Hauptmieter mit Zustimmung der Vermieter rauswerfen

  • Hallo Zusammen,


    Bei uns in der WG ergibt sich folgendes Problem:

    Wir sind zu dritt Hauptmieter. Unser jüngster WG Zugang (wohnt seit 9 Monaten hier) verhält sich unmöglich und die Wohnung verkommt:

    - Nebenkosten wurden seit 6 Monaten nicht bezahlt (Strom und Internet,diese laufen außerhalb des Mietvertrages und gehen über mich)

    - Putzplan wird nicht eingehalten bzw gar nicht sauber gemacht (Kühlschrank ist mittlerweile deshalb nicht mehr nutzbar)

    - Ohne die Vermieter zu informieren wurden Ratten als Haustiere angeschafft

    - Wegen den beiden obigen Gründen Geruchsbelästigung in der gesamten Wohnung

    - Ihre Sachen werden überall in der Wohnung (Bad Küche etc ausgebreitet)

    Sie wurde jetzt bereits 3 Mal mündlich gebeten daran was zu ändern. Die Vermieter sind informiert und möchten sie so bald wie möglich aus der Wohnung haben. Die beiden anderen Hauptmieter ebenso. Wie gehen wir am besten vor? Ich würde danach gerne weiter in der Wohnung bleiben und habe für alles die Unterstützung der Vermieter.

    Sowie ich das sehe bleiben uns ja juristisch stichfest nur folgende Optionen:

    - Wir als Mieter kündigen und klagen dazu notfalls die Unterschrift der Mitbewohnerin ein, schließen aber direkt einen Anschluss-Mietvertrag ab.

    - Die Vermieter kündigen ordentlich (reichen dazu die Gründe aus?) und ebenso wird ein Anschluss-Mietvertrag ausgearbeitet.

    Unabhängig davon werde ich morgen mit der betroffenden Person reden und sie darauf hinweisen dass jede Partei sie bittet eine neue Wohnung zu suchen, ich fürchte nur dass sie das einfach ignorieren könnte.

    Vielen Dank schon Mal.

  • Hallo,

    ich würde hier mal einen Fachanwalt für Mietrecht zu rate ziehen.

    So einfach ist es dann vermutlich nicht. Wenn Ihr die Zustimmung des Mieters auf eine gemeinschaftliche Kündigung einklagt, dann benötigt Ihr hier einen guten Grund (z.B. Auflösung WG, Ortswechsel, etc.), damit Euch der Richter auch Recht gibt.

    Wenn Ihr nun im direkten Anschluss einen neuen Vertrag über die gleiche Wohnung abschließt, dann scheint dieser Grund ja offensichtlich nicht vorzuliegen. Das könnte ggfs. Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

    Die Vermieter kündigen ordentlich (reichen dazu die Gründe aus?) und ebenso wird ein Anschluss-Mietvertrag ausgearbeitet.

    Der Vermieter müsste hier erst einmal abmahnen und kann erst dann kündigen, wenn sich nichts ändert.

    Auch hier ein "aber": Wenn der Vermieter außerordentlich kündigt und die Person nicht auszieht, dann muss er eine Räumungsklage einleiten.

    Jetzt darfst Du dreimal raten, welche Personen hier als Beklagte in der Klageschrift stehen? Richtig, alle Hauptmieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Angenommen die außerordentliche Kündigung lässt sich auch ohne Räumungsklage durchsetzen, dann würde das aber funktionieren? Dazu müsste der Vermieter in Schriftform abmahnen? Wir sind denn dort die Fristen?

  • Aus welchem Grund sollte der Vermieter hier ein Kündigungsrecht haben? Weil er nicht putzt oder unordentlich ist? Das ist nichts was dem Vermieter berechtigt. Man kann es über die Ratten versuchen, aber da ist der Erfolg ungewiss und selbst wenn deswegen abgemahnt wird, können die noch immer beseitigt werden.

    Ich frage mich auch ganz ehrlich, wie ein Kühlschrank unbenutzbar werden kann, wenn einer von drei Benutzern nicht putzt. Dann sind die anderen ja so stur und lassen das lieber alles verschimmeln?

    Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist es die WG als GbR anzusehen und eine Auflösung zu verlangen. Sollte es keine GbR sein, kann die Zustimmung zur Kündigung wie Leipziger dargestellt hat, zu enormen Problemen führen. Ob jetzt eine GbR angenommen werden kann, sollte von einem Anwalt geklärt werden. Oder man versucht ein Aufhebungsvertrag zu schließen mit einer Abfindung oder ähnlichen Zugeständnissen. Der juristische Weg wird nicht einfach.

    Angenommen die außerordentliche Kündigung lässt sich auch ohne Räumungsklage durchsetzen, dann würde das aber funktionieren?

    Wäre möglich, außerordentlich kündigen, mit ausführlicher Begründung und zeitgleicher Abschluss eines neuen Mietvertrages. Aber kommt nicht auf die Idee, die Räumung selbst durchzusetzen, dann stehen Straftaten und Schadensersatzansprüche im Raum, das kann auch wieder sehr teuer werden.

    Im Ergebnis werdet ihr entweder einen Aufhebungsvertrag abschließen oder einen Anwalt bemühen müssen um juristisch sauber vorgehen zu können.

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