Hallo,
ich habe Anfang Februar einen Mietvertrag unterschrieben, in dem u.a. stand, das bei Einzug (01.05.) eine neue Einbauküche inkl. Kühl-Gefrierkombination eingebaut ist.
Als ich am 02.05. einzog, war die Küche nicht vorhanden. Lt Schwiegersohn (der hat die Übergabe gemacht, da ich erst spät da sein konnte) hat der Vermieter ihm erzählt, die Fa. hätte Lieferschwierigkeiten (3 bzw. jetzt fast 4 Monate lang??).
Bis heute ist nichts passiert. Keine Mitteilungen o.ä.
Ich überlege, ob ich dem Vermieter jetzt eine mail schreibe und für Juni die Miete um € 60 kürze, sollte die Küche bis dahin nicht eingebaut sein.
Frage: darf ich das????
Dann erzählte mir zwischenzeitlich der nur sporadisch anwesende Hausmeister, das eine Kühl-/Gefrierkombination nur ein Kühlschrank mit 3-Sterne-Fach sei !!?? Ich hab gedacht ich hör nicht richtig. Also am 10.5. den Vermieter angeschrieben und darüber aufgeklart, was bundesweit eine Kühl-/Gefrierkombination ist (bin von RLP nach MVP gezogen). Gleichzeitig um Genehmigung für das Anbringen einer Sat-Schüssel gebeten (die meisten Mieter haben eine). Bis heute wurde nicht auf meine Mail reagiert.
Ich hocke hier in einer kleinen Wohnung mit haufenweise unausgepackten Kartons, da die Küche nicht da ist (es ist allerdings eine alte vorhanden, aber die Schränke sind nicht nutzbar.
Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich mich bezüglich der Mietminderung, der Kühl-/Gefrierkombination und der Sat-Schüssel verhalten soll.
Im Übergabeprotokoll (vom Vermieter bereits unterschrieben nur von mir nicht) steht übrigens auch Kühl-/Gefrierkombination.
Viell. hat ja jemand Tips oder Vorschläge für mich
Vielen Dank
gruß
maru56