Mietminderung bei Hitze, wie verhält es sich im DG?

  • Hallo,

    ich bin heute zufällig auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung gestoßem in dem es heißt, das eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wenn es in der Wohnung zu heiß wird.

    Das Thema fand ich interessant und habe mir weitere Artikel aus dem letzten Jahr durchgelesen, dort heißt es immer über 26°C ist die Minderung gerechtfertigt.

    In einem der Artikel stand allerdings, das ein Gericht in Leipzig entschieden hat, wer in eine Dachwohnung zieht, müsse mit höheren Temperaturen rechnen.

    Aber wie hoch dürfen diese sein?

    In meiner Wohnung gibt es keine Jalousien oder Rollos mit denen ich die Wohnung abdunkeln könnte, bei den momentanen Temperaturen habe ich bereits knapp 30°C in der Wohnung, im Sommer

    können es bis zu 39°C werden.

    Habt ihr zu dem Thema vielleicht schon Erfahrungswerte mit denen ihr mir weiterhelfen könntet?

    Vielen Dank

    djkroko

  • Habt ihr zu dem Thema vielleicht schon Erfahrungswerte mit denen ihr mir weiterhelfen könntet?

    1. Mietminderung hilf nicht gegen Hitze.

    2. Abhilfe schafft Klimaanlage einbauen, bzw. andere Wohnung suchen.

    Ansonsten sind solche Fälle vor Gericht wohl hauptsächlich Einzelfallentscheidungen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (24. Mai 2018 um 11:09)

  • Das die Mietminderung nichts gegen Hitz hilft ist mir bewusst.


    Jedoch stand in den Artikeln, das dadurch der Vermieter dazu bewegt werden kann einen Hitzeschutz anzubringen.

  • Jedoch stand in den Artikeln, das dadurch der Vermieter dazu bewegt werden kann einen Hitzeschutz anzubringen.

    Ich würde mal davon ausgehen, das das schneller geht wenn du das selber machst. Letztendlich wird es sich ja nur um Hitzereflekt. Folie oder irgend eine Art von Plisses handeln können. Ob sich dafür ein Streit lohnt?

  • Jedoch stand in den Artikeln, das dadurch der Vermieter dazu bewegt werden kann einen Hitzeschutz anzubringen.

    Einen wirklich effizienten Hitzeschutz im Dachgeschoss gibt es nicht. Ich selbst habe einige Zeit in einem Energieeffizienten Neubau-Dachgeschoss gewohnt. Trotz aller möglichen Dämmmaßnahmen hatte ich zu Spitzenzeiten auch 28-29°C in der Wohnung.

    Hierzu muss ich aber sagen, dass ich keine Dachliegefenster hatte.

    Sobald Dachliegefenster verbaut sind, bringen auch Dämmungen des Daches nichts. Allein das Aufheizen der Glasflächen sorgt für erhöhte Raumtemperaturen.

    Ansonsten gibt es auch bei hohen Temperaturen in DG-Wohnungen ein Recht auf Mietminderungen. Das müssen meines Wissens aber schon deutlich mehr als 28°C sein.

    bei den momentanen Temperaturen habe ich bereits knapp 30°C in der Wohnung, im Sommer

    können es bis zu 39°C werden.

    Da helfen keine Jalousien mehr. Hier müsste dann vermutlich eine komplette Neuisolierung des Daches erfolgen, was der Vermieter vermutlich nicht tun wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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