Beiträge von Leipziger82

    Wenn man hier überhaupt tätig werden soll, dann wäre es ausreichend, die Verwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich hierbei um einen Übernachtungsgast handelt.

    Beobachten heißt nicht, dass nun Kameras angebracht werden oder Du täglich Kontrollbesuche bekommst. Im Zweifel wird die HV höchstens mal überprüfen, ob ein neuer Name am Briefkasten klebt.

    Hallo,

    hier könnte man Unterscheidungen treffen, wie lange der Hund bei Euch ist. Besuchsweise oder dauerhaft?

    Eine dauerhafte Hundehaltung kann der Vermieter nur dann untersagen, wenn er einen guten Grund hat. Hier muss eine Interessenabwägung erfolgen.

    Hier kann nur ein Gespräch mit dem Vermieter für Klärung sorgen. Vielleicht zeigt er ja Verständnis.

    Ich schließe mich den Vorrednern an.

    Ansonsten sagt so ein Satz schon mal nichts aus.

    Anderes Beispiel :

    Angenommen, du lädst mich zu deinem Geburtstag ein und ich antworte mit: "ich komme gern, wenn ich nicht gerade etwas anderes vorhabe".

    Das ist im Grunde das gleiche.

    So ein Absatz kann einfach Bezug auf einen anderen Paragraphen nehmen, der vielleicht am Ende des Vertrags individuell vereinbart ist.

    So könnte geschrieben stehen, dass du die Schönheitsreparaturen bei Mietende übernimmst (Das ist hier also "geregelt"), am Ende des Vertrags wurde dann aber individuell vereinbart, dass du besenrein übergeben kannst (hier wurde dann im folgenden etwas anderes geregelt).

    Das sind klassische Formulierungen in AGB Verträgen, bzw. lässt man sich hier den Raum für Konkretisierung.

    Eigentlich ist es ganz einfach: In 2015 wurden alle Kosten nach der Anzahl der Wohnungen aufgeteilt, d.h. halbiert.

    In der Abrechnung 2016 wurden die verbrauchsabhängigen Kosten (Heizung, Müll & Wasser) nach Personenanzahl umgelegt.

    Es stellt sich hier aber die Frage, ob die Änderung des Umlageschlüssels vorab angekündigt wurde?

    Warum wirst Du nervös? Wenn ich das richtig erkenne, hast Du ein nicht geringes Guthaben aus der Abrechnung.

    Aber er hatte mir auch gesagt, wenn man eine länger Zeit ausgezogen ist (2-3 Jahre) wird kein Gericht mehr sagen, dass man noch für irgendwelche Mietrückstände oder so haftbar ist.

    Da irrt sich der Anwalt. Solange es keine Änderung zum Mietvertrag gibt, haftest Du bis zum St. Nimmerleinstag.

    Ob die dann einen anderen Mietvertrag gemacht haben weiß ich nicht.

    Das dürfte ohne deine Zustimmung nicht funktionieren.

    Ich würde es an deiner Stelle auch so machen: Vermieter anschreiben und um Auszahlung der anteiligen Kaution bitten. Einfach mal abwarten, was dann für eine Reaktion kommt.

    Dann wird eben die Miete nächstes Jahr etwas erhöht, oder uns gekündigt, Gründe dafür finden sich immer.

    Naja, wenn es sich um eine derart begehrte Wohnung handelt, dann wird der Vermieter vermutlich so oder so die Miete erhöhen.

    Die Frage ist nur, ob der Mietspiegel dies überhaupt hergibt.

    Wenn der Vermieter offensichtlich so Geldgierig ist, warum soll er dann jetzt damit aufhören.

    Kündigen kann der Vermieter ohne Grund nicht, sofern Ihr nicht gerade ein Zweifamilienhaus mit dem Vermieter bewohnt.

    Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

    Habe überlegt den Vermieter einfach mal anzuschreiben, dass er bei Auszug meines Exmannns daran denkt die Kaution aufzuteilen.

    Das kannst Du so machen, allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem nachzukommen.

    Nein, der Vertrag wurde nicht geändert.

    Nur so als Hinweis: Angenommen, Du streitest Dich mit deinem Ex-Mann um die Kaution, kann es passieren, dass er dich hinsichtlich vergangener Mietzahlungen heranzieht. Schließlich warst Du ja dauerhaft Vertragspartner ist bis somit haftbar für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis.

    Begründung Kosten durch Wohnungsübergabe und Anmeldung bei den Stadtwerken.

    Wie Grace schon schrieb, sind derartige Kosten nicht in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht individuell ausgehandelt worden sind.

    Selbst wenn: Eine Übergabe dauert vielleicht 30 Minuten, die Anmeldung bei den Stadtwerken benötigt 1-3 Minuten Zeit. Bei 500 € wäre das ein netter Stundenlohn.

    Nur meine persönliche Meinung: Wenn der Vermieter mir schon vor Mietbeginn, bzw. Vertragsunterzeichnung eine derart absurde Rechnung übermittelt, würde ich mir eine andere Wohnung suchen.

    Was kommt als nächstes? Eine Pauschale für die Anmeldung bei den Wasserwerken?

    Wenn die Wohnung schon übergeben worden ist (und hier faktisch ein wirksames Mietverhältnis zustande gekommen ist), dann würde ich die Rechnung einfach zurückweisen.

    Hallo,

    gab es bei deinem damaligen Auszug denn eine Vertragsänderung? Wenn ja, wurde dort auch etwas zu Kaution vereinbart?

    Grundsätzlich wird der Vermieter hier den Weg des geringsten Widerstandes suchen, d.h. er zahlt die Kaution an den aktuellen Mieter (Exmann) aus. Das darf er auch, da eine Kaution immer nur Wohnungs- und nicht Personengebunden ist.

    Ob Du dann auch "privatrechtlichen" Wege einen Teil der Kaution von deinem Ex-Mann einfordern kannst, kann ich nicht eindeutig beantworten.

    Seid Ihr schon geschieden? Bei der Scheidung gibt es ja einen sogenannten Zugewinnausgleich, d.h. alles was während der Ehe als Vermögen erwirtschaftet wird, wird aufgeteilt.

    Das solltest Du ggfs. mal mit einem Anwalt besprechen.

    Wenn ich das also richtig verstehe, kann mich dann der Käufer auch nicht einfach wegen Eigenbedarfs rauskündigen, da dies ja in meinem jetzigen Vertrag ausgeschlossen ist - richtig?

    Genau so ist es. Du kannst dort so lange wohnen, wie Du möchtest, ohne eine Eigenbedarfskündigung befürchten zu müssen.

    Sollte ich dann ganz darauf verzichten, solch eine Vereinbarung mit der Maklerin zu unterzeichnen und das dann mit dem neuen Vermieter selbst aushandeln? Mietverhandlungen sollten dann sozusagen über den Käufer laufen und nicht über das Maklerbüro?

    Der Makler dürfte vermutlich gar nicht berechtigt sein, eine Mieterhöhung durchzuführen.

    Wenn hier allerdings ein Mieterhöhungsschreiben des Vermieters kommt, solltest Du dich hier erneut (mit einem neuen Thema) melden.

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