Schadensersatzforderung durch Vermieter nach Auszug

  • Hallo,

    ich bin Anfang des Jahres aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurden einige Mängel festgehalten, aber leider wurde mir keine Kopie des Protokolls ausgehändigt. Vor kurzem habe ich einen Kostenvoranschlag zur Beseitigung der Mängel von einer mit meinem Vermieter kooperierenden Firma erhalten, welchen ich meiner Versicherung übergeben habe.

    Meine Haftpflichtversicherung übernimmt nur einen Teil des Schadens, weil ich unglücklicherweise einen Versicherungswechsel hatte und der andere Teil des Schadens vor dem Wechsel passiert ist.

    Bei den Schäden, die die Versicherung nicht übernimmt handelt es sich um eine Wohnungstür (in der auf einer Seite ein kleines Loch war) und um zwei Türblätter (wovon ich eigentlich nur von einem weiß).

    Mein Vermieter möchte nun, dass ich 1.750,- € für die Wohnungstür, die beiden Türblätter und die Montage bezahle.

    Auf dem Kostenvoranschlage habe ich gesehen, dass allein die Wohnungstür über 1.000,- € netto gekostet haben soll, was meiner Meinung nach viel zu viel für eine Standardtür mit Spion ist.

    Nun meine Frage: Habe ich das Recht einen zweiten Kostenvoranschlag zum Vergleich anzufordern oder einen Gutachter zu beauftragen? Was wäre, wenn kein Gutachten erstellt werden kann, weil die kaputte Tür schon entsorgt und somit nicht begutachtet und bewertet werden kann?

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort

    Liebe Grüße

    xxSUSIxx

  • Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben muss, den Schaden selbst zu beseitigen. Hier gehört auch, dass Du dir eine eigene Firma suchen kannst.

    Die Sache mit dem Gutachter kannst Du vergessen. Gutachten machen nur dann Sinn, wenn diese unabhängig, d.h. gerichtlich bestellt sind.

    Ich frage mich allerdings, warum wegen einem kleinen Loch die gesamte Tür ausgetauscht werden muss? Hier ist es mit einer Reparatur getan.

    Wenn Du nur von einer Tür weißt, kann er nicht 2 Stück in Rechnung stellen.

    Ansonsten kann der Vermieter hier nur den Zeitwert in Rechnung stellen und nicht den Neuwert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter Dir zunächst die Möglichkeit geben muss, den Schaden selbst zu beseitigen.

    Das gilt nur für Schönheitsreparaturen, nicht für Beschädigungen von Sachen. Ich denke ein Loch in der Tür ist keine normale Abnutzung.

    Bezüglich der Höhe kann man folgendes sagen.

    - Die Tür darf nicht qualitativ hochwertiger sein, als die Alte. Aber 1000€ für eine Tür ist keine Seltenheit, sie ist dann einfach qualitativ hochwertig.

    - Man muss einen Abzug alt für neu abziehen, je nach dem wie alt die Tür bereits war.

    - Der Vermieter ist beweispflichtig für die Höhe des Schadens, also besonders auch dafür, was für einen Wert die alte Tür hatte und der entsprechende Zeitwert.

    - Er darf die Tür nicht entsorgen und damit Beweise vernichten. Aber dann muss du auch deinen Widerspruch deutlich machen, bzw. dir die Möglichkeit einräumen die Tür nochmal von dir untersuchen zu lassen.

  • Danke für eure Antwort.

    Das wäre auch meine Meinung gewesen. Aber nehmen wir mal an, die kaputte Tür wurde schon entsorgt, welche Möglichkeiten hätte ich, um zu beweisen, dass die alte Tür (die mindestens schon 12 Jahre in der Wohnung war) nicht den Zeitwert von 1.000,- € hat?

    Ich glaube in diesem Fall ist jetzt mein größtes Problem, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, um evtl. Anwaltlich dagegen anzugehen. Ich werde mich gleich um eine Mitgliedschaft beim Mieterbund bemühen, ich hoffe, dass die mich ein wenig unterstützen können. Ich bin ja bereit für den Schaden grade zu stehen, aber dann sollte es auch rechtens sein...

    Vielen Dank nochmal, für eure Meinung, die mir den Rücken stärkt wirklich dagegen anzugehen...

  • Aber nehmen wir mal an, die kaputte Tür wurde schon entsorgt, welche Möglichkeiten hätte ich, um zu beweisen, dass die alte Tür (die mindestens schon 12 Jahre in der Wohnung war) nicht den Zeitwert von 1.000,- € hat?

    Du musst nicht das Gegenteil beweisen, der Vermieter muss dir nachweisen, dass ein Schaden in Höhe von 1.000€ entstanden ist. Das kann er nicht, wenn die Tür entsorgt worden ist.

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