauskünfte

  • Hallo,
    über Makler und Co sind wir auf der Suche nach einer Wohnung. Jetzt hatten wir eine interessante Wohnung gefunden und uns beworben, alle Unterlagen ausgefüllt und abgeben. Nun erhalten wir eine Ablehnung mit der Begründung ".... das nach den eingeholten Auskünften eine Vermietung ..... nicht erfolgen kann." Auf meine Nachfrage was genau der Grund wäre hat die Hausverwaltung gemeint sie wären dazu nicht verpflichtet und würden dies auch nicht tun. Ist dies korrekt?
    Meine Unterlagen die ich dann auch mitnehmen wollte, hätten sie laut Aussage der Chefin auch schon vernichtet. Dürfen die das ohne meine Einwilligung?
    Danke

  • Hmh, versteh ich nicht. Sie werden doch wissen, wie bei Ihnen die Auskunft bei der SCHUFA lauten wird. Wenn nicht, dann sollten Sie eine Selbstauskunft beantragen.

    Und welche wichtigen Unterlagen haben Sie denn eingereicht, die Sie unbedingt wieder zurück haben wollen? Das waren doch wohl keine Originale, oder doch?

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Nein es war keine Schufaauskunft es war ein Vordruck zur Mieterselbstauskunft. Diesen haben wir ausgefüllt.
    Und es waren natürlich keine Originale.

    Wir haben mit unseren jetzigen Vermieter und der HV Ärger (schon seit Einzug). Es waren erhebliche Mängel an der Wohnung die uns bis zu unseren Einzug beseitigt werden sollten. Das war nicht der Fall. Daraufhin haben wir uns darum bemühen müssen, das die Probleme gelöst werden. Das hat Zeit und Nerven gekostet. Daraufhin haben wir eine einmalige Mietminderung (nach Erkundigung beim Mieterschutzbund) vorgenommen. Danach war die Situation zw. allen mehr als angespannt. Muss noch erwähnen: es sind noch andere unschöne Dinge vorgefallen. Daraufhin haben wir nach nur 2 Monaten (was normalerweise nicht unsere Art ist) die Wohnung fristgerecht gekündigt.

    Da die HV (Hausverwaltung) sehr unfreundlich auf meine Nachfrage "warum" reagierte, glauben wir, das die HV mit unsere jetztigen HV gesprochen hat. Und das dies der Grund ist warum die Absage kam. Daher könnte man auch fragen: Gibt es ein schwarzes Brett unter den HV?

  • Zitat

    Gibt es ein schwarzes Brett unter den HV?

    Aber sicher doch. Und genau so wird sich ein privater Vermieter bei einem anderen privaten Vermieter nach einem Mieter erkundigen, der bei ihm mieten will.

    Und das ist legitim.

    Als ich vor gut 3 Jahren eine neue Wohnung suchte, habe ich mich doch auch erkundigt, an wen ich demnächst meine Miete bezahle.

  • Für Ihre Reputation müssen Sie schon selbst sorgen.

    Auch ich habe bei meiner erstmaligen und einzigen Vermietung die Kunden ganz genau angeguckt und wurde nicht enttäuscht.
    Der falsche Mieter und der Ärger ganz grenzenlos sein.

  • Mir war nicht bewußt das ich jetzt meinen "guten Ruf" wiederherstellen muss. Bin mir eigentlich keiner Schuld bewußt.
    Mir wurde vor Mietbeginn von HV und Vermieter Mängelbeseitigung zugesagt und dies ist dann nicht behoben wurden. Vielmehr hatte ich hinterher noch Rennereien und immer noch.
    Geld hatte ich auch noch des lieben Friedens willen investiert, welches ich auch nicht mehr sehe.
    Ich hatte auch gar keine Chance bei der neuen HV dies klar zustellen, da diese so unfreundlich und abweisend war.
    Und mir ja auch keinerleit Auskunft warum die Absage. Ich vermute eben nur das es da zu einer Auskunft untereinander kam.

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