Ich schließe mich den Vorrednern an.
Ansonsten sagt so ein Satz schon mal nichts aus.
Anderes Beispiel :
Angenommen, du lädst mich zu deinem Geburtstag ein und ich antworte mit: "ich komme gern, wenn ich nicht gerade etwas anderes vorhabe".
Das ist im Grunde das gleiche.
So ein Absatz kann einfach Bezug auf einen anderen Paragraphen nehmen, der vielleicht am Ende des Vertrags individuell vereinbart ist.
So könnte geschrieben stehen, dass du die Schönheitsreparaturen bei Mietende übernimmst (Das ist hier also "geregelt"), am Ende des Vertrags wurde dann aber individuell vereinbart, dass du besenrein übergeben kannst (hier wurde dann im folgenden etwas anderes geregelt).
Das sind klassische Formulierungen in AGB Verträgen, bzw. lässt man sich hier den Raum für Konkretisierung.