GmbH Mietet zum untervermieten

  • Hallo,

    gibt es rechtliche Hürden wenn eine GmbH eine Wohnung mietet um diese wiederum an Kurzzeitmieter zu vermieten.

    Der Eigentümer/Vermieter wird natürlich vorher schriftlich um Erlaubnis gebeten.

    Danke für eure Antworten

  • Wenn der Vermieter zustimmt ist das gar kein Problem. So etwas ist auch nichts ungewöhnliches.

    So etwas kommt immer mal wieder vor, wenn die GmbH an die eigenen Handwerker/Arbeiter vermietet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo HansWolf,

    das kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Stadt und deren Bestimmungen an.

    Zum einen gibt es die Auflagen der Bauämter, für bestimmte Siedlungen einer Stadt, in der die gewerbliche Nutzung, wo ja auch Kurzzeitvermietung dazu gehört, untersagt ist und dort nur die Nutzung als reines Wohngebiet erlaubt ist.

    Und dann gibt es in einigen Städten aufgrund der Wohnungsnot ein Gesetz zur Vermeidung der Wohnungszweckentfremdung. Dann wäre die Kurzzeitvermietung auch nicht erlaubt.

    Du wirst dich speziell für deine Stadt und den Auflagen des Bauamtes erkundigen müssen.

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