Hallo, ich habe Mitte Juli diesen Jahres den Mietvertrag (beginnend August 2019) für meine neue Wohnung (Erstbezug) unterzeichnet. Bei der Wohnungsbesichtigung ist bereits aufgefallen, dass manche Türen schwer zu schließen sind und insbesondere die in den Flur zeigende Wohnungstür von Außen nur zu schließen ist, wenn man sie richtig dolle zuschlägt. Ansonsten rutscht der Riegel einfach nicht rein.
Zur Schlüsselübergabe (Ende Juli) wurde mir dann gesagt, dass bald ein Handwerker kommt und das repariert. Solange würde ich jedoch noch nicht in der Wohnung leben wollen, da einerseits die Lärmbelastung für die Nachbarn damit ganz schön hoch ist und andererseits ich Angst habe, dass ich durch ständiges, starkes Zuschlagen der Tür etwas kaputtmachen könnte (Rahmen, Schloss, Klinke, ...).
Jetzt habe ich die Nachricht bekommen, dass der Handwerker erst am 23.08. zu mir kommen kann. Bis dahin würde ich also noch nicht in die Wohnung einziehen bzw. noch ein wenig Zuhause bleiben (ist in der selben Stadt).
Meine Frage lautet jetzt, kann ich dafür eine Mietminderung verlangen? Immerhin war die Wohnung zur Schlüsselübergabe nicht (meines Erachtens nach) einzugsbereit, da ich durch gewöhnliches Benutzen der Wohnung bzw. der Tür riskiere, etwas kaputt zu machen, und jetzt müsste ich noch fast den ganzen August warten, bis das repariert wird.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Gruß, Thomas