Theoretisch würde es auch ausreichen, nur einen Teil des Bodens zu erneuern, wenn die Regenrinne gleich am Rand langläuft. Dort schafft man entweder ein zusätzlichen Bodeneinlauf (wenn technisch möglich), oder eine kleine Rinne in dem Bereich.
Alternativ geht vielleicht auch so ein Fußabstreicher mit ausreichend großer Bodenwanne.
Das sind aber alles nur Spekulationen, wenn man die baulichen Gegebenheiten nicht kennt.
Es ist jetzt nur meine Meinung, wenn ich sage, dass ich den vertragsgemäßen Zustand nicht sehe. Denn es wäre nicht besonders sinnvoll, wenn man bei Regen ein Fußbad nehmen muss um anschließend erst mal die Schuhe wieder zu trocknen
Dem würde ich mich jetzt nicht unbedingt anschließen, bin mir da aber alles andere als sicher.
Ein Laubengang ist nun mal Außenbereich. Ich habe in meiner Mietwohnung weder Treppenhaus, noch Laubengang, sondern ich betrete die Wohnung direkt von der Straße.
Wenn ich dann nun eine Pfütze vor der Wohnungstüre habe, muss ich damit auch leben.
Auf der anderen Seite gibt es allerdings einen Regenablauf, der nur nicht funktioniert.
Pragmatische Lösung? Stell dir einen Wasserschieber irgendwo griffbereit in den Hausflur. Fertig.
Und für den Winter einen Sack mit Streugut? Die Pfütze sehe ich noch als kleines Problem.
Schwierig wird es dann aber im Winter, wenn das Wasser überfriert.
Das hat der Vermieter ggfs. ein Problem mit der Verkehrssicherheit.