Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    ich würde hier mal einen Fachanwalt für Mietrecht zu rate ziehen.

    So einfach ist es dann vermutlich nicht. Wenn Ihr die Zustimmung des Mieters auf eine gemeinschaftliche Kündigung einklagt, dann benötigt Ihr hier einen guten Grund (z.B. Auflösung WG, Ortswechsel, etc.), damit Euch der Richter auch Recht gibt.

    Wenn Ihr nun im direkten Anschluss einen neuen Vertrag über die gleiche Wohnung abschließt, dann scheint dieser Grund ja offensichtlich nicht vorzuliegen. Das könnte ggfs. Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

    Die Vermieter kündigen ordentlich (reichen dazu die Gründe aus?) und ebenso wird ein Anschluss-Mietvertrag ausgearbeitet.

    Der Vermieter müsste hier erst einmal abmahnen und kann erst dann kündigen, wenn sich nichts ändert.

    Auch hier ein "aber": Wenn der Vermieter außerordentlich kündigt und die Person nicht auszieht, dann muss er eine Räumungsklage einleiten.

    Jetzt darfst Du dreimal raten, welche Personen hier als Beklagte in der Klageschrift stehen? Richtig, alle Hauptmieter.

    Aber Vorsicht: Angenommen, Du hast die Wände bunt gestrichen, oder Mustertapeten angebracht, kannst Du das von Köbes geschriebene vergessen.

    Bunte Wände/Tapeten gelten laut BGH als Beschädigung der Mietsache und müssen auch dann wieder in Ordnung gebracht werden, wenn die Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam ist.

    Natürlich sollte man trotzdem einmal auf die Minderung hinweisen, aber notwendig ist das nicht. Hier reicht eine normale Nachricht.

    Großes Fragezeichen...Etwas anderes habe ich doch gar nicht geschrieben?

    Deswegen wundert mich, das Lieferschwierigkeiten bestehen sollen.

    Ich hatte damals bei meiner 08/15-Küchenzeile 12 Wochen Wartezeit. Das kann man nicht daran festmachen, ob es eine edle Küche ist.

    Wenn Du nach einer Kühl-/Gefrierkombination (und genau das steht im Vertrag sowie dem Übergabeprotokoll) googelst wird Dir ein Gerät angezeigt, wo oben der Kühlschrank und unten der Gefrierschrank ist. Die sind nicht unbedingt teurer als ein Kühlschrank

    Wenn ich hier bei den gängigen Onlinehändlern schaue, bekomme ich hier auch die Kühlschränke mit Gefrierfach angezeigt. Das Problem ist, dass Du bei den Internetsuchen natürlich als erstes die beliebtesten Produkte angezeigt bekommst. Diese Geschichten mit Gefrierfach kommen dann ganz am Ende der Suche.

    Unabhängig davon ist auch ein 3* Fach ein Gefrierfach. Das einfrieren dauert da nur etwas länger.

    Aber unabhängig davon hat hier fast jeder eine Schüssel und ich bin schon der Meinung, das ein Vermieter reagieren sollte. Und wenn 90% der Mieter eine Schüssel haben, schadet das auch dem Gesamtbild nicht - zumal das nach hinten rausgeht wo sich nur noch Garagen befinden.

    Hast Du denn nun mal im Mietvertrag nachgeschaut? Nur weil die Nachbarn eine Schüssel haben, bedeutet das nicht, dass Du auch einen Anspruch hast.

    Oder anders: Aus dem Recht eines anderen, kannst Du kein Recht für dich ableiten.

    Jedoch stand in den Artikeln, das dadurch der Vermieter dazu bewegt werden kann einen Hitzeschutz anzubringen.

    Einen wirklich effizienten Hitzeschutz im Dachgeschoss gibt es nicht. Ich selbst habe einige Zeit in einem Energieeffizienten Neubau-Dachgeschoss gewohnt. Trotz aller möglichen Dämmmaßnahmen hatte ich zu Spitzenzeiten auch 28-29°C in der Wohnung.

    Hierzu muss ich aber sagen, dass ich keine Dachliegefenster hatte.

    Sobald Dachliegefenster verbaut sind, bringen auch Dämmungen des Daches nichts. Allein das Aufheizen der Glasflächen sorgt für erhöhte Raumtemperaturen.

    Ansonsten gibt es auch bei hohen Temperaturen in DG-Wohnungen ein Recht auf Mietminderungen. Das müssen meines Wissens aber schon deutlich mehr als 28°C sein.

    bei den momentanen Temperaturen habe ich bereits knapp 30°C in der Wohnung, im Sommer

    können es bis zu 39°C werden.

    Da helfen keine Jalousien mehr. Hier müsste dann vermutlich eine komplette Neuisolierung des Daches erfolgen, was der Vermieter vermutlich nicht tun wird.

    Hallo,

    eine Mietminderung aufgrund der fehlenden Küche wäre denkbar. Hier sicher auch rückwirkend zum Mietbeginn bis zum tatsächlichen Einbau der Küche. Dies musst Du dem Vermieter aber schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) mitteilen.

    . Also am 10.5. den Vermieter angeschrieben und darüber aufgeklart, was bundesweit eine Kühl-/Gefrierkombination ist

    Mir wäre es neu, wenn es hierfür eine konkrete Definition geben sollte, sprich: Das Volumen des Gefrierfachs.

    Gleichzeitig um Genehmigung für das Anbringen einer Sat-Schüssel gebeten

    Was sagt denn der Mietvertrag diesbezüglich? Viele Formularmietverträge verbieten eine solche Montage.

    Unabhängig davon: Ist denn in der Wohnung ein Anschluss für Kabelfernsehen? Wenn ja, kann der Vermieter die Installation einer Sat-Schüssel verweigern.

    Der Vermieter muss dir freie vergleichbare Wohnungen in seinem Bestand anbieten und das zu gleichen Konditionen

    Aber auch nur dann, wenn dieser Wohnraum zum Ende der Kündigungsfrist auch zur Verfügung steht. Dieser wird ja aber laut Fragestellung momentan grundhaft saniert.

    Unabhängig davon muss sich die Wohnung auch im gleichen Haus befinden und vergleichbar sein.

    Ich wollte halt nur wissen ob ich Umzugskosten geltend machen könnte oder ob das absolut aussichtslos ist.

    Meiner Meinung nach ist das aussichtslos.

    Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben muss, den Schaden selbst zu beseitigen. Hier gehört auch, dass Du dir eine eigene Firma suchen kannst.

    Die Sache mit dem Gutachter kannst Du vergessen. Gutachten machen nur dann Sinn, wenn diese unabhängig, d.h. gerichtlich bestellt sind.

    Ich frage mich allerdings, warum wegen einem kleinen Loch die gesamte Tür ausgetauscht werden muss? Hier ist es mit einer Reparatur getan.

    Wenn Du nur von einer Tür weißt, kann er nicht 2 Stück in Rechnung stellen.

    Ansonsten kann der Vermieter hier nur den Zeitwert in Rechnung stellen und nicht den Neuwert.

    Hallo,

    das Problem ist, dass Ihr bei allen Forderungen des Vermieter gesamtschuldnerisch haftet. Das heißt, der Vermieter kann sich aussuchen, wem gegenüber er die Forderung geltend macht.

    Wenn der andere Hauptmieter zahlungsunfähig ist, kann er die Forderung Dir gegenüber geltend machen.

    Du hast dann natürlich die Möglichkeit, die Forderung gegenüber der Ex-Freundin gerichtlich geltend zu machen.

    Ob hier ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsverbot vorliegt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

    Angenommen, es gibt in der Region keine anderen Firmen, kann ein solcher Preis durchaus gerechtfertigt sein.

    Wie BHShuber schon schrieb, müsstest Du hier einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nachweisen. Wenn man sich hier mal grob am Betriebskostenspiegel hält, sind die Kosten gerade so im Rahmen.

    Was ich jetzt noch nicht ganz verstehe: Ortschaften wie z.B. Tennenlohe, Büchenbach etc.: Gehören diese nun im Sinne der Mietpreisbremse zu Erlangen dazu oder nicht?

    Wenn diese Ortschaften direkt zur Stadt Erlangen gehören, dann greift dort auch die Mietpreisbremse.

    Diese Regelungen werden ja immer für eine gesamte Stadt, bzw. Gemeinde erlassen und nicht für Teile davon.

    Nur,aus dem Küchen-Kippfenster ist der Dreck eben schwieriger raus zu schmeißen,als vom

    Balkon,der Wohnung über mir,also in "meinen" Garten

    Es geht hier aber vielleicht auch darum, wie der Bauschutt dann aus dem Hof kommt? Ich kenne zwar die Dimensionen und die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber es wäre ja denkbar, dass ein entsprechender LKW gar nicht in den Hof kommt?

    Selbst wenn es tatsächlich nur darum geht, dass der Dreck aus der Küchenseite schlechter entsorgt werden, dann musst Du die Kröte schlucken. Es ist hier nicht unwahrscheinlich, dass die gesamten Kosten der Erneuerung steigen, wenn die Entsorgung langwieriger und schwieriger ist.

    Ob sich darauf ein Eigentümer einlässt, nur weil ein paar Pflanzen beschädigt werden, darf bezweifelt werden.

    Letztendlich kannst Du aber eine Mietminderung wegen der Nichtnutzbarkeit verlangen, bzw. auch Schadenersatz, wenn sich eine Neubepflanzung notwendig macht.

    Es gibt meines Wissen auch die Möglichkeit, die Kündigung öffentlich "zustellen" zu lassen, d.h. über das Amtsgericht. Die Kündigung wird dort dann sinngemäß ausgehangen. Die Schlüssel kann man dann unter Umständen auch abgeben.

    Ich würde dort mal nachfragen. Im Zweifel hilft - wie schon erwähnt - der Anwalt.

    Weiß jemand von Euch ob es eine Möglichkeit gibt den Vermieter hier in die Pflicht zu nehmen?

    Sorry, aber da habt Ihr keine Chance.

    Die Rollos sind ja dein persönliches Eigentum, so dass der Vermieter hier nicht verpflichtet werden kann, hier irgend welche Kosten zu übernehmen.

    Ansonsten gilt: Fragen kostet nichts.

    Im Zweifel würde ich den Vermieter mal fragen, ob er nicht gleich neue (Außen-)Jalousien einbauen kann. Wenn dort sowieso neu gebaut wird, kann das Sinn machen.

    Die alten Rollos könnte man dann auch "verscherbeln"

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