Mieterhöhung

  • Ein herzliches Hallo an alle,

    uns wurde vor kurzem die Miete aufgrund des neu berechnteten Mietspiegels erhöht. Soweit so gut.

    Nur habe ich ein paar Fragen zur Ausstattung und Beschaffung der Wohnung/ des Hauses:

    - Was ist mit "beschränkte Nutzbarkeit der Elektroleitungen" gemeint? Würde darunter fallen, dass wir keinen Herd und auch keine Spülmaschine anschließen können(Platz- und Anschlussproblem)?

    - Was sind nennenswerte Stadtgeräusche und werden sie nur bei geschlossenen Fenstern gemessen?

    - Was verbirgt sich hierunter: "Keller mit intakten Sperren der Wände"?

    Kann man Schimmelbefall im Bad (ohne Fenster), fehlende Kellerräume und damit fehlende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, einen ekligen Müllraum als Beschwerde gegen die Mieterhöhung geltend machen?

    Ich würde mich wirklich auf eine Antwort freuen.

    LG Nadin

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Miete anhand eines qualifizierten Mietspiegels erhöht wurde. Welche Voraussetzungen für die Erhöhung gültig sind, erfahren Sie beim Herausgeber dieses Spiegels. Also beim örtlichen Mieterverein und/oder der damit befassten städtischen Behörde.

  • Hallo Nadin,

    "- Was ist mit "beschränkte Nutzbarkeit der Elektroleitungen" gemeint?"
    Zu wenig bzw. schwache Leitungen.

    "Würde darunter fallen, dass wir keinen Herd und auch keine Spülmaschine anschließen können(Platz- und Anschlussproblem)?"
    Ja, wahrscheinlich schon. Beim Herd nicht alle Platten gleichzeitig.

    "- Was sind nennenswerte Stadtgeräusche und werden sie nur bei geschlossenen Fenstern gemessen?"
    Wahrscheinlich schlechte Geräuschisolation und mglw. auch schlechte Kälteisolation.

    "- Was verbirgt sich hierunter: "Keller mit intakten Sperren der Wände"?"
    Feuchtigkeit(ssperre?) von unten.
    Die drei bzw. vier vorherigen Mietsache-Beschreibngen betrachte ich als mehr oder weniger miss- bzw. gelungene Schönfärberei.

    "Kann man Schimmelbefall im Bad (ohne Fenster), fehlende Kellerräume und damit fehlende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, einen ekligen Müllraum als Beschwerde gegen die Mieterhöhung geltend machen?"
    Die Mieterhöhung ist doch durch, oder?

  • Dnke für eure Antworten,

    Berny

    nein, die Mieterhöhung ist soweit noch nicht durch, weil wir Widerspruch eingelegt haben und sie sich jetzt kommenden Dienstag die Wohnung anschauen.

    Sie haben uns nämlich unter anderem Ein Badfenster und auch einen Waschmaschinenanschluss angedichtet und ehrlicherweise ist unsere Wohnung für nichts als WGs geeingnet aufgrund des Wohnungsschnittes und der mangelnden Ausstattungsmöglichkeiten.

    Was meinst du mit "Die drei bzw. vier vorherigen Mietsache-Beschreibngen betrachte ich als mehr oder weniger miss- bzw. gelungene Schönfärberei."? Auf was beziehst du dich?

    LG Nadin

  • Was meinst du mit "Die drei bzw. vier vorherigen Mietsache-Beschreibngen betrachte ich als mehr oder weniger miss- bzw. gelungene Schönfärberei."? Auf was beziehst du dich?
    LG Nadin


    Auf die drei bzw. vier darüber stehende Abschnitte...:rolleyes:

    Schau' Dir doch mal bspw. Formulierungen von Urlauberhotelbeschreibungen an...

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