Hallo,
Ich wohne seit ca 2,5 Jahren in einer Wohnung, welche ich nun bald verlassen werde.
Dabei stellt sich mir die Frage, was genau meine Pflichten als Mieter bezüglich des Zustands der Wohnung sind.
Ich habe die Wohnung damals in einem unrenovierten Zustand übernommen.
Keine Wände gestrichen, alte Tapete usw., was meines wissens auch in Ordnung ist, weil ich meine gehört zu haben, dass seit einigen Jahren gilt, Nachmieter renoviert selber.
Ich habe beim Einzug damals Böden in Wohn- um Schlafzimmer getauscht (wobei ich die Kosten für das Schlafzimmer sogar zurück erstattet bekommen habe) , die Tapete in beiden Zimmern erneuert und so Styropor Deckenleisten angebracht.
Jetzt möchte ich ausziehen und stelle mir dabei die Frage, was davon muss ich entsorgen bzw. abnehmen?
Die Tapete im Wohnzimmer ist auf einer Seite in einem dunkleren Farbton. Nicht gestrichen sondern eigenfarbe. Gilt die dunkle bzw. Spezielle Farben regelung (welche meines Wissen Besagt, dass der Mieter diese in einer neutralen Farbe hinterlassen muss) nur für Anstriche oder auch für Tapeten?
Die Nachmieterin hat Kontakt zu mir aufgenommen (was übrigens persönliche Datenweitergabe ohne Zustimmung war), und hätte jetzt gerne, dass ich die Leisten und Tapeten abnehme, weil sie befürchtet, dass das an ihr hängen bleibt wenn ihr Nachmieter irgendwann mal dann keinen Gefallen daran findet.
Fällt das in meinen Pflichtbereich?
Die Styroporleisten sind übrigens mit Styroporkleber an Decke und Tapete angebracht.
Desweiteren hat meine Vermieterin mir bei der Wohnungsbesichtigung von neuen Interessenten gesagt ich solle ja bitte die Fugen im Bad und die Fliesen der Terrasse reinigen, da mir sonst die Kosten für eine Firma zur last fallen würden.
Ist das rechtens so?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
D.